Amtwegweiser

AmtwegweiserBevor es endlich losgehen kann mit der Verwirklichung deiner Geschäftsidee, musst du den Weg durch den Behörden-Dschungel bewältigen. Folgende Übersicht nennt die wichtigsten Behörden, ist aber nicht als Schritt-für-Schritt Anleitung zu verstehen, da nicht jeder Behördengang oder Anmeldevorgang automatisch für jeden Gründer Gültigkeit besitzt.

Das Bankgespräch

Zunächst stellt sich die Frage nach der Finanzierung deiner Geschäftsidee. Dabei sollte das Eigenkapital die finanzielle Rücklage bilden und nicht unter 20% des gesamten Investitionsvolumens liegen. Je mehr Eigenkapital desto besser, denn es macht flexibel, man hat weniger Liquiditätsprobleme und die Banken bemessen daran die Ernsthaftigkeit des Unternehmens. Meist wird das Eigenkapital nicht ausreichen, um die Geschäftsidee zu verwirklichen und der Weg führt zur Hausbank. Das Bankgespräch wird nicht immer von Erfolg gekrönt sein und die besten Chancen besitzt, wer nicht völlig unvorbereitet ins Rennen geht. Ein fundiertes Konzept und eine rentable Unternehmensplanung sind Voraussetzung.

Man sollte seinen Businessplan nicht nur vorlegen, sondern auch glaubhaft erläutern können. Besonders die geplanten Investitionen sollten erläutert werden und die Notwendigkeit ist glaubhaft darzustellen. Dazu kommt, dass du deine Bank nur von deiner Unternehmerpersönlichkeit überzeugen wirst, wenn du selbstsicher auftrittst. Mit einer Ablehnung ist immer zu rechnen, dann heißt es, das Konzept erneut überarbeiten, sich über Fördermittel zu informieren, welche die Eigenkapitalquote erhöhen können, und weitere Banken ansprechen. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit ergibt sich durch einen Kredit für Selbstständige.

Kostenlose Businessplan-Vorlage

Die Arbeitsagentur

Wer Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht, ist verpflichtet, jeder Änderung seiner persönlichen Verhältnisse umgehend zu melden. Dazu zählt natürlich auch die geplante Existenzgründung. Hierfür kann man sich auf den- Internetseiten der Arbeitsagentur eine Veränderungsmitteilung ausdrucken und diese entsprechend ausfüllen. Wer einen Gründungszuschuss vom Jobcenter beantragen möchte, wird persönlich vorsprechen müssen.

Mehr zum Gründungszuschuss

Entsprechende Fördergelder kann beantragen, wer aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit startet und noch einen Restanspruch von 90 Tagen Arbeitslosengeld besitzt. Der Arbeitsagentur müssen der Besitz der für die Selbstständigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten dargelegt werden. Hierfür muss man sich die Tragfähigkeit der Existenz von einer fachkundigen Stelle bescheinigen lassen. Fachkundige Stellen sind die IHK, die Handwerkskammer oder Kreditinstitute. Die entsprechenden Formulare werden nur nach persönlicher Vorsprache im Amt herausgegeben. Bei der fachkundigen Stelle sind der Businessplan und eine Kopie des Antrags auf Gründungszuschuss abzugeben. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei Wochen. Verzögerungen entstehen in weit mehr als der Hälfte aller Fälle, das die Businesspläne nicht schlüssig sind und Nachbesserungen nötig machen.

Der vollständige Antrag muss letztlich der Arbeitsagentur vorliegen, zuzüglich Lebenslauf, Kapitalbedarfsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, der fachkundigen Stellungnahme und, wenn Bedingung des Zertifikats, über das absolvierte Existenzgründerseminar. Weiterhin ist eine eventuell aufgegebene Selbstständigkeit zu begründen und die Gewerbeanmeldung oder die Anmeldung beim Finanzamt beizulegen. Der Zuschuss wird zunächst für neun Monate gezahlt und beträgt die Summe des letzten Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro Pauschale für die soziale Absicherung. Es können weitere sechs Monate im Anschluss daran 300 Euro pauschal gezahlt werden.

