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Wenn Selbstständige Minijobs annehmen

Selbstständig zu sein, das bedeutet für viele vor allem eines: Auf eigenen Füßen zu stehen, sein eigener Chef zu sein. Doch gerade Gründer haben es hier nicht immer einfach, müssen sie doch nicht nur ihr eigenes Geschäft aufbauen, sondern gerade in den ersten Monaten mitunter massive finanzielle Einbußen hinnehmen.

Da kommt so manchem in den Sinn, zumindest teilweise zurück in einen abhängigen Job zu wechseln. Der Minijob, also eine geringfügige Beschäftigung auf 400-Euro-Basis kommt da vielen Selbstständigen als erstes in den Sinn.

Minijobs bei Selbstständigen

Minijobs bei Selbstständigen

Doch geht das überhaupt? Kann ein Selbstständiger auch noch einen Minijob annehmen? Die klare Antwort auf diese Frage muss Ja lauten. Denn auch Selbstständige können Minijobs annehmen und dabei muss es sich nicht zwangsweise um die klassischen geringfügigen Beschäftigungen, wie das Austragen von Zeitungen und Werbeprospekten oder die Verkäufer-Tätigkeit im Supermarkt handeln.

Selbstständiger auf 400-Euro-Basis

Sogar Rechtsanwälte und Steuerberater können ihre Leistungen auf 400-Euro-Basis vermarkten. Wie viele Stunden sie für diesen Betrag zu leisten bereit sind, hängt immer vom Selbstständigen ab, aber genauso von dessen Verhandlungsgeschick und dem Gegenüber. Zu beachten ist auch, dass der Minijob und die Selbstständigkeit sich nicht immer unproblematisch vereinbaren lassen. Dennoch ergeben sich aus dieser Konstellation einige Vorteile.

Wie hoch sind die Kosten für selbstständige Minijobber?

Arbeitgebern stellt sich natürlich die Frage, wie hoch die Kosten für einen selbstständigen Minijobber sind. Vor allzu hohen Abgaben müssen sie sich aber nicht fürchten. In der Regel sind folgende Kosten zu tragen:

  • Pauschalierte Lohnsteuer (2%)
  • Rentenversicherungsbeitrag (12%) – eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist zwar möglich, jedoch wird dann ein Einkommenssteuersatz von 20% fällig
  • Beitrag zum Lohnausgleichsverfahren (0,1%)
  • Krankenversicherungs-Pauschale (11%)

Allerdings müssen nicht alle diese Kosten auch tatsächlich vom Arbeitgeber getragen werden. Die Krankenversicherungs-Pauschale beispielsweise entfällt bei den meisten Selbstständigen, da sie privat versichert sind. Sie wird nur dann fällig, wenn sie verpflichtend, freiwillig oder familienversichert in der GKV sind.

Lohnt sich der Minijob für den Gründer?

Auch für den Gründer kann der Minijob durchaus Sinn machen. Dazu sind in erster Linie folgende Dinge zu nennen:

  • Lohnausgleichsverfahren: Wie jeder Arbeitnehmer erhalten auch Selbstständige eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Mutterschaft. Das ist über die private Krankenversicherung so nicht möglich.
  • Steuerbelastung: Viele Selbstständige überlegen gegen Ende des Jahres, ob sich die Übernahme eines Auftrags aus steuerlicher Sicht noch lohnt. Ein vergleichsweise geringer Betrag kann dann zu exorbitant hohen Steuern führen. Um das zu vermeiden, kann der Auftrag auch als Minijob abgerechnet werden und stellt dann kaum eine Steuerbelastung dar.

Allerdings muss man sich genauso darüber im Klaren sein, dass nicht alle Arbeitgeber bereit sind, Selbstständige auf 400-Euro-Basis anzustellen. Zum Einen ist damit ein hoher bürokratischer Aufwand für die Abrechnung verbunden, der gerade bei kleinen Unternehmen ins Gewicht fällt.

Bei großen Unternehmen ist man darauf eingestellt, hier fällt es leichter, den Auftrag als Minijob abzuwickeln. Viele große Unternehmen bestehen sogar darauf, weil sich Daueraufträge einfacher als Minijob, als in Form von Einzelrechnungen, abwickeln lassen.