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Die Wahl der richtigen Rechtsform

Wahl der RechtsformWenn ihr den Gedanken habt, euer eigenes Unternehmen zu gründen, müsst ihr im Vorfeld vielfältige und auch weitreichende Entscheidungen treffen. Eine dieser Entscheidungen ist die Wahl der richtigen Rechtsform. Diese hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von euren eigenen Erwartungen an euer Unternehmen, aber auch davon, welche Entwicklungen euer Unternehmen in der Zukunft durchmacht. Deshalb solltet ihr euch die Wahl der geeigneten Rechtsform nicht zu einfach machen.

 

Wichtig ist überdies, dass ihr eure Wahl der Rechtsform von Zeit zu Zeit überprüft. Oftmals ergeben sich im Laufe der geschäftlichen Tätigkeit deutliche Veränderungen innerhalb eures Unternehmens, die dazu führen, dass die Wahl einer anderen Rechtsform für euch günstiger wäre. Das kann beispielsweise bei starkem Wachstum eures Unternehmens der Fall sein, bei Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für einzelne Rechtsformen seitens des Gesetzgebers, bei der Aufnahme neuer Gesellschafter oder dem Ausscheiden bestehender Gesellschafter, bei Veräußerungen von Unternehmensteilen oder auch bei Fusionen mit anderen Unternehmen. In jedem Fall solltet ihr für die Wahl der richtigen Rechtsform alle Rahmenaspekte genau berücksichtigen. Darüber hinaus solltet ihr die fachliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater in Anspruch nehmen, der im Einzelfall genau ermitteln kann, welche Rechtsform für euch am besten geeignet ist.

>>>Alle Rechtsformen im Überblick<<<

Wichtige Fragen rund um die richtige Rechtsform

Bevor ihr eure endgültige Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Rechtsform für euer Unternehmen trefft, solltet ihr auch ein paar grundlegende Fragen beantworten können. Diese betreffen das Innen- und Außenverhältnis, die Geschäftsführung, die anfallenden Kosten, die Verteilung von Gewinnen und Verlusten, aber auch Nachfolgeregelungen.

Im Innenverhältnis müsst ihr euch darüber klar werden, ob unternehmerische Entscheidungen von einem oder mehreren Gesellschaftern oder sogar durch die Arbeitnehmer getroffen werden sollen. Im Außenverhältnis müsst ihr entscheiden, wer euer Unternehmen gegenüber Dritten vertreten und repräsentieren soll. Darüber hinaus solltet ihr euch mit der Frage der Haftung beschäftigen, da hier doch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsformen bestehen.

Die Verteilung von Gewinnen und Verlusten sollte ebenfalls eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei der Wahl der richtigen Rechtsform darstellen. Außerdem müsst ihr prüfen, wie und ob das Unternehmen weiter geführt werden soll, wenn ihr einmal aus diesem ausscheidet. Das ist beispielsweise bei Einzelunternehmen nahezu unmöglich. Ebenfalls solltet ihr überprüfen, ob später die Entscheidung für eine andere Rechtsform möglich ist. Warum diese notwendig werden könnte, haben wir weiter oben schon näher erläutert.

Personengesellschaften als erste Wahl?

Vielfach entscheiden sich gerade Gründer für die Rechtsform der Personengesellschaft. Das kann neben dem Einzelunternehmen auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine Kommanditgesellschaft, eine offene Handelsgesellschaft oder eine Partnerschaftsgesellschaft sein. Die Besonderheiten bei Personengesellschaften finden sich darin wieder, dass die Geschicke des Unternehmens von den Gesellschaftern persönlich geführt werden.

Außerdem werden alle Gesellschafter, beim Einzelunternehmen natürlich nur der Unternehmer selbst, nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit dem Privatvermögen haftbar gemacht. Damit zeigt sich der große Nachteil bei Gründung einer Personengesellschaft. Dem gegenüber stehen geringe bürokratische Hürden bei der Gründung selbst, sowie kein vorgeschriebenes Mindestkapital, welches eingebracht werden muss.

Sind Kapitalgesellschaften die bessere Lösung?

