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Beitragsrückstände in der Krankenkasse – und jetzt?

Hohe Kosten für die gesetzliche, aber auch die private Krankenversicherung sind ein Problem, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Immer mehr Kassen klagen über Nichtzahler, also Versicherte, die ihren Beitrags-verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Insbesondere bei Selbstständigen und Freiberuflern soll die Zahl der Nichtzahler besonders hoch sein.

Experten führen dies zurück auf die unregelmäßigen Einnahmen, die viele Gründer mit ihrem Unternehmen erzielen. Dadurch seien sie nicht ohne Weiteres in der Lage, die monatlichen Kassenbeiträge zu leisten, zumal diese sich nicht am realen Einkommen orientieren.

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Die Krankenversicherungspflicht, die 2007 in der gesetzlichen und 2009 in der privaten Krankenversicherung eingeführt wurden, tut ihr Übriges. So können private Kassen Nichtzahler nicht mehr aus dem Versicherungs-schutz ausschließen. Sie haben sie bisher nur in den Basis-Tarif versetzen können, dessen Kosten aber immer noch sehr hoch waren.

Wie reagieren die Kassen auf Nichtzahler?

Bei der gesetzlichen Kasse wird zunächst entschieden, die Leistungen ruhen zu lassen. Das ist bereits nach zweimonatigem Zahlungsverzug der Fall, ausgenommen von diesen Regelungen sind lediglich Bezieher von Sozialhilfe und Grundsicherung. Dieses Ruhen der Leistungen sorgt dafür, dass nur noch akute Erkrankungen und Notfälle, sowie gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen werden können.

Darüber hinaus werden Mahngebühren und Säumniszuschläge fällig. Eine Weitergabe des Falls an das Hauptzollamt ist ebenfalls denkbar, hierbei können die gesamten Einnahmen gepfändet werden. Ein Wechsel der gesetzlichen Kasse kann solange verweigert werden, bis alle Schulden bezahlt sind.

Private Versicherer reagieren ähnlich. Nach spätestens drei nicht gezahlten Monatsbeiträgen werden die Ruheleistungen eingeführt. Auch hier gibt es nur noch Behandlungen akuter Erkrankungen, sowie die Betreuung in der Schwanger- und Mutterschaft.

Wer zwölf Monate nicht gezahlt hat, muss in den Basis-Tarif wechseln und darf in den bisherigen Tarif erst nach erneuter Gesundheitsprüfung zurückkehren. Angedacht ist derzeit genauso die Einführung so genannter Nichtzahlertarife. Sie bieten zwar auch nur extrem abgespeckte Leistungen für den Notfall, sollen aber ebenfalls nur etwa 80 bis 100 Euro monatlich kosten und so beim Schuldenabbau helfen.

Was können Versicherte tun?

Kommt es zum Beitragsrückstand sollten Versicherte schnell handeln. Insbesondere Gründer sind auf eine gute und leistungsstarke Krankenversicherung zwingend angewiesen. Dabei sind mehrere Möglichkeiten denkbar:

  • Mit der Krankenkasse sprechen, häufig lässt sich eine Ratenzahlung vereinbaren, die den eigenen finanziellen Gegebenheiten entgegen kommt.
  • Arbeitgeber können eine Niederschlagung, befristet oder unbefristet, vereinbaren. Sie müssen sich allerdings die Durchsuchung der Betriebs- und Wohngebäude gefallen lassen.
  • Wechselmöglichkeiten, etwa zu einer anderen Kasse oder in einen günstigeren Tarif sollten geprüft werden.
  • Schuldnerberatungsstellen, die ihre Dienste kostenfrei anbieten, können schließlich weitere Tipps geben und noch einmal mit der Kasse verhandeln.

Hattet ihr auch schon einmal Problem die Krankenkassenbeiträge zu zahlen? Was habt ihr unternommen, damit es nicht zur Pfändung kommt?

4 comments

  1. Tja die zweiten Nebenkosten, wie Krankenkassen und Miete fressen uns langsam auf. Die Steuern sind ja die eine Sache, aber die Abgaben eine andere. In der Zukunft wird da sicher noch alles viel teurer werden.

  2. Hallo,
    ich wollte mal vom umgekehrten Fall berichten. Ich bin auch seit 2007 Selbständig und freiwillig in der GKV versichert. Ich habe 2007 bis 2009 recht ordentlich verdient und das Einkommen zur Berechnung des Beitrages über die Beitragsbemessungsgrenze gesetzt. Die Krankenkasse wollte zwar immer einen Einkommensteuerbescheid, aber das hatte sich verzögert und dann dachte ich es wäre egal, da ich eh den Höchstbeitrag zahle. War auch mit mehreren Umzügen nicht so einfach die Unterlagen immer parat zu haben. Dann habe ich 2010 durch weniger Einnahmen und vielen Abschreibungen weit unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Die Einkommensteuererklärung habe ich dann November 2011 erhalten. Nun habe ich im Juni 2012 alle Einkommensteuerbescheide meiner Krankenkasse gesendet und fragte nach der Rückzahlung für 2010. Die Antwort hat mich doch ziemlich umgehauen. Da ich nicht sofort den 2010 er Bescheid zugeschickt habe, sei es jetzt so, dass aus dem vorläufigem Beitrag ein festgesetzter wurde. Also es deshalb auch keine Erstattung (müsste etwa 3500 Euro zurück erhalten) geben kann. Das muss ich zwar nochmal mit einem Rechtsanwalt klären. Aber mein Tipp an alle Selbständigen ist, falls ihr in einer ähnlichen Situation seit, sofort den Einkommensteuerbescheid zusenden und den Beitrag nach unten setzen lassen, falls man weiterhin weniger verdient. Man kann Krankenkassenbeiträge zwar absetzen, was steuermindernd wirkt, aber wenn man zu viel bezahlte Beiträge nicht zurück erhält nutzt einem das auch nichts.

  3. Ich denke soweit sollte es nie kommen das man einen Rückstand hat, den dann kommt der nächste Rückstand usw.

    Wenn man die Kosten und Einnahmen immer gut im Überblick hat und alles schön aufschlüsselt sollte man immer zuerst einmal die Zahlungen berücksichtigen…bleibt halt weniger zum ausgeben übrig, habe aber dann einen freien Kopf und muss mir über Rückstände keine sorgen machen…

  4. Hallo, bei mir ist es folgendes, als ich mich selbstständig machte bekam ich über neun Monate einen Zuschuss vom Arbeitsamt. Ich hatte mich freiwillig gesetzlich versichert und zahlte einen Beitrag von ca. 350 Euro. Nachdem die Bezuschussung auslief, stieg der Beitrag der Kasse auf ca. 730 Euo. Diese konnte ich nicht zahlen. Leider habe ich zu lange gewartet, so das die Schulden auf ca. 7000 Euro stiegen. Ich kündigte die Versicherung, und hörte ca. ein Jahr nichts mehr von ihnen. Nun kam Post vom Gerichtsvollzieher,der die gesamte Summe pfänden will. Es gibt aber nichts zu pfänden, was kann ich tun ? Seit einem Jahr bin ich nicht mehr versichert, und ich zahle meine Medikamente aus eigener Tasche.