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Einzelunternehmen

Übersicht:

Das Einzelunternehmen

Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich um die häufigste Rechtsform eines Unternehmens, welche auch den geringsten bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Als Einzelunternehmen bezeichnet werden zunächst alle Gewerbetreibende oder Freiberufler, welche allein ein Unternehmen gründen.

Als Gründungsvorrausetzung für ein Einzelunternehmen genügen der Eintrag in das Handelsregister, die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt oder für Freiberufler ist die Beantragung einer Steuernummer beim zuständigen Finanzamt ausreichend.

Den rechtlichen Rahmen für die Einzelunternehmen steckt das Handelsgesetzbuch HGB § 1-104 (kaufmännische Betriebe) ab. Charakteristisch für ein Einzelunternehmen ist, dass es sich beim Gründer um eine Einzelperson handelt, welche für ihre Funktion als Unternehmer mit ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen haftet, also uneingeschränkt haftbar gemacht werden kann. Ebenso übernimmt der Gründer die Geschäftsführung selbst.

Wer als Einzelunternehmen ein Handelsgewerbe betreibt, muss als Kaufmann einen Eintrag im Handelsregister vornehmen lassen, womit weitere Rechte und Pflichten verbunden sind. Dem Unternehmen wird dann der Zusatz e.K. (eingetragener Kaufmann) zugeordnet. Damit wird jedoch keine Rechtsform bezeichnet, es handelt sich lediglich um die Nennung des Unternehmensgegenstandes. Andere Regelungen gelten für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte.

Die Rechnungslegung bei einem Einzelunternehmen

Eine ordnungsgemäße Buchführung ist für alle Kaufleute, Gewerbetreibende oder Freiberufler, welche ein Einzelunternehmen führen Bedingung. Hiermit ist die Pflicht definiert, alle Unternehmensgeschäfte so aufzuzeichnen, dass sie in ihrer Art und ihrem Umfang erkennbar sind und die allgemeine Vermögenslage des Unternehmens deutlich wird.

Geschäftliche Korrespondenzen und Beläge für Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge sind ordnungsgemäß aufzubewahren. Am Anfang der Geschäftstätigkeit und am Ende jedes einzelnen Geschäftsjahres muss ein Jahresabschluss erstellt werden.

Wer als Kaumann geführt wird, ist auch zur Steuerbilanzierung verpflichtet. Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler brauchen dagegen nur eine eingeschränkte Bilanzierung zu erstellen. Dies entspricht einer einfachen Einnahmen-Überschussrechnung.

Fragen und Antworten

Benötigt man zur Gründung eines Einzelunternehmens ein bestimmtes Grundkapital?

Nein, für die Gründung eines Einzelunternehmens ist kein bestimmtes Grundkapital notwenig.

Muss ich als Einzelunternehmer Gewerbesteuern zahlen?

Wenn ein Einzelunternehmer im Sinne des Gewerbesteuergesetzes tätig wird, ist er verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Die zu zahlende Gewerbsteuer wird zum Teil auf die Einkommenssteuer angerechnet. Hinzu kommt ein Freibetrag von 24.500 Euro, welcher bei der Ermittlung des Gewinns vom Ertrag abgezogen wird.

Muss ich als Einzelunternehmer Einkommenssteuer abführen?

Der Einkommensteuer unterliegen alle Einzelunternehmen. Die Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb unterliegen einem ermäßigten Steuersatz. Die Einkommenssteuer bei gewerblichen Einnahmen verringert sich um das 1,8 fache des Gewerbesteuermessbetrages.

Wie kann ein Einzelunternehmen seine Rechtsform ändern?

Hierfür ist es meist ausreichend, Partner am Geschäft zu beteiligen. Dann wird das Einzelunternehmen je nach Unternehmensgegenstand zu einer offenen Handelsgesellschaft oder zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Zu beachten gilt, dass dann andere Rechtsformen in Kraft treten.

Vorteile eines Einzelunternehmens

Bei einem Einzelunternehmen besitzt Du alle Entscheidungsfreiheit. Du kannst frei verfügen über das Betriebsvermögen und eine eigene Geschäftspolitik betreiben, ohne jemand weisungs- und handlungsbefugt zu sein.

Ein weiterer Vorteil ist das nicht notwenige Mindestkapital, was zum Beispiel viele Unternehmer von der Gründung einer Aktiengesellschaft abhält. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist preiswert und einfach und der Gewinn, denn Du erwirtschaftest, steht allein Dir selbst zu.

Nachteile eines Einzelunternehmens

Du genießt die volle Entscheidungsfreiheit, trägst aber im Gegenzug auch das volle Risiko für Deine Geschäftsvorgänge. Du haftest mit Deinem gesamten Privatvermögen. Wer ein Einzelunternehmen gründet, besitzt meist nur ein geringes Kapital, somit wird er es schwerer haben, über Banken und Gläubiger sich Kapital zu beschaffen.

Eine finanzkräftige Aktiengesellschaft hat hierbei deutlich bessere Karten und kann sich eine sichere Verhandlungsposition schaffen.