Wahl der RechtsformKapitalgesellschaften, wie die GmbH, die AG, die Limited oder die Corporation, kurz Inc., unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Haftungsfrage von den Personengesellschaften. Die Gesellschafter haften stets nur mit ihren Einlagen, nicht aber mit ihrem privaten Vermögen. Eine noch recht junge Form der Kapitalgesellschaften ist die Unternehmergesellschaft, kurz UG, auch bekannt als Mini GmbH. Sie bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung einer echten GmbH, kann jedoch mit deutlich weniger Mindestkapital gegründet werden.

Ebenfalls finden sich Mischformen dieser einzelnen Rechtsformen. Dazu zählen etwa die GmbH & Co. KG, die Ltd. & Co. KG oder die Corporation & Co. KG. Hierbei haftet die GmbH mit ihrem Vermögen für die KG. Da es sich dabei jedoch nicht um eine natürliche Person handelt, werden die Gesellschafter auch nicht mit ihrem Privatvermögen zur Haftung herangezogen, worin der entscheidende Vorteil dieser Rechtsformen liegt. Aufgrund der Gründung mehrerer Rechtsformen, wird aber auch der bürokratische Aufwand deutlich höher ausfallen.

Pflichten der Rechtsformen

Je nachdem, für welche Rechtsform ihr euch entschieden habt, müsst ihr auch bestimmte Pflichten erfüllen. Diese solltet ihr bereits vor der Entscheidung kennen, um eine möglichst sinnvolle Entscheidung für euch und euer Unternehmen treffen zu können.

  • Wenn ihr euch für eine Kapitalgesellschaft entscheidet, müsst ihr zahlreiche Vorschriften bei der Rechnungslegung berücksichtigen. So seid ihr hier zur doppelten Buchführung verpflichtet, ihr müsst eine Bilanz erstellen und euren Jahresabschluss prüfen lassen. Dabei unterscheidet man zwischen kleinen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften. Die kleinen Kapitalgesellschaften sollten eine Bilanzsumme von weniger als 3,438 Millionen Euro, maximale Umsatzerlöse von 6,875 Millionen Euro und maximale Arbeitnehmerzahlen von 50 nicht überschreiten.
  • Bei mittleren Gesellschaften darf die Bilanzsumme nicht höher als 13,75 Millionen Euro liegen, die Umsatzerlöse sollen 27,5 Millionen Euro nicht überschreiten und im Jahresdurchschnitt dürfen nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt werden.
  • Darüber hinausgehende Bilanzsummen, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahlen sprechen dann für eine große Kapitalgesellschaft.

Um diese Kapitalgesellschaften einer der drei Klassen zuzuordnen, müssen stets zwei Merkmale erfüllt sein. Ausnahmen gelten für AGs, die an der Börse notiert sind und andere Kapitalgesellschaften, deren Geschäftsanteile auf einem organisierten Markt gehandelt werden. Sie gelten generell als große Kapitalgesellschaften.

Die kleinen Kapitalgesellschaften profitieren davon, dass sie einerseits eine verkürzte Bilanz erstellen dürfen, andererseits ihren Jahresabschluss nicht von einem externen Prüfer überprüfen lassen müssen. Ebenfalls müsst ihr als große und mittlere Kapitalgesellschaft sämtliche Abschlussunterlagen beim Handelsregister einreichen.

Dazu zählen neben dem eigentlichen Jahresabschluss auch die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang, der Bestätigungsvermerk oder dessen Versagung, der Bericht des Aufsichtsrats, sowie ein Lagebericht. Als kleine Kapitalgesellschaft müsst ihr dagegen nur die Bilanz und den Anhang einreichen. Außerdem muss eine große Kapitalgesellschaft die Ergebnisse der Unterlagen im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Rechtsform nur nach Beratung wählen

Wie ihr an diesen wenigen Beispielen unschwer erkennen könnt, gibt es weder eine perfekte noch eine „beste“ Rechtsform. Ihr müsst stets individuell nach euren Gegebenheiten entscheiden und hier kann es durchaus sinnvoll sein, externe Beratung durch den Steuerberater oder Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Nur dann seid ihr auf der sicheren Seite, dass ihr die für euch und euer Unternehmen richtige Entscheidung getroffen habt.

One comment

  1. Medizinio.de

    Immer ein sehr wichtiges Thema! Auch für Ärzte in der Praxisgründung.