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Die wichtigsten Steuererklärungen

Bei selbstständigen Studenten kommen grundsätzlich die gleichen Steuern in Betracht, wie bei anderen Selbstständigen und Unternehmern. Hierbei sind vor allem die

  • Einkommenssteuer,
  • Umsatzsteuer und
  • Gewerbesteuer

zu nennen. Für diese müssen dann auch entsprechend die Steuererklärungen abgegeben werden.

Selbstständig als Student

Die wichtigsten Steuererklärungen

Die Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer ist in jedem Fall fällig, sobald der Freibetrag von derzeit 8.004 Euro pro Jahr überschritten wird. Dieser Betrag stellt dabei das tatsächliche Jahreseinkommen, bei einem Unternehmen also den Gewinn, dar. Allerdings zählen auch Einnahmen aus anderen Jobs, wie etwa einem Minijob, dazu.

Eine Einkommenssteuererklärung ist also höchstwahrscheinlich immer abzugeben. Diese sollte am besten mit der professionellen Hilfe eines versierten Steuerberaters erstellt werden. Er kann, insbesondere bei verschiedenen Einkommensarten, detaillierte Hilfestellung bei der Ermittlung des Einkommens und der Steuerschuld bieten.

Natürlich kann der Student die Einkommenssteuererklärung auch selbst ausfüllen, sollte dafür dann aber zumindest ein entsprechendes Programm nutzen, das viele wichtige Steuertipps bereit hält.

Die Umsatzsteuer

Auch eine Umsatzsteuererklärung muss generell abgegeben werden. Selbst Kleinunternehmer, die sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen haben, müssen einmal im Jahr eine entsprechende Meldung abgeben, aus der hervorgeht, dass sie die derzeit geltenden Grenzen nicht überschritten haben.

Wer zur Regelbesteuerung optiert hat, muss ohnehin die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Je nachdem, wie hoch die durchschnittliche Umsatzsteuerzahllast liegt, kann die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise abgegeben werden.

Am Ende des Jahres ist zudem eine Jahresumsatzsteuererklärung abzugeben, meist kommt es hier noch zu geringen Differenzen, da Rundungsdifferenzen und Co. die unterjährig abgegebenen Meldungen verfälschen können. Der versierte Steuerberater steht auch hier wieder mit Rat und Tat zur Seite.

Die Gewerbesteuer

Gewerbesteuer ist ein wichtiges Thema, das aber trotzdem nicht alle selbstständigen Studenten betrifft. Die Gewerbesteuer wird grundsätzlich erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro erhoben. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Hebesatz der Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist.

Dieser Hebesatz unterscheidet sich je nach Gemeinde sehr deutlich, so dass ein Hebesatz von 190 Prozent ebenso anzutreffen ist, wie von über 400 Prozent.

Allerdings lässt sich die Gewerbesteuer und damit auch die Gewerbesteuererklärung entsprechend umgehen, wenn die Gewinne niedrig gehalten werden.

Weitere Steuern

Weiterhin kann unter Umständen eine Lohnsteuermeldung notwendig sein. Dies ist aber in der Regel nur dann der Fall, wenn sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt werden, was aber bei Studenten eher die Ausnahme sein dürfte.

Generell ist eine Einnahme-Überschuss-Rechnung, bei Kapitalgesellschaften auch eine Bilanz, zu erstellen, die jeweils die Grundlage für die Ermittlung der obigen Steuern darstellt. Kapitalgesellschaften müssen überdies eine Körperschaftssteuererklärung anfertigen.

Diese entspricht der Einkommenssteuererklärung, gilt aber ausschließlich für die Gesellschaft. Die Einkommenssteuererklärung ist dann vom Studenten trotzdem noch zu erstellen.