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Weihnachtsgeschenke für Geschäftspartner

Auch wenn dieser November sich so gar nicht grau und trüb präsentiert und der Gedanke an den nahen Winter recht weit scheint, wird es sich nicht aufhalten lassen, über die Präsente zum Weihnachtsfest für Deine Geschäftspartner nachzudenken. Dabei gibt es einiges zu beachten.

Zunächst gilt es, die Preisgrenze zu beachten, denn ab einem Wert von 35 Euro müssen Unternehmen ihre Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner versteuern. Nur Geschenke, welche unter diesem Wert liegen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Diese Beitragsgrenze kommt immer dann zur Anwendung, wenn sich das überbrachte Geschenk auch privat nutzen lässt. Für die Berechnung dieser Preisgrenze werden alle Präsente, welche im Wirtschaftsjahr 2011 ausgegeben wurden berücksichtigt, demzufolge fallen auch Geburtstags- und Ostergeschenke darunter.

Weihnachtsgeschenke für Geschäftspartner

Weihnachtsgeschenke für Geschäftspartner

Ist das Unternehmen berechtigt zum Vorsteuerabzug, dann kann für die Rechnung des Präsents Umsatzsteuer eingezogen werden. Diese lässt sich auf den Nettowarenwert abstellen. In den anderen Fällen ist für diese 35 Euro Grenze der Bruttobetrag einschließlich der Umsatzsteuer von Bedeutung.

Die für Präsente gemachten Aufwendungen müssen immer getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Wer eine Bilanz erstellt, muss Präsente auf besondere Konten buchen. Wer die einfache Buchführung, also die Einnahmen- Überschussrechnung praktiziert, muss sie ebenfalls von Beginn an getrennt aufführen.

Bei der Aufzeichnung auf einem separaten Konto muss aus der Buchung der Name des Empfängers hervorgehen. Bei Großrechnungen, wenn Du zum Bespiel eine Vielzahl an Präsentkörben an Deine Mitarbeiter verschenkst, solltest Du eine gesonderte Liste mit den Empfängernamen anfertigen, die Art des Geschenks aufführen und den jeweiligen Betrag nennen. Geht der Empfänger aus dem Buchungsbeleg hervor oder ist klar, dass die genannte Freigrenze von 35 Euro nicht überschritten wird, sind auch Sammelbuchungen erlaubt. Alternativ ist auch eine Pauschalbesteuerung möglich.

Hier können Unternehmer alle während des Wirtschaftsjahres angefallenen Präsente mit 30% pauschal besteuern. Die Zuwendungen werden dann auch nicht zur Ermittlung der Einkünfte des Empfängers herangezogen. Die Bemessungsgrundlage für diese Pauschalisierung sind die Bruttobeträge einschließlich der Umsatzsteuer.

Auch bei der Pauschalisierung gilt die 35 Euro Grenze, aber ohne die übernommene Steuer, welche ebenfalls als Empfängerzuwendung gilt. Eine Ausnahme bilden Warenproben oder Werbeartikel, welche ja auch sehr häufig verschenkt werden, diese können in vollem Umfang als Betriebsausgaben abgezogen werden, ohne das eine Besteuerung beim Empfänger erfolgt.

Nun bleibt noch genug zu tun, bis zum Fest das passende Geschenk für Deine Mitarbeiter und Geschäftspartner gefunden ist. Aber es gibt noch mehr Vorteile.