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Selbstständig als Studentin oder Student

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Selbstständigkeit und Studium vereinbaren

Viele Studierende müssen sich ihr Studium selbst finanzieren und jobben deshalb nebenbei in den unterschiedlichsten Branchen. Meistens geschieht dies als Minijob oder Teilzeitjob – mal mehr mal weniger flexibel. Doch warum nicht gleich die Chance ergreifen und mit der eigenen Geschäftsidee Geld verdienen? Sich als Studentin oder Student selbstständig zu machen, ist nicht nur eine weitere Möglichkeit, um neben dem Studium Geld zu verdienen. Du sammelst wertvolle fachliche und unternehmerische Erfahrung, die Dir später bei der Jobsuche enorm weiterhelfen kann. Benötigst Du finanzielle Unterstützung, um den Start als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender zu meistern, kannst Du auf unseren Partner auxmoney setzen. Mit einem Kredit von auxmoney steht der Realisierung Deiner Geschäftsidee nichts mehr im Wege. Was Du alles beachten musst, wenn Du Dich neben dem Studium selbstständig machst, erfährst Du hier!

Selbstständig neben dem Studium – ist das möglich?

Grundsätzlich steht es allen Studentinnen und Studenten frei, sich neben ihrem Studium selbstständig zu machen. Eine freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit kann für Studentinnen und Studenten nämlich einige Vorteile mit sich bringen.

So ist z. B. eine flexible Einteilung des Arbeitspensums und eine bessere Anpassung des Jobs an die Aufgaben fürs Studium möglich. Wer sich als Studentin oder Student selbstständig machen möchte, muss dafür dieselben Voraussetzungen erfüllen wie andere selbstständig Tätige. Dazu gehören:

  • Anmeldung beim Finanzamt
  • Rechnungen stellen an Auftraggeber oder Auftraggeberin
  • Versteuerung der Einnahmen ab einer festgelegten Grenze

Wie kann man sich als Studentin oder Student selbstständig machen?

Wer neben dem Studium die Selbstständigkeit anstrebt, braucht zu aller erst eine Geschäftsidee. Dabei muss Deine Idee auch nicht revolutionierend sein. Bestenfalls kannst Du in Deiner selbstständigen Tätigkeit Deine Interessen und Fähigkeiten miteinander kombinieren. Meinungen von Bekannten sowie Freundinnen und Freunden zu Deinem geplanten Unternehmen einzufangen, kann hilfreich sein, um einzuschätzen, ob sich mit der Idee wirklich Geld neben dem Studium verdienen lässt.

Bist Du von Deiner Geschäftsidee überzeugt und bereit als Studentin oder Student selbstständig zu arbeiten, steht zunächst die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt an. Um Dich als Studentin oder Student beim Finanzamt selbstständig zu melden, musst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und einreichen. Einige Wochen später erhältst Du dann vom Finanzamt eine neue Steuernummer, mit der Du Deine freiberufliche Arbeit als Studentin oder Student starten kannst. Handelt es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit, mit der Du neben dem Studium Geld verdienen möchtest, benötigst Du noch einen Gewerbeschein zur Gründung eines Kleingewerbes.

Freiberufliche Tätigkeit

Machst Du Dich neben dem Studium mit einer freiberuflichen Tätigkeit selbstständig, genügt es, wenn Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung des Finanzamtes ausfüllst und abgibst. Mit Erhalt Deiner neuen Steuernummer kannst Du direkt beginnen als Studentin oder Student freiberuflich zu arbeiten. Die Gewerbesteuer bleibt Dir als Freiberuflerin oder Freiberufler erspart. Außerdem musst Du nur einmal jährliche eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt abgeben. Unter Umständen genießt Du noch den Vorteil, Dich über die Künstlersozialkasse versichern zu können. Hier zahlst Du als Freiberuflerin oder Freiberufler lediglich die Hälfte der Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, verglichen mit normalen Arbeitnehmern.

