Home » Wissenswertes » GEZ-Pflicht ab 2013: Das ist wichtig

GEZ-Pflicht ab 2013: Das ist wichtig

Kaum ein anderes Thema hat in der Vergangenheit und auch aktuell für so viel Aufruhr unter den Menschen gesorgt, wie die Rundfunkbeiträge. Die GEZ hat die Gemüter hoch kochen lassen, nicht nur mit ihren Gebührenbeauftragten, die Menschen beschatteten und an so manch dunklen Fleck der deutsch-deutschen Geschichte erinnerten.

Ab dem kommenden Jahr soll das anders werden. Die Zwangsabgabe soll für alle Bürger gleichermaßen gelten. Pro Haushalt ist eine Haushaltsabgabe zu leisten. Die GEZ-Gebühren sind dann aber keine Gebühren mehr, sondern Beiträge.

GEZ für Unternehmer ab 2013

GEZ für Unternehmer ab 2013

Der kleine, aber feine Unterschied: Gebühren dürfen nur für Leistungen erhoben werden, die auch genutzt werden. Beiträge können auch dann verlangt werden, wenn eine Leistung lediglich bereit gestellt wird.

Die Grundlagen zur neuen Rundfunk-Gebühr

Dass mit den neuen Gebühren aber auch einige Änderungen einhergehen, versteht sich von selbst. Die wichtigsten folgen im Überblick:

  • Allgemeine Gebühr: 17,50 EUR monatlich (unverändert)
  • Ermäßigte Gebühr: 5,83 EUR (bisher 5,76 EUR)

Pauschaler Rundfunkbetrag für jede private Wohnung fällig, Wahl des Zahlenden bei mehreren Mietern durch die GEZ – Einigung über Kostenverteilung muss individuell erfolgen Gemeinnützige Einrichtungen müssen den Beitrag pro Betriebsstätte zahlen Unternehmer und nicht-gemeinnützige Institutionen zahlen einen Beitrag, der in seiner Höhe von der Anzahl der Mitarbeiter, Betriebsstätten und Firmenfahrzeuge abhängt Hotel- und Gaststättenbetreiber, sowie Vermieter von Ferienwohnungen können von Sonderregelungen Gebrauch machen Befreiungen möglich, etwa bei Bezug von ALG II, Sozialhilfe, Bafög oder Grundsicherung im Alter.

Bisherige Befreiungen ab 31.12.2012 wirkungslos, ab 01.01.2013 muss der ermäßigte Beitrag von 5,99 Euro gezahlt werden, sofern kein neuer Antrag auf Befreiung gestellt wird

Beiträge für Unternehmen

Für Unternehmen gelten Sonderregelungen. Ein kleines Unternehmen, das lediglich eine Betriebsstätte unterhält und maximal acht Mitarbeiter beschäftigt, muss nur den ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat zahlen. Das erste Firmenfahrzeug verursacht keine Kosten, jedes weitere Fahrzeug wird jedoch mit weiteren 5,99 Euro belastet.

Nicht in die Mitarbeiterzahl eingerechnet werden Inhaber, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende. Die Staffelung anhand der Mitarbeiterzahlen sieht dabei wie folgt aus:

Beschäftigte / Betriebsstätte Anzahl der Beiträge Beitragshöhe monatlich
0 – 8 1/3 5,99 €
9 – 19 1 17,98 €
20 – 49 2 35,96 €
50 – 249 5 89,90 €
250 – 499 10 179,80 €
500 – 999 20 359,60 €
1.000 – 4.999 40 719,20 €
5.000 – 9.999 80 1.438,40 €
10.000 – 19.999 120 2.157,60 €
Ab 20.000 180 3.236,40 €

*Alle Angaben ohne Gewähr

Wie sieht es im Home Office aus?

Etwas anders sieht es im Home Office aus. Sofern sich dieses innerhalb der privat angemieteten Wohnung oder im Eigenheim befindet, sind die Rundfunkgebühren bereits mit dem Beitrag für die eigene Wohnung abgegolten. Allerdings gilt das Home Office nicht als Betriebsstätte im eigentlichen Sinne. Deshalb wird bereits der erste Firmenwagen mit 5,99 Euro monatlich belastet.

Zudem ist zu beachten, dass das Home Office ausschließlich über den privaten Bereich erreichbar sein muss. Verfügt es über einen separaten Eingang oder kann es über das Treppenhaus erreicht werden, so ist es nicht mehr als Home Office innerhalb der eigenen Wohnung anzusehen. Der Beitrag von 5,99 Euro für Einzelkämpfer ist dann in jedem Fall fällig.