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Rahmenbedingungen für die fristgerechte Kündigung

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann aus unterschiedlichsten Gründen erfolgen. Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf ist Einhaltung von gesetzlichen Rahmenbedingungen, sonst kann die Kündigung nicht nur anfechtbar sein, sondern auch teuer.

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Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage eines Beschäftigungsverhältnisses

Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um eine gegenseitige Arbeitsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Neben den Aufgaben seitens des Arbeitnehmers und Zahlungsverpflichtung durch den Arbeitgeber regelt der Arbeitsvertrag auch die Kündigungsfristen.

Im Falle eines auf unbefristete Beschäftigungsdauer geschlossenen Arbeitsvertrages besteht generell die Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis durch beide Parteien durch eine schriftliche Kündigung zu beenden.

Welche Kündigungsarten gibt es?

Im Arbeitsrecht unterscheidet der Gesetzgeber zwischen unterschiedlichsten Kündigungsarten:

  • die ordentliche Kündigung: Diese erfordert keinerlei Begründung. Allerdings müssen die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen eingehalten werden. Besteht jedoch ein gesonderter Kündigungsschutz, etwa durch Behinderung oder Schwangerschaft, so kann die Kündigung erschwert werden.
  • die außerordentliche Kündigung: Hier ist die Einhaltung der Kündigungsfristen wie in der ordentlichen Kündigung nicht erforderlich. Die Voraussetzung ist jedoch nach § 626 BGB das Vorliegen eines triftigen Grundes, der nachweislich belegbar ist, durch Abmahnung etwa.
  • Änderungskündigung: Diese liegt vor, wenn Arbeitsbedingungen in einem Arbeitsverhältnis geändert werden sollen.

Kündigung – was gilt es zu beachten?

Die Kündigung stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft dar. Das heißt, ihre Rechtswirksamkeit hängt nicht von der Zustimmung des anderen Vertragspartners ab. Folglich kann sie auch gegen den Willen des anderen erfolgen. Ab dem 01.05.2000 ist die Schriftform einer Kündigung nach § 626 BGB verpflichtend.

Die Schriftform soll zum einen vor übereilten Entschlüssen schützen, zum anderen dient sie zu Beweiszwecken wie beispielsweise vor Gericht. Auch die Wirksamkeit und der Beginn der Kündigungsfrist sind mit dem Zugang des Kündigungsschreibens beim Empfänger gegeben. Das heißt, die Kündigung kann auf postalischem Wege dem Empfänger zugehen, durch Beauftragen eines Boten, durch persönliches Einwerfen in den Briefkasten oder durch persönliche Übergabe in Beisein von Zeugen.

Der Inhalt einer Kündigung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben

Der Inhalt einer Kündigung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Zahlreiche Internetportale bieten hierfür Muster für eine fristgerechte Kündigung als Vorlage an. Der Mustertext kann für alle Arten von Kündigungsschreiben verwendet werden; ganz gleich, ob es sich hierbei um betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungserklärung handelt.

One comment

  1. Doris Kerner

    Vielen Dank für diesen Beitrag und die Übersicht! Zu diesem Thema gibt es sehr oft Unklarheiten. Als Ergänzung wäre es noch interessant, mögliche Gründe für eine außerordentliche Kündigung sein könnten.