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Ratgeber: Änderungen bei Kleinunternehmern 2011/2012

Zum Jahreswechsel gab es für Kleinunternehmer einige Änderungen. Grund genug einen kleinen Ratgeber zu verfassen und euch kostenlos zur Verfügung zu stellen. Im unteren Bereich findet ihr als weitere dazu.

Änderungen für Kleinunternehmer 2011 / 2012

Inhalt

Da der Gesetzgeber immer wieder Veränderungen vornimmt, stellen wir, Firstlevel Media und ich, euch einen kostenfreien Ratgeber bereit, um für etwas Aufklärung zu sorgen. Inhaltlich wird vorerst auf die 5 wichtigsten Themen eingegangen.

  • Neuregelungen zur elektronischen Rechnung
  • Neuerungen in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
  • Sonderabschreibungen für kleine Unternehmen
  • Änderungen bei der PKW-Nutzung
  • GEZ-Gebühren für PCs

Für Feedback und Anregungen könnte ihr das Kommentarfeld nutzen.

17 comments

  1. Danke hierfür. Gut, wenn man als Kleinunternehmer ein paar Tipps bekommt und auf dem Laufenden gehalten wird.

  2. Das ist zwar nicht unter den 5 Punkten aufgelistet, aber wie sieht es mit der Grenze von 17.500 € aus wenn man Hauptberuflich im Jahr bereits über dieser Grenze ist aber nebenberuflich als Kleinunternehmer knapp an diese Grenze kommt.

    Werden beide Einkommen zusammen gerechnet oder wird das einzeln behandelt. Mein Steuerberater konnte keine genauern Angaben machen.

    • Hallo Sandra,

      du solltest deinen Steuerberater wechseln. Ich verstehe die Sache mit der nebenberuflichen und hauptberuflichen nicht. Hast du zwei Gewerbe angemeldet? Falls Ja: Bist du bei beiden als Kleinunternehmer hinterlegt?

      Grüße Ivo

  3. Michael Stürenburg

    Angenommen ich verdiene als abhängig Beschäftigter 10000 Euro und als Sebstständiger 8000 Euro. Wie sieht es da mit der Grenze von 17500 aus? Bin ich noch Kleinunternehmer, bin ich Umsatzsteuerbefreit?
    Vielen Dank.

  4. Michael Stürenburg

    Ich muß meine simple Frage wohl genauer fassen, denn ich finde unter dem genannten Link keine Antwort.
    Sieht das Finanzamt die von mir konstruierten zwei Einnahmequellen einer Person, die aus einer unselbstständigen und einer selbständigen Tätigkeit resultieren, als einen Umsatz (in meinem Beispiel: 10000 plus 8000 macht 18000)? Somit läge ich über den magischen 17500 Euro…, oder gilt die Unterschiedlichkeit der Einnahmen (Umsatz als Kleinunternehmer 8000 Euro).
    Nochmals, vielen Dank!

    • @Michael,

      so wie du die Sache schilderst, zählen nur die Einnahmen aus selbstständiger Tatigkeit als Kleinunternehmer. Bei der Einkommenssteuer müssen beide angegeben werden.

      Grüße Ivo

  5. Hallo Team,

    ich muss mich einfach mal bei dir und deinen Autoren bedanken, dass ihr hier seit Jahren eine Anlaufstelle für Selbständige betreut und immer wieder Neuigkeiten ausplaudert.

    Seit rund einem Jahr verfolge ich euren Blog und bin schon desöfteren hier fündig geworden.

    Alles Gute für die Zukunft, bei mir sollte es leider nicht sein, dass ich mir im Internet etwas aufbauen konnte.

    Ihr könnt euch ja gerne bei mir melden, da ich ein Projekt abzugeben habe.

    MfG Frank

    • Hallo Frank,

      vielen Dank für die lobenden Wort. Danke, dass du dich bei mir gemeldet hast.

      Beste Grüße
      Ivo

  6. Ich saga mal vielen Dank für den Ratgeber habe ihn mir runtergeladen und inzwischen mal Zeit gefunden um diesen auch zu lesen.
    Ich kann es ohne bedenken weiterempfehlen.

    VG
    Franz

  7. Sebastian Hoinkes

    Den Artikel mit der freiwilligen Arbeitslosenverischerung finde ich besonders hilfreich.

    Ich bin lange auf der Suche nach Informationen für die freiwillige AV gewesen und nun weiß ich ja, dass es mir ~75 Euro monatlich kosten würde.

    Jedoch: Von der möglichen Bezugsdauer wird dort nichts geschrieben. Ich denke, es ist wie bei einem gewöhnlichen Angestelltenverhältnis.

    Vorrausgesetzt, ich zahle mind. 3 Jahre in die AV ein (in Summe 2.700 €), erhalte ich anschließend bei einem möglichen Arbeitslosenverhältnis 1,5 Jahre lang ca. 840€ (ca. 15.000 €).

    Wenn dem so ist, lohnt es sich ja alle male, da man nach ca. 16 Jahren erst „umsonst“ einzahlen würde.

    Ich hoffe ich liege da richtig.

    Grüße, Sebby

    • Hallo Sebastian,

      es freut mich zu hören, dass dir der Artikel behilflich war. Im überarbeiteten Ratgeber wird es dann mehr Infos geben.

      Beste Grüße
      Ivo

  8. Danke für den Ratgeber…hat wirklich was für sich, dass jemand sowas auch mal kostenlos anbietet.

  9. Vielen Dank für den Rageber, habe ihn mir runtergeladen und gelesen. Kann ihn jedem empfehlen stehen echt gute Tipps drinne, die man sofort umsetzen kann.

    Chris

  10. @Michael

    Bei der sog. Kleinunternehmerregelung (17.500 EUR-Grenze) handelt es sich ausschließlich um eine umsatzsteuerliche Regelung. D.h. sie betrifft somit nur die selbständige Tätigkeit. Die Einnahmen aus der unselbständigen Tätigkeit unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind somit auch nicht in die Grenze von 17.500 EUR einzubeziehen.

  11. @Herbert Vielen Dank für dein Kommentar, das hat mich beruhigt, weil sonst ständ es schon schlecht um mein Kleingewerbe.

    @team Auch euch vielen Dank für den RAtgeber. Super Sache!