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Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung tatsächlich?

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?Die Umsatzsteuer ist eines der am häufigsten diskutierten Themen bei Unternehmern mit Geschäften jeder Größe. Doch was genau bringt sie an Aufwand, welche Vor- und Nachteile entstehen mit ihr?

Fakt ist, dass die Umsatzsteuerabführung für Unternehmer einige Nachteile bietet. So müssen monatliche, mindestens aber quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden, gerade für kleinere Unternehmen oder Ein-Mann-Betriebe ein hoher Bürokratie-Aufwand.

Sie tun sich schwer mit der korrekten Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung, obwohl es mittlerweile sehr preiswerte Programme gibt, die diese mit wenigen Mausklicks erstellen und korrekt an das Finanzamt übermitteln.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt bindet (wichtige) liquide Mittel, die verloren gehen. Um dem entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber den § 19 des Umsatzsteuergesetzes eingeführt. Dieser besagt, dass sich Gründer und kleine Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen können, wenn

a) der Umsatz im vorigen Kalenderjahr 17.500 Euro inklusive Umsatzsteuer nicht überschritten hat und

b) der Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird.

Die Vorteile der Umsatzsteuerbefreiung bzw. der Kleinunternehmerregelung

Durch die Nutzung dieses Paragrafen können junge Unternehmen profitieren. Sie müssen auf ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen und diese ebenso wenig an das Finanzamt abführen. Andererseits dürfen sie aber auch keine auf ihren eingehenden Rechnungen enthaltenen Umsatzsteuern als Vorsteuern geltend machen.

Der Aufwand der Umsatzsteuervoranmeldungen entfällt in diesem Fall, ebenso wie die Belastung der liquiden Mittel. Das ist wohl einer der Gründe, warum viele Gründer sich für die Kleinunternehmerregelung bei der steuerlichen Ersterfassung entscheiden. Doch nicht immer ist diese Lösung sinnvoll.

Hohe Anfangsinvestitionen: Umsatzsteuerpflicht ist besser

Gerade wenn ihr euch in einem technischen Bereich selbstständig machen wollt, der hohe Anfangsinvestitionen bei noch geringem Kundenstamm erfordert, kann es sinnvoller sein, die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen.

Wollt ihr beispielsweise im IT-Sektor gründen und euren Kunden künftig professionelle Softwarelösungen oder andere Dienstleistungen anbieten, dann müsst ihr zunächst das nötige Equipment besorgen. Diese Investitionen schlagen mit mehreren Tausend Euro zu Buche, entsprechend hoch fällt die Umsatzsteuer aus. Diese könnt ihr bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung als Vorsteuer geltend machen.

Da euer Kundenstamm vermutlich noch sehr klein ist, stehen den hohen Kosten nur geringe Einnahmen gegenüber. Demzufolge sind die abzuführenden Umsatzsteuern generell sehr niedrig, vielfach bekommt ihr sogar Vorsteuern erstattet und erhaltet dadurch zusätzliche liquide Mittel. Das kann gerade in der Anfangszeit, wenn noch keine Kundengelder eingehen, sehr wichtig sein.

Gewerbliche Kunden: Umsatzsteuerpflicht lohnt sich

Auch wenn ihr euch in einem Bereich selbstständig machen wollt, in dem ihr vorwiegend an gewerbliche Kunden verkauft oder leistet, stellt ihr euch mit der Umsatzsteuerpflicht oft besser, als mit der Kleinunternehmerregelung. Nehmen wir an, ihr verkauft Bürobedarf in rauen Mengen über einen Onlineshop, liegt aber mit den Umsätzen in der Kleinunternehmergrenze.

Die Artikel müsst ihr vom Großhändler beziehen und darauf Umsatzsteuer zahlen. Diese könnt ihr als Vorsteuer nicht geltend machen, wenn ihr auf die Kleinunternehmerregelung setzt. Demzufolge müsst ihr den Bruttopreis als Kalkulationsgrundlage nutzen. Entsprechend werden auch eure Artikel deutlich teurer ausfallen müssen. Damit verliert ihr an Attraktivität bei den Gewerbekunden.

Setzt ihr auf die Umsatzsteuerpflicht, sind die Nettopreise des Großhändlers eure Kalkulationsgrundlage. Entsprechend günstigere Nettopreise könnt ihr an die Kunden weiter geben. Diese erhalten zusätzlich Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis, wobei sie die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen können. Insgesamt sparen sie also Geld, da die Umsatzsteuer lediglich einen durchlaufenden Posten darstellt und ihr werdet attraktiver für die Gewerbekunden.

Ein weiterer Pluspunkt der Umsatzsteuerpflicht: Ihr lasst keine Rückschlüsse auf eure Unternehmensgröße oder die getätigten Umsätze zu. Das erscheint vielen gewerblichen Kunden als seriöser, als die Wahl eines Kleinunternehmers.

Fazit

Bevor ihr euch für die Kleinunternehmerregelung entscheidet, solltet ihr genau abwägen, ob sich diese für euch tatsächlich lohnt. Bedenkt aber auch, entscheidet ihr euch gegen sie, seid ihr an diese Entscheidung mindestens fünf Jahre gebunden, bleibt also für wenigstens diesen Zeitraum vollständig umsatzsteuerpflichtig. Im Zweifel solltet ihr die gesamte Materie mit einem versierten Steuerberater durchgehen, er kann euch sagen, welche Wahl in eurem speziellen Fall die bessere ist.

One comment

  1. Wenn jemand hauptberuflich tätig ist, würde ich nie die Kleinunternehmerrgel anwenden wollen, egal wie gut/schlecht das Geschäft schon/noch läuft. Eine einfache FiBu-Software kostet nicht die Welt und nimmt einem den größten Teil der Arbeit für die Umsatzsteueranmeldung ab (manche können sogar das für einen erledigen).