Kriterien für freiberufliche Tätigkeiten als Studentin oder Student:

  • Eine Dienstleistung wird angeboten
  • Keine Waren werden angeboten
  • Es werden Fachkenntnisse (z. B. aus Studium oder Ausbildung) benötigt
  • Die Tätigkeit wird eigenverantwortlich und leitend ausgeführt

Kleingewerbe

Möchtest Du Dich neben dem Studium mit einer Tätigkeit selbstständig machen, die nicht freiberuflicher Natur ist, benötigst Du, zusätzlich zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, einen Gewerbeschein. Hierfür musst Du Dein Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden. Die Kosten für den Gewerbeschein variieren je nach Standort, und liegen in der Regel zwischen 20 und 65 Euro. Das Gewerbeamt informiert folglich alle relevanten Behörden, wie das Finanzamt oder die Industrie- und Handelskammer. Neben den Kosten für den Gewerbeschein, fällt für Gewerbetreibende zudem die Gewerbesteuer an. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Hebesatz der Gemeinde, in der sich Dein Gewerbe befindet.

In den meisten Fällen wirst Du als Studentin oder Student ein Kleingewerbe anmelden. Das bedeutet, dass das Einkommen Deines Gewerbes jährlich weniger als 17.500 Euro beträgt. Somit bleiben Dir unternehmerische Pflichten eines Vollgewerbes, wie z. B. die Inventur, doppelte Buchführung oder Bilanzen, erspart. Mit einem Kleingewerbe musst Du als Studentin oder Student lediglich einmal pro Jahr eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung anfertigen – wie bei der freiberuflichen Tätigkeit auch. Arbeitest Du neben Deinem Studium nicht durchgehend selbstständig, sondern vielleicht nur zwei Monate in den Semesterferien, benötigst Du keinen Gewerbeschein.

So gelingt die Gewerbeanmeldung

Wie hoch dürfen die Einnahmen neben dem Studium sein?

Prinzipiell hast Du die Möglichkeit so viel Geld neben Deinem Studium zu verdienen, wie Du möchtest. So kannst Du z. B. nur in den Semesterferien arbeiten und damit geringe Einnahmen erzielen oder Du nutzt Deine zeitlichen Möglichkeiten komplett aus und verdienst so viel Geld wie möglich. Übersteigt Dein Einkommen allerdings den steuerlichen Freibetrag von 9.984 Euro im Jahr, musst die dieses versteuern. Zudem kann sich ein hohes Einkommen aus Deiner selbstständigen Tätigkeit als Studentin oder Student negativ auf Deinen Studentenstatus in der Krankenversicherung oder Dein BAföG auswirken.

BAföG und Selbstständigkeit

Viele Studierende beziehen BAföG zur finanziellen Unterstützung während des Studiums. Möchtest Du weiterhin BAföG beziehen und Dich als Studentin oder Student selbstständig machen, musst Du den Freibetrag beachten. Der monatliche BAföG Freibetrag für das Einkommen von Studierenden liegt 2022 – vor Erhöhung des Mindestlohns – bei 450 Euro. Durch die Erhöhung des Mindestlohns steigt diese Grenze auf 520 Euro. Das BAföG-Amt schaut sich Dein Einkommen allerdings auf den gesamten Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten bezogen an. Du darfst also mit Deiner Selbstständigkeit neben dem Studium auch mal mehr als 450 bzw. 520 Euro in einem Monat verdienen, solange Dein jährliches Einkommen nicht die Grenze von 5.400 bzw. 6.240 Euro übersteigt. Tritt dieser Fall jedoch ein, werden Deine Einkünfte angerechnet und Dein BAföG verringert sich. Bahnt sich also an, dass Du die Grenze durch Deine Selbstständigkeit übertriffst, solltest Du das BAföG-Amt informieren.

Beim Kindergeld hingegen, wird das Einkommen während des Erststudiums nicht angerechnet. Somit können Deine Eltern das Kindergeld in vollem Umfang beziehen, wenn Du Dich als Studentin oder Student selbstständig machst.

