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Interview mit Vollstreckungstipps.de

Nach langer Zeit habe ich für euch mal wieder ein interessantes Interview. Zu diesem Thema habe ich euch immer wiedermal einige Erfahrungen von mir beschrieben und meine Vorgehensweisen erläutert. Die Links zu meinen Artikeln, findet ihr im Anschluss an das nette Interview mit Jutta Hurt.

Kurze Vorgeschichte: Jutta ist meine bloggende Nachbarin. Dass sie bloggt, haben wir einem geselligen Abend im letzten Jahr bei mir auf Terrasse zu verdanken. Gute Ideen entstehen immer zufällig. Jedenfalls ist Jutta seitdem unter die Blogger gegangen und fast jedes mal, wenn wir uns treffen, berichtet sie von ihren Erfolgen und Erlebnissen mit und über ihren Blog vollstreckungstipps.de. Über die angesprochenen Erfahrungen mit ihrem Blog, werden ich bestimmt noch genauer berichten. Im heutigem Interview gehe ich auf ihr Fachwissen ein, welches sie seit über 30 Jahren als Rechtsanwaltsfachangestellte, im Kernbereich Vollstreckungen, angesammelt hat.

vollstreckungstipps

Ivo: Hallo Jutta! Danke, dass du dich meinen Fragen stellst und den Leuten mit deinem Interview eine Hilfe bist. Erzähl uns doch ein wenig über dich?

Jutta: Hallo Ivo! Bevor ich loslege, will ich noch mal deutlich zum Ausdruck bringen, dass ich kein Rechtsanwalt bin und auch keine Rechtsauskünfte geben darf. Ich bin schon über 30 Jahre in einem Anwaltsbüro tätig. Mein Schwerpunkt liegt hier in der Zwangsvollstreckung. Die von dir gestellten Fragen beantworte ich so, wie ich selbst vorgehen würde!

Ivo: In erster Linie interessiert mich eines: Muss ich grundsätzlich mahnen, um an mein Geld zu kommen?

Jutta: Am Besten ist es bei Rechnungen bereits ein Zahlungsziel mit anzugeben. Dann muss man nachher auch nicht mahnen (siehe hierzu § 286 BGB). Auch wenn man ein Zahlungsziel auf der Rechnung drauf hat, würde ich den säumigen Kunden „erinnern“ und in diese Erinnerung unmissverständlich zur Zahlung bis längstens … (ca. 10-14 Tage) auffordern.

Ivo: Dass mit dem Zahlungsziel kenne ich eigentlich nicht anders und schreibe es immer mit auf meinen Rechnungen. Was mache ich jedoch, wenn der Kunde nach der “Erinnerung” immer noch nicht bezahlt?

Jutta: Man kann einen Anwalt mit der Geltendmachung der Forderung beauftragen, oder aber selbst ein Mahnverfahren in die Wege leiten.

Ivo: Woher bekomme ich die Formulare, wenn ich so ein Mahnverfahren selber in die Wege leiten möchte?

Jutta: Es gibt die Möglichkeit Formulare im Schreibwarenhandel (Mahnbescheidsantrag) zu besorgen und diese dann auszufüllen oder im online-Mahnverfahren den Mahnbescheidsantrag zu erstellen.

Ivo: Überall lese und höre ich von “verklagen” und vor “Gericht ziehen” , um an das Geld zu kommen. Wieso also verklage ich den Schuldner nicht?

Jutta: Das Mahnverfahren wird auch als vereinfachtes Klageverfahren bezeichnet. Dieses Verfahren spart Zeit und Geld (solange der Schuldner keinen Widerspruch einlegt). Bei diesem Verfahren wird durch das Gericht nicht geprüft ob die Forderung überhaupt besteht. Es werden nur die Zeitzusammenhänge geprüft (Rechnungsdatum im Verhältnis zum Zinsbeginn) oder ob der Schuldner/Gläubiger „richtig“ bezeichnet ist (z.B. Herr oder Frau) oder ob die geltend gemachten Mahnkosten nicht zu hoch sind (also z.B. bei einer Hauptforderung von € 100,00 kann man keine Mahnkosten in Höhe von € 100,00 geltend machen, da bekommt man eine Monierung.

Ivo: Hört sich im ersten Moment sehr kompliziert an, um an sein Geld zu kommen. Wie kompliziert ist so ein Mahnverfahren?

Jutta: Naja, wie bei allem ist es so, dass der, der es gelernt hat sich leichter tut und es schneller geht. Aber beim Online-Mahnverfahren (mahngerichte.de) ist es recht gut erklärt und man kann sich durchfinden.

Ivo: ABER:Was mache ich wenn der Schuldner, trotz Mahnung und Mahnverfahren, nicht zahlt?

Jutta: Leider ist es so, dass wenn der andere hätte zahlen wollen, hätte er es im Vorfeld schon getan. Also muss ich mit meinem „Titel“ dann vollstrecken. Auch hier kann ich es bis zu einem gewissen Grade sicherlich selbst bewerkstelligen oder eine/n Fachmann/-frau beauftragen.

Ivo: Vielen Dank Jutta für dieses informative und kurz gehaltene Interview. Zu viele Informationen bzw. Fachbegriffe, würden jeden Laien verjagen, aber die wichtigsten Fragen hast du mir super und verständlich erklärt. Ich hoffe, dass es dem einen oder anderen Leser auf deinen Blog Vollstreckungstipps.de (Wenn der Kunde nicht zahlt) verschlägt und er sich dort noch mehr Info´s zu diesem komplexem Thema holt.

Wer noch Fragen an Jutta hat, kann sich gerne mit @Jutta im unteren Kommentarfeld oder direkt bei ihr auf dem Blog melden.

Was tun wenn der Kunde nicht zahlt – TEIL 1TEIL 2

One comment

  1. Sehr interessantes Interview zu einer schwierigen Problematik. Manche Kunden können sich in dem Bereich schon ziemlich quer stellen und einem Kopfschmerzen bereiten.