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Standortwahl: Auch den Gewerbesteuer-Hebesatz berücksichtigen

Der Gewerbesteuer-Hebesatz kann in Deutschland von jeder Gemeinde in beliebiger Höhe festgelegt werden, wobei er mindestens bei 200 Prozentpunkten liegen muss. Ihr solltet bei eurer Standortwahl neben der Präsenz einer guten Firmenadresse deshalb auch auf den Gewerbesteuer-Hebesatz achten.

Bis zum Jahr 2004 gab es eine solche Regelung, die besagt, dass der Hebesatz eine bestimmte Höhe haben müsse, nicht. Deshalb nutzte die Gemeinde Norderfriedrichskoog diese Möglichkeit und bot einen Hebesatz von Null Prozent an, was bedeutete, dass die angesiedelten Unternehmen keine Gewerbesteuer zahlen mussten. Dass damit auch erhebliche Einsparungen für die Unternehmen verbunden waren, erklärt sich von selbst.

Gewerbesteuer-Standortwahl

Doch nach der Einführung des Mindest-Hebesatzes war es mit diesen rosigen Zeiten vorbei. Dennoch buhlen die Gemeinden auch heute noch um die Gunst der Unternehmen, wie man am Beispiel der Deutschen Börse AG gut erkennen kann. Dieses Unternehmen mit Sitz in Frankfurt zahlt derzeit gut 50 Millionen Euro Gewerbesteuer an die Stadt, die einen Hebesatz von 460 Prozentpunkten ansetzt.

Nun überlegt das Unternehmen, nach Eschborn umzusiedeln, wo ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 280 Prozentpunkten gilt. Das würde für das Unternehmen eine Einsparung von 20 Millionen Euro jährlich bedeuten. Nun geht es bei einem Gründer natürlich nicht um Beträge in diesen Größenordnungen, da aber das Unternehmen, das ihr gründen wollt, nicht alle paar Jahre umziehen soll, solltet ihr von Anfang an bei der Standortwahl den Hebesatz mit berücksichtigen.

Hebesätze im Überblick

Seit dem Jahr 2004 gilt ein Mindest-Hebesatz für alle deutschen Gemeinden. Wie groß die Unterschiede hierbei ausfallen, wollen wir im Folgenden kurz aufzeigen. Statistiken belegen, dass alleine in NRW im Jahre 2006 782 Gemeinden einen Hebesatz von 200 bis 299 Prozentpunkten festgelegt haben. 10.722 Gemeinden dagegen legten einen Hebesatz von 300 bis 399 Prozentpunkten fest und in 763 Gemeinden mussten Unternehmen mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 bis 499 Prozentpunkten rechnen.

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf Grundlage des betrieblichen Gewinns errechnet. Hierbei müssen jedoch noch Korrekturen nach oben und unten vorgenommen werden. So wird etwa die Hälfte der Dauerschuldzinsen dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. Damit soll eine Gleichbehandlung von Fremd- und Eigenkapital gewährleistet werden. Ebenfalls werden noch Kürzungen vorgenommen werden, wie etwa bei betrieblich genutzten Grundstücken. Hierfür müssen Unternehmer bereits die Grundsteuer bezahlen, um eine Doppelbelastung zu vermeiden, wird ein Teil des Einheitswertes vom Gewerbeertrag abgezogen.

Anschließend muss die Steuermesszahl berücksichtigt werden, die bei 3,5 Prozent liegt. Wird der ermittelte Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl multipliziert, ergibt sich der Messbetrag für die Gewerbesteuer. Wie hoch die Unterschiede bei der Gewerbesteuer ausfallen, wollen wir an einem kleinen Beispiel verdeutlichen:

  • Gewerbeertrag: 50.000 Euro
  • Steuermesszahl: 0,035
  • Hebesatz Fall 1: 2,80
  • Hebesatz Fall 2: 4,60

Im ersten Fall ergibt sich eine Gewerbesteuer in Höhe von 4.900 Euro. Im zweiten Fall dagegen beträgt die Gewerbesteuer bereits 8.050 Euro. Sie hat sich nahezu verdoppelt und zeigt deutlich, wie wichtig die Berücksichtigung des Hebesatzes bei der Standortwahl für euer Unternehmen ist. Diese Steuern könnt ihr nämlich nicht als betriebliche Ausgaben geltend machen.

Wem die Gewerbesteuer zugute kommt

Die Gewerbesteuer ist neben der Grundsteuer die einzige Steuerart, die nur den Gemeinden und Kommunen zufließt. Damit ist sie eine besonders wichtige Steuer, um den maroden Haushalt zu sanieren. Allerdings bewegen sich Kommunen auf einem sehr dünnen Eis, denn eine zu geringe Gewerbesteuer kann schnell zu sehr geringen Einnahmen führen.

Das wiederum bedeutet, dass wichtige Investitionen am Standort nicht durchgeführt werden können. Andererseits können damit viele Unternehmen angelockt werden, die mitunter die Einnahmen wieder erhöhen. Bei einem zu hoch angesetzten Hebesatz riskieren Gemeinden, dass Unternehmen abwandern.

Wie wichtig also diese Daten für eine Gründung und die Standortwahl sind, erklärt sich anhand der genannten Beispiele von selbst. Und so solltet ihr bei eurer Standortwahl erst einmal die Hebesätze verschiedener in Frage kommender Gemeinden miteinander vergleichen.

Florian Hiltmair – Fotolia.com