Krankenversicherung

Als Studentin oder Student genießt Du einige Vorteile, wie z. B. geringere Beiträge für die Krankenversicherung. Sozialversicherungsrechtlich giltst Du als Studentin oder Student mit einer gültigen Einschreibung an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule. Deinen Studentenstatus behältst Du auch weiterhin bei, wenn Du Dich neben dem Studium selbstständig machst. Allerdings nur so lange, wie Du Dich auch hauptberuflich Deinem Studium widmest. Arbeitest Du mehr als 20 Stunden oder verdienst zu viel, verlierst Du bei der Krankenversicherung Deinen Status als Student oder Studentin und musst als hauptberuflich selbstständige Person höhere Beiträge zahlen.

Steuererklärung

Sofern Dein Einkommen den Freibetrag von 9.984 Euro im Jahr überschreitet, musst Du als selbständige Studentin oder Student Deine Einnahmen versteuern. Diese legst Du in der Einkommensteuererklärung offen. Musstest Du für Deine selbstständige Tätigkeit ein Gewerbe anmelden, fällt für Dein Unternehmen zudem die Gewerbesteuer an. Die Umsatzsteuer musst Du immer auf Deinen Rechnungen ausführen – außer Du giltst als Kleinunternehmer oder Kleinunternehmerin. Um als solche zu gelten, darf Dein Gewerbe im vergangenen Jahr einen steuerpflichtigen Umsatz von 22.000 Euro und im aktuellen Jahr einen Umsatz von 50.000 Euro nicht übersteigen. Liegen Die Werte Deines Gewerbes unter diesen Grenzen, bist Du als Kleinunternehmer oder Kleinunternehmerin von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Als selbständige Studentin oder selbstständiger Student kannst Du Deine Steuerlast in der Steuererklärung senken, indem Du Deine Studienkosten als Betriebsausgabe absetzt.

Selbstständig neben dem Studium: Vor- und Nachteile

Natürlich bringt es viele Vorteile mit sich, wenn man sich als Student oder Studentin selbstständig macht. Zum einen lockt natürlich die hohe Flexibilität. Die eigene Zeit lässt sich frei einteilen. Freizeit und die Zeit die man für das Studium investieren muss, können gut eingeteilt werden. Zudem winkt, vorausgesetzt, man hat die richtige Geschäftsidee, ein höheres Einkommen als bei einem Minijob oder gering zahlenden Teilzeitjob. Auch darf man die eventuell entstehenden Kontakte keinesfalls vernachlässigen. Ein intaktes berufliches Netzwerk ist heutzutage ebenso wichtig, wie die eigenen Fähigkeiten. Auch die Erfahrungen, die je nach Studiengang fächerübergreifend gewonnen werden können, etwa in Bezug auf Buchführung, bringen keineswegs Nachteile mit sich.

Den Vorteilen gegenüber stehen vor allem zeitliche und finanzielle Investitionen. Wer selbstständig ist, muss sich gegebenenfalls selbst um seine Krankenversicherung, Rentenversicherung und Altersvorsorge kümmern. In welchem Rahmen, hängt davon ab, ob Du haupt- oder nebenberuflich selbstständig bist. Je nachdem, in welcher Branche man unternehmerisch tätig werden will, bedarf es auch einer Versicherung gegen betriebliche Risiken, wie zum Beispiel Schadensersatzansprüche. Beschäftigst Du Dich das erste Mal mit dem Thema Buchführung, wirst Du schnell feststellen, dass dies in der Regel keine Sache von wenigen Minuten ist. Auch in der Vorbereitung bedarf es Einiges an Überlegungen. Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit als Studentin oder Student, empfiehlt sich die Anfertigung eines Businessplans. Läuft Dein Gewerbe gut und Du bist zeitlich stark eingebunden, kann Deine Selbstständigkeit zudem Dein Studium negativ beeinflussen.

