Home » Recht » Eingetragene Genossenschaft: Eine Rechtsform, die an Bedeutung gewinnt

Eingetragene Genossenschaft: Eine Rechtsform, die an Bedeutung gewinnt

Die eingetragene Genossenschaft (eG) kennt jeder noch aus längst vergangenen Zeiten. Sie scheint sich vor allen Dingen auf die Landwirtschaft zu beziehen oder in Form von Einkaufsgenossenschaften gegründet zu werden, um Einkaufskonditionen zu verbessern. Doch sie kann noch viel mehr.

Auch für Kleinunternehmer und Freiberufler kann die eG eine Alternative sein. Denn damit lässt sich die Positionierung am Markt stärken, so dass auch größere Projekte abgewickelt werden können. Gleichermaßen behalten alle Mitglieder der Genossenschaft (so heißen die einstigen Genossen heute) ihre unternehmerische Freiheit bei.

eingetragene-genossenschaft

Viele Erleichterungen im Rahmen der Reform der Genossenschaften haben gezeigt, dass sie heute sehr viel einfacher gegründet werden können. Und im Jahr 2012, das von der UNO offiziell zum „Internationalen Jahr der Genossenschaften“ ausgerufen wurde, sollte man sich mit dieser Rechtsform intensiver auseinander setzen.

Inhaltliche Veränderungen bei Genossenschaften

Im Zuge der Genossenschaftsreform sind Genossen zu Mitgliedern geworden, Statuten zu Satzungen und Zehnteile zu Zehnteln. Lediglich die Generalversammlung ist aus dem alten Wortbestand noch geblieben, sie darf nach den Reformen aber sogar virtuell abgehalten werden. So können insbesondere Kleinunternehmer und Freiberufler von der Genossenschaft profitieren, die nicht in einer Region leben.

Weiterhin sind heute nicht mehr sieben, sondern nur noch drei Mitglieder für die Gründung einer Genossenschaft nötig. Zudem können Genossenschaften, die nicht mehr als 20 Mitglieder haben, auf den Aufsichtsrat verzichten. Ein Vorstandsvorsitzender reicht hierfür völlig aus.

Viele Kleinunternehmer und Freiberufler schrecken vor der Genossenschaft zurück, weil diese sich mindestens alle zwei Jahre einer vollständigen Prüfung ihrer Bücher stellen muss. Doch das ist heute nicht mehr zwingend erforderlich, zumindest, wenn Umsätze von weniger als zwei Millionen Euro pro Jahr erzielt werden und die Bilanzsumme unter einer Million Euro liegt.

Die Reform hat zudem deutliche Erleichterung bei der Übertragung von Geschäftsanteilen mit sich gebracht und seit einiger Zeit dürfen Genossenschaften sogar für soziale und kulturelle Zwecke gegründet werden. Besonders groß ist der Vorteil, dass Genossenschaften auch ohne Mindestkapital gegründet werden können. Das heißt, es sind reine Sachgründungen möglich oder die Gründungsmitglieder einigen sich auf ein frei wählbares Mindestkapital.

Gemeinsam stark – mit der Genossenschaft

Die Grundidee jeder Genossenschaft liegt darin, sich zusammenzutun. Damit kann sie für Kleinunternehmer eine lukrative Rechtsform sein, da diese hier die Chance erhalten, ohne hohe Mindesteinlagen miteinander zu kooperieren und sich so eine verbesserte Positionierung am Markt zu sichern. Mögliche Kooperationen sind dabei vielfältig, folgende Beispiele sollen dies verdeutlichen:

  • Einkaufsgenossenschaften – sichern bessere Beschaffungskonditionen
  • Vertriebsgenossenschaften – sichern bessere Vertriebschancen
  • Funktionsgenossenschaften – damit lassen sich bestimmte betriebliche Aufgaben wirtschaftlicher erledigen – z. B. Rechnungswesen, IT-Bereiche, Personalabteilung

Natürlich sind die formalen Anforderungen an eine Genossenschaft nach wie vor sehr hoch und die Gründung ist mit entsprechenden bürokratischen Hürden verbunden. Dennoch kann die Genossenschaft eine Rechtsform-Alternative darstellen, über die es sich lohnt, nachzudenken.