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Von Hartz 4 in die Selbstständigkeit

Aus der Langzeitarbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit, ist immer mehr eine Thema. Umgekehrt geht es auch, nur wesentlich schneller und es möchte auch niemand. Wer ungewollt zu Hause sitzt und unbedingt arbeiten will und etwas was eigenes für die Zukunft schaffen möchte, kommt oft nicht an der Selbstständigkeit vorbei. Doch meistens, sind es ungeklärte Fragen, warum dann ein Rückzieher gemacht wird. Eigeninitiative ist da A und O auf dem Weg, raus aus Hartz 4. Egal ,ob als Angestellter oder als zukünftiger Selbstständiger, ohne Elan, kein Plan.

Hartz 4 – Keine Lust oder Gewöhnung

Als erstes sollte geklärt werden, warum man sich an die Langzeitarbeitslosigkeit gewöhnen kann. Nicht jeder der Hartz 4 bekommt, hat keine Lust zu arbeiten, wie es in den ganzen Talkshows und “Fach”Sendungen immer dargestellt wird. Fakt ist, der Mensch ist ein Gewöhnungstier. Wir gewöhnen uns sehr schnell an neue Situationen und Leben damit dann auch. Egal, ob das Geld bis zum Monatsende reicht oder nicht.

In meiner Zeit als Angestellter, habe ich mich auch schnell ans “Nichtstun” gewöhnt und das in nur 3 Wochen Jahresurlaub. Die ersten zwei Tage nach dem Urlaub waren immer die schlimmsten, um wieder in den Job reinzukommen. Als Selbstständiger ist es etwas vollkommen anderes, denn man arbeitet nur für sich und das auch im Urlaub. Nicht umsonst war mein letzter Urlaub im Januar diesen Jahres der Startpunkt zu Mammutprojekt. Über die Entwicklung, werde ich diese Woche auch noch berichten.

Hilfen und Fördermittel für Hartz 4 Empfänger

Auf den Regelsatz und so weiter, werde ich nicht eingehen, sondern nur, welche Möglichkeiten bzw. Hilfen ihr von der ARGE bekommt, um euch selbstständig zu machen. Den meisten ist es gar nicht bewusst, dass sie die besten Voraussetzungen haben, um kostenlose Hilfen in Anspruch zu nehmen. Natürlich nur wenn, auch die Gründerpersönlichkeit und die Geschäftsidee passen.

Einstiegsgeld – Wie hoch und wie lange

EinstiegsgeldLaut dem § 16b SGB II, können Hilfebedürftige für den Erwerb einer selbstständigen Tätigkeit, das sogenannte Einstiegsgeld, beantragen. Die Dauer beträgt maximal 24 Monate und die Höhe beträgt 50 Prozent der Regelleistung. Anhand des Beispiels (Alleinstehend) besser zu erkennen.

  • Regelleistung 351,00 Euro
  • Einstiegsgeld 175,50 Euro für maximal 24 Monate
  • Gesamthöhe der Förderung (mtl): 526,50 Euro zuzüglich Miete und weiteren Kosten, die durch die ARGE übernommen werden
  • Meistens begrenzte Förderdauer

Ein Alleinstehender kann also über 170 Euro monatlich zu seinen derzeitigen Fördermittel mit dem Einstiegsgeld hinzu bekommen. In vielen Fällen muss die Förderung alle 6 Monate beantragt und durch die ARGE geprüft werden.

Bis zu 5.000 Euro vom Staat

Der § 16c SGB II besagt, dass eine Hilfe für Sachgüter in Höhe von 5.000 Euro gewährt werden kann. Gerade anfangs, ist jedes Geld willkommen. Ob 500 Euro oder 5.000 Euro. Hauptsache es ist Geld da, um die Geschäftsidee umzusetzen. Na klar, ist das nicht viel Geld, aber immerhin besser als nichts und zudem braucht man den Zuschuss nicht zurückzahlen. Übersicht Zuschuss (Sachkostenzuschuss):

  • max. 5.000 Euro
  • nicht zurückzahlbar
  • fachkundigen Stelle muss mit einbezogen werden
  • nur für Sachgüter verwendbar (PC, Drucker, Einrichtung usw.)

Gründungsdarlehen für Arbeitslose

Weiterhin gibt es ein unbegrenztes Darlehen, welches aber nur selten bewilligt wird. Die Höhe ist dabei vollkommen offen und es darf auch nur für Sachgüter verwendet werden. Hier solltet ihr unbedingt mit eurem zuständigen ARGE Mitarbeiter reden und euch über diese Möglichkeit informieren.

Weitere Hilfen

Aber nicht nur das Geld ist ein wichtiges Thema. So könnt ihr bei eurer ARGE noch nach weiteren Hilfen fragen, die zum Teil oder ganz übernommen werden. Zum einen wäre da ein Existenzgründerseminar, was unbedingt besucht werden sollte. Des weiteren gibt es mit der RKW, eine Anlaufstelle, die euch bei der Erstellung von einem Businessplan zur Seite steht.

Links zur ARGE

Einstiegsgeld vs. Gründungszuschuss

2 comments

  1.  
    Kann man sich auch selbstständig machen  mit Alg2 wenn man kein Einstiegsgeld bewilligt bekommt? 

    • Hallo Frank,

      warum nicht, man sollte das jedoch im Businessplan mit berücksichtigen.

      Grüße Ivo