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Die passende Finanzierung für Deine Selbstständigkeit neben dem Studium

Je nachdem in welcher Branche Du Dich neben dem Studium selbständig machst, kann durchaus eine hohe Investition zum Start des Unternehmens anfallen. Viel Erspartes, um diese Kosten mal eben zu begleichen, haben nur wenige Studierende. Benötigst Du finanzielle Unterstützung bei der Gründung Deines Gewerbes, kann ein Kredit für Selbstständige weiterhelfen. Der traditionelle Weg über eine Bank, kann sich für selbstständige Studenten oder Studentinnen allerdings als sehr schwer herausstellen. Banken benötigen für einen Kredit in der Regel einen detaillierten Businessplan und Sicherheiten. Eine Alternative dazu stellen Online-Kreditvermittler wie auxmoney dar. Hier haben Gründerinnen und Gründer bessere Chancen auf einen Kredit für Selbstständige als bei Banken. Die Vermittlung verläuft dabei ganz einfach und schnell online ab.

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Neben dem Studium selbstständig machen? Kein Problem!

Zahlreiche Studentinnen und Studenten sind auf einen Job angewiesen, um ihr Studium zu finanzieren. Neben dem klassischen Weg in einem Unternehmen angestellt zu sein, gibt es außerdem die Möglichkeit sich als Student oder Studentin selbstständig zu machen. Die Anmeldung des Gewerbes kann dabei ganz schnell von statten gehen und bleibst Du unter der Einkommensgrenze, musst Du nicht mal eine Steuererklärung machen. Erzielst Du aber höhere Einnahmen, darfst Du Deine steuerlichen Pflichten nicht vergessen und Du musst darauf achten, Deinen Studentenstatus bei der Krankenversicherung nicht zu verlieren.

Brauchst Du finanzielle Unterstützung, um Dich als Studentin oder Student selbstständig zu machen, kannst Du auf unseren Partner auxmoney vertrauen. Hier haben Selbstständige faire Chancen, einen Kredit zu erhalten und damit ihre Geschäftsidee umzusetzen.

4 comments

  1. Hallo,
    ich hab mich mal mit meiner damaligen Freundin selbstständig gemacht und hätte mir gewünscht , dass irgendjemand uns mal vorwahnt, was da auf uns zukommen! Nichts desto Trotz war es eine super Erfahrung , die keiner von uns Missen will!
    Die Steinchen, die uns im Weg lagen , wurden mit der Zeit immer kleiner! Wie gesagt: Aller Anfang ist schwer! Also nur Mut!
    Klasse Artikel übrigens!

    LG
    Harald

  2. Vielen Dank für den tollen Artikel. Ich bin auch gerade dabei mich selbstständig zu machen. Mein Studium ist fast beendet und da muss man sich überlegen, was man als nächstes macht. Ein großes Unternehmen kommt für mich da nicht in Frage. Ich brauch meine Freiheiten und Entwicklungsmöglichkeiten 🙂
    Dein Artikel hat mir nochmal gezeigt, auf was für Nachteile ich mich jedoch in der Selbstständigkeit einstellen muss. Werde die Situation jetzt nochmal genauer analysieren und vielleicht noch mal einen Beratungstermin der IHK wahrnehmen.

  3. Ein super Einblick, den du hier gibst. Ich bin schon seit 3 Jahren selbständig und habe mit diesem Schritt (so im Nachhinein gesehen) viel zu lange gewartet. Auf der anderen Seite hatte ich vorher auch nicht ganz den Mut dazu, wollte erst das Studium fertig bekommen und dann etwas Berufserfahrung als Angestellte sammeln. Heute wäre ich mutiger und würde auch jedem raten: wenn du eine gute Idee und etwas Zeit neben dem Studium hast, dann beginne am besten schon in dieser Zeit mit der Gründung Deines Unternehmens.

  4. Hey,

    ich bin BWL-Studentin und mich schon vor meinem Studium selbständig gemacht. Zeit für die Selbständigkeit als Studentin ist eigentlich fast immer da, außer in den Klausurphasen. Trotzdem kann man da gute Billanz ziehen.
    Sehr schöner Artikel, lg