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Lohnnebenkosten berechnen

Lohnnebenkosten sind sicher eines der Streitthemen schlechthin, wenn es um das Für und Wider beim Einstellen von Mitarbeitern geht. Doch damit ihr euch wirklich auf Basis der richtigen Informationen entscheiden könnt, wollen wir an dieser Stelle zeigen, welche Lohnnebenkosten mit Sicherheit anfallen und welche ihr freiwillig tragen könnt. Dabei solltet ihr bedenken: Je mehr freiwillige Leistungen ihr zahlt, desto höher ist auch die Motivation eurer Mitarbeiter, was letztlich wieder zu einem höheren Erfolg für euer Unternehmen führen kann.

Lohnnebenkosten berechnen - Die Fakten

Lohnnebenkosten berechnen – Die Fakten

Die gesetzlich verankerten Lohnnebenkosten

Wie wir bereits wissen, unterteilen sich die Lohnnebenkosten in freiwillige und zwingend vorgeschriebene Lohnnebenkosten. Zu den letzteren zählen vor allen Dingen die gesetzlich verankerten Lohnnebenkosten. Das sind die Sozialversicherungsbeiträge, die jeweils anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden müssen.

Ihr seid also bei jedem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis verpflichtet, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Renten– und Pflegeversicherung zu zahlen. Ausnahmen gelten nur bei befristeten Aushilfsjobs, die nicht versicherungspflichtig sind oder bei freien Mitarbeitern, die ihr auf Honorarbasis entlohnt.

Die Höhe der Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sind ebenfalls festgelegt. Ihr müsst seit Januar 2011 7,3 Prozent des Bruttogehalts eurer Mitarbeiter an die Krankenversicherung abführen, 1,5 Prozent an die Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge zur Rentenversicherung liegen bei 9,95 Prozent und die Pflegeversicherung schlägt noch einmal mit 0,975 Prozent des Bruttogehalts zu Buche. Diese Beiträge sind übrigens seit Januar 2009 stabil.

Die tariflichen Sozialleistungen

Ist euer Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden, werden dort sicherlich auch Regelungen zu den tariflichen Sozialleistungen hinterlegt sein. Diese betreffen in der Regel Weihnachts- und Urlaubsgeld. Zu deren Zahlung seid ihr, sofern der Tarifvertrag für euch bindend ist, ebenfalls verpflichtet.

Ebenfalls können hierbei die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen (VWL), sowie die Anzahl der Urlaubstage vereinbart sein, an die ihr euch ebenso halten müsst. Diese Regelungen werden entweder von Arbeitgeber und Gewerkschaft oder von den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften vereinbart.

Die freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen

Darüber hinaus könnt ihr freiwillige betriebliche Sozialleistungen zahlen, die also weder im Gesetz, noch im Tarifvertrag geregelt werden. Sie werden als Personalzusatzkosten bzw. Personalnebenkosten bezeichnet. Dazu zählen beispielsweise eine günstige Essensversorgung in der Kantine, ein Firmenwagen oder ein zinsgünstiges Arbeitgeberdarlehen. Außerdem könnt ihr für eure Arbeitnehmer eine Weiterbildung bezahlen, ihnen Handy oder Laptop finanzieren.

Seid ihr nicht an einen Tarifvertrag gebunden, so werden auch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachts– und Urlaubsgeld, sowie eine betriebliche Altersvorsorge zu den freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen addiert.

Was ihr sonst noch zahlen müsst

Ebenfalls solltet ihr bei der Einstellung von Mitarbeitern bedenken, dass noch weitere Kosten auf euch zukommen. So müsst ihr euren Mitarbeitern Urlaub gewähren und sie während dieser Zeit bezahlen, auch wenn sie euch dann keine Leistungen bringen. Gleiches gilt im Krankheitsfall. Hier seid ihr zur sechswöchigen Lohnfortzahlung verpflichtet. Das sind gesetzliche Regelungen, die ihr wiederum nicht umgehen könnt.

Lohnnebenkostenberechnung

Die Berechnung der Lohnnebenkosten gestaltet sich gar nicht so schwierig, wie oftmals angenommen. Ihr addiert die Prozentsätze der Sozialversicherungsbeiträge, so dass ihr auf einen Satz von 19,725 Prozent kommt. Diesen multipliziert ihr mit dem Bruttolohn des Arbeitnehmers und dividiert alles durch 100. Bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro lautet die Formel also:

  • 2.000 x 19,725 : 100 = 394,50 Euro

Demzufolge müsst ihr nur für die gesetzlichen Sozialleistungen bereits 394,50 Euro für euren Arbeitnehmer einrechnen. Hinzu kommt der Bruttolohn von 2.000 Euro, sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, die betriebliche Altersvorsorge usw. Diese Zahlen solltet ihr vor der Einstellung eines Mitarbeiters genau durchrechnen.

Anschließend solltet ihr errechnen, welchen Betrag euch ein Mitarbeiter im besten und schlechtesten Fall einbringen kann. Davon zieht ihr die Gesamtkosten ab und seht so auf einen Blick, ob sich die Einstellung lohnt oder nicht.