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Selbstständige Studenten und BaFöG

Bei der Gründung des eigenen Unternehmens durch Studenten ist das BaFöG, der Zuschuss, der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gewährt wird, ebenfalls zu berücksichtigen. Grundsätzlich steht BaFöG nämlich nur jenen Studenten zu, die kein bzw. ein sehr geringes Einkommen und kein Vermögen haben.

Dabei ist stets das Einkommen, das im Bewilligungszeitraum von BaFöG erreicht wird. Dieser Zeitraum beginnt in der Regel im Monat der Antragstellung und dauert von da ab zwölf Monate an. Selbstständige Studenten müssen nun ihre Einnahmen aus dem Unternehmen schätzen, wenn sie den Antrag auf BaFöG stellen.

Selbstständig als Student

Selbstständige Studenten und BaFöG

Dabei gelten gewisse Grenzen, bis zu denen kein Abzug beim BaFöG zustande kommt. Diese liegen derzeit bei 4.800 Euro brutto für den gesamten Bewilligungszeitraum. Das ergibt einen Betrag von etwa 400 Euro monatlich, der dazu verdient werden kann, ohne dass es zu einer Kürzung des BaFöG kommt.

Zusätzlich gibt es für Studenten, die an einer Hochschule eingetragen sind, einen monatlichen Freibetrag von 255 Euro. Diese Zahlen gelten jeweils für Singles ohne Kinder.

Einkommen berechnen

Entscheidend für die Berechnung des Einkommens sind dabei die Einnahmen aus dem Unternehmen, aber auch die dafür aufgelaufenen Ausgaben. So zählt im Endeffekt nicht der Umsatz, sondern der tatsächliche Gewinn. Betriebsausgaben, wie Büromaterialien, Werkzeuge und Co. mindern somit den Gewinn, der zugrunde gelegt werden muss.

Außerdem darf eine Sozialversicherungspauschale abgezogen werden, die in der Regel mit 21,5 Prozent vom Gewinn berechnet wird. Der so ermittelte Gewinn wird entsprechend durch zwölf Monate dividiert, so dass der monatliche Durchschnittsbetrag zustande kommt, der darüber Aufschluss gibt, ob mit Kürzungen beim BaFöG zu rechnen ist oder eben nicht.

Variierende Einnahmen

Wie bei jeder Selbstständigkeit, so werden auch Studenten, die ein eigenes Unternehmen betreiben, kein regelmäßiges Einkommen erzielen. Die monatlichen Einnahmen schwanken in der Regel und so können Monate mit hohem Einkommen durchaus durch Monate mit geringem oder gar keinem Einkommen ausgeglichen werden.

Zudem sind die Kosten, die durch Einkommenssteuer, Soli-Zuschlag und Kirchensteuer entstehen, bei der Berechnung zu berücksichtigen. Für Kinder, die im eigenen Haushalt leben, werden zusätzliche Freibeträge beim BaFöG eingesetzt.

Das sind für Kinder unter zehn Jahren 485 Euro monatlich. Verheiratete Studenten erhalten für den Ehepartner nochmals einen Freibetrag in Höhe von 535 Euro. Von diesem ist allerdings das Einkommend des Ehepartners abzuziehen.

Vorsicht bei fehlerhafter Einschätzung

Nun stellt sich sicher so mancher Student die Frage, ob es nicht sinnvoll sei, die eigenen Einnahmen eher pessimistisch zu schätzen. Das sorgt zwar dafür, dass BaFöG erst einmal weiter gezahlt wird, doch abgerechnet wird am Schluss.

Stellt sich dann heraus, dass die Verdienstgrenzen überschritten wurden, so ist damit zu rechnen, dass der gezahlte Betrag zurück zu zahlen ist.

3 comments

  1. Weicht vielleicht vom Thema ab, aber ich bekomme auch leider keins, weil ich anstatt 2 nur 1 Jahr an der Berufsschule bin..

  2. Auch entscheidend, ob überhaupt BaFöG gezahlt wird sind die Einnahmen der Eltern. Wird hier „zuviel“ verdient, kann das BaFöG Geld auch mal sehr schnell minimiert werden bzw. komplett ausbleiben.

    Dann ist man auf den eigenen Gewinn angewiesen und kann sich nicht auf das zusätzliche BaFöG Geld verlassen.

    Gruß
    Andreas

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