Gewerbeamt

Alle Gründer, ausgenommen Freiberufler, müssen ihr Gewerbe in der Gemeinde, wo sich der Firmensitz befindet anmelden. Hierfür sind der Personalausweis oder der Reisepass mitzubringen, unter Umständen werden ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigt. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden. Die Gebühren variieren und liegen durchschnittlich bei 30 Euro.

Mehr zur Gewerbeanmeldung

Wer ein Gewerbe anmeldet, sollte die Art der Tätigkeit genau beschreiben. Erfolgt die Antragstellung auf elektronischem oder postalischem Weg, beträgt die Bearbeitungsdauer etwa drei Werktage. Wer selbst vorspricht, erhält seine Gewerbeanmeldung sofort. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch an Finanzamt, Handwerkskammer, IHK oder Berufsgenossenschaft weitergeleitet.

Finanzamt

Dem Finanzamt muss die geplante Selbstständigkeit mitgeteilt werden. Dies ist in schriftlicher Form mittels des Fragenbogens zur steuerlichen Erfassung möglich. Dieser Fragebogen wird den Betreffenden automatisch nach der erfolgten Gewerbeanmeldung zugesandt. Lediglich Freiberufler müssen diesbezüglich das Finanzamt selbst kontaktieren. Die Bearbeitungszeit beträgt wenige Tage. Die erteilte Steuernummer hat für alle künftigen Anliegen bei Finanzbehörden Gültigkeit.

Mehr zu Steuern und Finanzamt

Eintrag Handelsregister

Wer seine Firma nicht als Kleingewerbe-Betrieb oder GbR führt, muss sich in das Handelsregister eintragen lassen. Dies wird von einem Notar vorgenommen. Vorab sollte man von der IHK prüfen lassen, ob für den Firmennamen vor Ort eventuell Verwechslungsgefahr besteht. Auch bundesweit empfiehlt sich eine entsprechende Recherche, um de Wettbewerbs- und Markenrechte nicht zu verletzen. Die Gründung der Gesellschaft und der Gesellschaftsvertrag müssen notariell protokolliert und beglaubigt werden. Die Anmeldung zum Handelsregister wird beim Amtsgericht und der Handwerkskammer eingereicht. Ist der Vertrag rechtlich in Ordnung und sind die Unterlagen vollständig und der Gerichtskostenvorschuss bezahlt, beträgt die Bearbeitungszeit etwa drei bis fünf Werktage.

Mehr zur Handelsregistereintragung

Berufsgenossenschaft

Wer gemeinsam mit Mitarbeitern in die Selbstständigkeit startet, muss vorab seine Angestellten an die Berufsgenossenschaft, den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, gemeldet haben. Die Berufsgenossenschaft sendet hierfür einen Fragebogen zu, welcher ausgefüllt und zusammen mit der kopierten Gewerbeanmeldung an die Berufsgenossenschaft zurück geschickt wird.

Mehr zur Berufsgenossenschaft

Sozialversicherung

Werden sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt, sind diese den Trägern der Sozialversicherung mitzuteilen. Für den Nachweis ist eine Betriebsnummer notwendig, welche die Agentur für Arbeit, die Krankenkassen und die Rentenversicherung erteilt.

Mehr zur Sozialversicherung

Künstlersozialkasse

Selbstständige Künstler und Publizisten sind in der Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert. Sie besitzen hier Zugang zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung und müssen ähnlich den Angesellten die Beiträge nur in halber Höhe entrichten.

Gesundheitsamt

Für alle nichtärztlichen Heilberufe ist das Gesundheitsamt die Anlaufstelle, um die Betriebserlaubnis zu erhalten. Dies betrifft zum Beispiel Physiotherapeuten oder Heilpraktiker. Wer sich im Gastronomiebereich selbstständig machen möchte, erhält beim Gesundheitsamt die benötigte Belehrung zum Infektionsschutzgesetz.

Partnerschaftsregister

Der Eintrag in das Partnerschaftsregister ist notwendig, wenn du dich zusammen mit anderen Freiberuflern zur Gründung einer Partnergesellschaft entschieden hast.