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Rechtsformen

Aktiengesellschaft (AG) – Bei der Aktiengesellschaft handelt es sich um eine der bedeutendsten Rechtsformen überhaupt. Allerdings ist die Sachlage hierbei auch als kompliziert und aufwendig zu bezeichnen. Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft und organisiert sich als Körperschaft.

Einzelunternehmen – Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich um die häufigste Rechtsform eines Unternehmens, welche auch den geringsten bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Als Einzelunternehmen bezeichnet werden zunächst alle Gewerbetreibende oder Freiberufler, welche allein ein Unternehmen gründen.

Eingetragene Genossenschaft (e.G.) – Eine Eingetragene Genossenschaft kann sich aus beliebig vielen Mitgliedern zusammensetzen. Der Geschäftszweck einer e.G. besteht in der Erwerbsförderung oder der durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb erbrachten Wirtschaftsleistung. Als typische Beispiele für eine e.G. können Verbrauchergenossenschaften oder Wohnungsgenossenschaften genannt werden.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), oder auch BGB Gesellschaft genannt, stellt die Grundform der Personengesellschaft dar. Die rechtlichen Bestimmungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 705) festgehalten. Bei einer GbR handelt es sich um die formell am wenigsten präzisierte und einfachste Form einer Gesellschaftsgründung.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde im Jahre 1892 mit dem Ziel eingeführt, kleineren und mittleren Unternehmen eine flexible Rechtsform mit beschränkter Haftung zu bieten. Heute stellt die GmbH die beliebteste Rechtsform dar und ist für alle Branchen geeignet.

GmbH & Co. KG – Bei einer GmbH & Co KG handelt es sich um eine besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG). Deren persönlich haftende Gesellschafterin stellt keine natürliche Person dar, sondern eine GmbH (juristische Person).

Kapitalgesellschaften – Bei einer Kapitalgesellschaft ist die Identität der Gesellschaft nicht abhängig von den Gesellschaftern. Die Mitgliedschaft beruht allein auf der Kapitaleinlage. Die Gesellschafter müssen in der Kapitalgesellschaft nicht persönlich mitarbeiten und haften nicht persönlich.

Kommanditgesellschaft (KG) – Bei Kommanditgesellschaften handelt es sich um Personengesellschaften, wo sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um ein Handelsgewerbe auszuüben.

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) – Bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbinden sich Merkmale der Kommanditgesellschaft mit Elementen einer Aktiengesellschaft. Anstelle eines Vorstandes treten bei der KGaA Komplementäre, persönlich haftende Gesellschafter, auf.

Limited (Ltd.) – Bei der Limited handelt es sich um die in Großbritannien am weitesten verbreitete Rechtsform. Auch Gründer in Deutschland können, aufgrund der vom Europäischen Gerichtshof bestätigten Niederlassungsfreiheit, innerhalb Europas eine Limited betreiben.

Limited & Co. KG – Bei der Ltd. & Co. KG handelt es sich um eine Mischform aus Limited und Kommanditgesellschaft. Ltd. & Co. KGs sind Personengesellschaften. Im Unterschied zur KG handelt es sich beim Vollhafter (Komplementär) nicht um eine natürliche Person, sondern meist um eine britische Private company limited by shares (Ltd.).

Mini GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – Die Mini-GmbH oder haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist eine noch junge, abgewandelte Rechtsform und wurde im Jahre 2008 im Zuge der Reformen des GmbH-Rechts in Deutschland als Variante der GmbH eingeführt, um Gründern eine attraktive und existenzfreundliche Alternative zu bieten.

Offene Handelsgesellschaft (OHG) – Die Offene Handelsgesellschaft zählt zu den Personengesellschaften. Zu einer OHG schließen sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammen und betreiben mit ihrer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe. An den Firmennamen müssen sich die Bezeichnung “offene Handelsgesellschaft” oder die Abkürzungen “OHG” oder “oHG” anschließen.

Partnerschaftsgesellschaft (PartG) – Die Partnergesellschaften, oder auch Partnerschaftsgesellschaften, wurden im Jahre 1995 eingeführt. Diese Rechtsform bietet sich speziell für Freiberufler an und verschafft Ihnen, gegenüber der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), deutliche Vorteile, denn die Haftung lässt sich bei Partnergesellschaften beschränken auf den jeweiligen vom Partner zu verantwortenden Anteil.

Personengesellschaften – Eine Personengesellschaft ist eine häufig anzutreffende Rechtsform, welche entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, um damit einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Bei einer Personengesellschaft handelt es sich nicht um eine juristische Person, dennoch fungiert die Gesellschaft als Träger von Rechten und Pflichten.

Societas Europaea – die Europa AG – Die Bezeichnung Societas Europaea, kurz SE oder Europäische Gesellschaft, ist für Aktiengesellschafen im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Europäischen Union gebräuchlich. Mit der Gründung einer Europa AG wurden seit 2004 innerhalb der EU weitgehend einheitliche Rechtsgrundlagen geschaffen.

Stiftungen – Stiftungen sind Einrichtungen, welche durch die Hilfe eines Stifters mit Vermögen versorgt werden und damit einen bestimmten Zweck verfolgen. Es ist möglich, Stiftungen in verschiedenen Rechtsformen und zu jedem Zweck, welcher nicht der Legalität widerspricht zu errichten. Am gebräuchlichsten sind privatrechtliche Stiftungen, welche gemeinnützigen Zwecken dienen.

Stille Gesellschaft – Stille Gesellschaften zählen zu den Personengesellschaften und kommen zu Stande, wenn sich ein einzelner oder mehrere Stille Gesellschafter (Teilhaber) mit einer Einlage an einem Handelsgewerbe beteiligen. Die geleistete Einlage fließt in das Vermögen des Inhabers.

US Corporation – Die US Corporation ist eine US-amerikanische Rechtsform. In den USA wird generell zwischen den Corporations genannten Kapitalgesellschaften und Partnerships, also Personengesellschafen, unterschieden. In einer Personengesellschaft führen stets die Mitglieder selbst die Geschäfte.

Rechtsform Umwandlung – Unter der Umwandlung einer Rechtsform versteht sich laut Gesellschaftsrecht der Wandel einer Rechtsform in neue Form einer Kapital- oder Personengesellschaft. Die Rechtsform regelt den Auftritt des Unternehmens nach Außen und die Art und Weise wie die Firma am Geschäfts- und Rechtsverkehr beteiligt ist.