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Was muss in den Arbeitsvertrag?

 

ArbeitsvertragNeue Mitarbeiter müssen eingestellt werden, weil das Auftragsaufkommen zu hoch ist? Herzlichen Glückwunsch. Das klingt erst einmal gut, dennoch lauern die Gefahren schon beim Abschluss des Arbeitsvertrags, so dass ihr euch darauf gründlich vorbereiten solltet. Die wichtigste Grundlage zuerst: Ein Arbeitsvertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform, sondern kann auch mündlich abgeschlossen werden. Ausnahmen gelten lediglich für befristete Verträge, die die Schriftform erfordern.

Obwohl ihr hier also eine hohe Formfreiheit beim Arbeitsvertrag habt, solltet ihr diesen stets schriftlich abschließen. Zum Einen könnt ihr dann alle Punkte klar definieren, zum Anderen lässt sich im Streitfall nur das durchsetzen, was zuvor schriftlich fixiert wurde. Die wichtigsten Punkte, die ihr im Arbeitsvertrag aufnehmen solltet, zeigen wir euch im Folgenden kurz auf.

Aufgabenstellung, Arbeitszeit und Dauer des Vertrags

Zunächst einmal gehören natürlich Name und Anschrift des Arbeitnehmers, sowie von euch als Arbeitgeber in den Arbeitsvertrag. Direkt im Folgenden solltet ihr festlegen, wann ihr den Arbeitnehmer einstellt. Gebt dafür ein genaues Datum an. Sollte euer künftiger Mitarbeiter vor der Anstellung noch eine Prüfung oder ähnliches erfolgreich bestehen müssen, dann solltet ihr dies ebenfalls schriftlich im Vertrag festhalten.

Ebenfalls solltet ihr genau festlegen, welche Aufgaben der künftige Mitarbeiter im Unternehmen erfüllen muss. Am besten nutzt ihr dafür eine vorhandene Stellenbeschreibung, auf die ihr im Arbeitsvertrag verweist und die damit auch Bestandteil des Vertrags wird.

Ist eine solche Stellenbeschreibung nicht vorhanden, versucht die Aufgabenbereiche so genau wie möglich darzustellen, aber lasst euch genauso das Recht nicht nehmen, eure Mitarbeiter bei Bedarf auf eine andere Position zu versetzen. So könnt ihr Engpässen vorbeugen und der Mitarbeiter kann sich nicht darauf berufen, dass er stets nur die Aufgaben erfüllen kann, die im Vertrag beschrieben sind.

Legt ebenfalls bereits im Arbeitsvertrag fest, welche Arbeitszeit gilt. Notiert, sofern es für euch von Bedeutung ist, gleichfalls den genauen Arbeitsbeginn und das Arbeitsende. Sofern eine Betriebsvereinbarung oder eine tarifliche Regelung vorhanden ist, verweist darauf. Geht ebenfalls darauf ein, wie bei Mehrarbeit zu verfahren ist. Werden Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt, werden sie ausgezahlt oder können sie abgebummelt werden?

Wichtig ist zudem, dass ihr im Arbeitsvertrag festhaltet, ob dieser befristet oder unbefristet abgeschlossen wird. Bei einer Befristung müsst ihr die Dauer oder den Zweck der Befristung angeben. Der Vertrag läuft aus, sobald der Befristungsgrund erreicht ist oder das angegebene Datum. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Bei unbefristeten Verträgen solltet ihr zusätzlich die Dauer der Probezeit festhalten.

Vergütung und weitere Arbeitnehmeransprüche

Ein wichtiger Bestandteil im Arbeitsvertrag ist natürlich auch die Vergütung, die ihr euren Mitarbeitern zahlt. Das kann ein festes Monatsgehalt, ein Stundenlohn oder ein Fixgehalt sein, das durch Provisionen aufgestockt wird. Die Höhe und wie sich das Einkommen des Arbeitnehmers zusammensetzt, solltet ihr schriftlich fixieren. Zahlt ihr Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Gratifikationen? Dann nehmt dies in den Vertrag mit auf. Nutzt aber die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um eine feste Zusage der Zahlungen handelt, sondern dass ihr diese Leistungen freiwillig erbringt und sie jederzeit widerrufen könnt.

Im Krankheitsfall seid ihr verpflichtet, für sechs Wochen die Lohnfortzahlung zu übernehmen. Notiert im Vertrag aber, bis wann der Mitarbeiter euch über seinen krankheitsbedingten Ausfall zu informieren hat. Regelt im Arbeitsvertrag außerdem, wie viel Urlaub euer Mitarbeiter erhält und ob dieser frei gewählt werden kann oder während der Betriebsferien genommen werden muss.

Weitere Regelungen im Arbeitsvertrag

Darüber hinaus solltet ihr Regelungen zur Kündigung festhalten. Grundsätzlich gilt der gesetzliche Kündigungsschutz. Wenn ihr aber Führungskräfte einstellen wollt, solltet ihr allerdings auf eine längere Kündigungsfrist für beide Parteien setzen.

Ebenfalls ist die Verschwiegenheitserklärung Pflicht im Arbeitsvertrag. Damit verpflichtet ihr euren Mitarbeiter, über alle Betriebsgeheimnisse und andere Interna Stillschweigen zu bewahren. Auch ein Wettbewerbsverbot könnt ihr in den Vertrag integrieren, müsst dann jedoch eurem Mitarbeiter eine entsprechende Entschädigung gewähren.

Nebentätigkeiten könnt ihr eurem Mitarbeiter nicht grundsätzlich verwehren. Ausnahmen gelten, wenn dadurch seine Arbeit bei euch beeinträchtigt wird oder er nebenberuflich für die direkte Konkurrenz eures Unternehmens tätig werden will. Weiterhin gehören Ausschlussklauseln in den Arbeitsvertrag. Mit ihnen gelingt es, Ansprüche aus dem Vertrag auszuschließen, sofern sie nicht binnen einer bestimmten Zeit geltend gemacht wurden.