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Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Nachdem die Regelungen zum Gründungszuschuss massiv verschärft wurden, gehen die meisten Menschen davon aus, dass eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus per se nicht mehr gefördert wird. Doch weit gefehlt, es gibt insgesamt drei Wege, um gefördert zu werden:

  • (1) Nebenberufliche Selbstständigkeit – bis zu 165 Euro bleiben beim Bezug von ALG I als Freibetrag übrig, bei ALG II werden die Einkünfte in der Regel teilweise angerechnet. Mehr als 15 Stunden wöchentlich dürfen für die nebenberufliche Selbstständigkeit im ALG-I-Bezug nicht aufgebracht werden, bei ALG-II-Bezug entfällt die zeitliche Grenze.
  • (2) Unternehmer auf Zeit – die Arbeitslosigkeit kann für die Dauer eines Projektes oder eines größeren Auftrags unterbrochen werden. Die erzielten Einkünfte verbleiben bei ALG I komplett beim Gründer, beim ALG II werden sie in der Regel angerechnet. Als Unternehmer auf Zeit wird die Arbeitslosigkeit nur unterbrochen, so dass nach Abschluss des Projekts der normale ALG-Bezug weiter geht.
  • (3) Echte Unternehmensgründung – hier kommt der bereits erwähnte Gründungszuschuss ins Spiel. Am besten ist die echte Unternehmensgründung geeignet, wenn die Idee feststeht und vielleicht schon erste Tests mit der Idee durchgeführt wurden.
Unternehmer auf Zeit

Unternehmer auf Zeit

Unternehmer auf Zeit

Unternehmer auf Zeit zu sein – das klingt auf den ersten Blick alles andere, als sinnvoll. Schließlich ist eine Gründung im Allgemeinen auf eine dauerhafte Beschäftigung ausgerichtet. Der Unternehmer auf Zeit verabschiedet sich dagegen nur für einen befristeten Zeitraum aus der Arbeitslosigkeit, vergleichbar ist dies mit einer befristeten Beschäftigung.

Wichtig ist dabei, dass die Agentur für Arbeit zeitnah informiert wird. Eine wochenweise An- und Abmeldung hat sich in der Praxis bewährt, obwohl auch die taggenaue Abrechnung denkbar wäre. Zunächst muss die Agentur über die Arbeitsaufnahme informiert werden.

Wer genau weiß, wie lange er zum Abschluss des Projekts braucht, kann den Wiedereintritt in den ALG-Bezug gleich mit angeben. Dann werden die Leistungen nahtlos weiter gezahlt. Ist das unklar, bleibt diese Frage offen, das Projekt wird abgewickelt, die Rechnung geschrieben und man meldet sich wieder arbeitslos.

In der Zeit des Unternehmertums ist allerdings die Absicherung für Kranken- und Pflegeversicherung wichtig. Viele Kassen haben jedoch eine einmonatige Nachversicherungspflicht. Das heißt, dass bei sehr kurzfristigen Projekten mitunter gar keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen.

Während des Unternehmertums ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, das heißt, dass der noch verbleibende Anspruch nicht verringert wird, sondern bei Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit normal weiter läuft.

Häufige Auszeiten

Auch mehrmalige Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit zu einer unternehmerischen Tätigkeit auf Zeit sind durchaus denkbar. Sie vermitteln dem Arbeitsberater oft sogar, dass sein Kunde sehr bemüht ist, aus eigenen Kräften aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen.

Deshalb lassen sich, ein gutes Verhältnis zum Berater vorausgesetzt, unnötige Weiterbildungsmaßnahmen, Eingliederungs- und Trainingsmaßnahmen sogar vermeiden. Auf Dauer sollte aber genauso das Unternehmertum auf Zeit nicht ausgereizt werden.

Einige Testläufe sind durchaus möglich, danach wird man auch schon abschätzen können, ob die eigene Idee eine Zukunft hat und sollte sich dann um die echte Gründung bemühen.