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Personengesellschaft

Übersicht:

Personengesellschaft – Allgemeine Informationen

Eine Personengesellschaft ist eine häufig anzutreffende Rechtsform, welche entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, um damit einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Bei einer Personengesellschaft handelt es sich nicht um eine juristische Person, dennoch fungiert die Gesellschaft als Träger von Rechten und Pflichten.

Personengesellschaften

Personengesellschaften

Die Rechtsfähigkeit ist dabei eingeschränkt. Die Personengesellschaften stehen innerhalb der Gesellschaftsformen den Kapitalgesellschaften gegenüber. Im Unterschied zur Kapitalgesellschaft gilt für die Gesellschafter einer Personengesellschaft die unbeschränkte Haftung. Im Klartext haften diese Gesellschafter sowohl mit dem Gesellschaftsvermögen, als auch mit dem Privatvermögen.

Eine Ausnahme bildet hier der bei Kommanditgesellschaften eingesetzte Kommanditist, dessen Haftung ist auf die Haftungssumme, welche im Handelsregister eingetragen wurde beschränkt. Eine weitere Beschränkung der Haftung ist besonders bei englischen Rechtsformen wie Limited zu finden.

In Deutschland sind folgende typische Personengesellschaften vertreten:

Weiterhin existieren weniger verbreitete Rechtsnormen wie:

  • Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
  • Partenreederei
  • Stille Gesellschaft

Juristisches zu Personengesellschaften

Nach deutschem Recht handelt es sich bei der Kommanditgesellschaft und der Offenen Handelsgesellschaft um Personenhandelsgesellschaften. Bei diesen Rechtsformen stehen die Verbindungen der einzelnen Gesellschafter zu ihren gemeinsamen Handelsgeschäften im Vordergrund.

Dem gegenüber stehen die Kapitalgesellschaften wie GmbH oder Aktiengesellschaft, wo die rechtlichen Ausgangspunkte durch die Verbindung des Kapitals gebildet werden. Personengesellschaften sind im Sinne des Gesellschaftsrecht keine juristische Personen, werden jedoch als juristische Personen im Sinne des Verfassungsrechts geführt und können so als Träger von Grundrechten fungieren.

Gründung einer Personengesellschaft

Die Gründung einer Personengesellschaft ist schnell vollzogen. Bereits wenn sich mehrere Kollegen zu einer Fahrgemeinschaft zusammenschließen haben sie theoretisch eine Gesellschaft des bürgerliche Rechts gegründet. Schon bei dieser simplen Fahrgemeinschaft werden die Merkmale einer Personengesellschaft deutlich.

Alle Beteiligten verfolgen einen gemeinsamen Zweck, im konkreten Fall den Weg zur Arbeitsstelle. Ein Pkw kann im Höchstfall fünf Personen aufnehmen, dies entspricht der für Personengesellschaften üblichen kleinen Mitgliederzahl. Selbstverständlich ist auch, dass die Mitfahrenden dem Fahrer vertrauen und somit eine weitere Vorraussetzung der Personengesellschaft erfüllen.

Als Eigenschafen einer Personengesellschaft sind zu nennen:

  • Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen
  • alle Gesellschafter sind persönlich an der Arbeit beteiligt, die Geschäftsführung kann nicht auf außenstehende Dritte übertragen werden
  • Gesellschaftsanteile dürfen nur dann übertragen werden, wenn dem alle Gesellschafter zustimmen

Personengesellschaften sind in den unterschiedlichsten Varianten geläufig, dabei ergeben sich Unterschiede in Verantwortung und Einfluss und auch das Unternehmerrisiko ist verschiedentlich verteilt.

Mit dem Umfang der persönlichen Haftung erhöht sich die Kreditwürdigkeit der Personengesellschaft, was durchaus ein wichtiger Aspekt ist, den man vor der Gründung bedenken sollte. Bevor man sich für eine Rechtsform entscheidet, ist es ratsam, sich mit einem Rechtsanwalt zusammenzusetzen und die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsnormen gegeneinander abzuwägen.

Vorteile und Nachteile von Personengesellschaften

Die Vorteile von Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften

  • einfachere und kostengünstigere Gründung
  • weniger formelle Vorschriften
  • mehr Handlungsspielraum
  • gut für kleinere Unternehmen geeignet

Die Nachteile von Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften

  • unbeschränkte Haftung
  • Eigentumsanteile können nur schwer übertragen werden
  • Eintrag in das Handelsregister notwendig