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Betriebsrat – Pflicht für jedes Unternehmen?

Betriebsrat PflichtOb ein Betriebsrat Pflicht im Unternehmen ist, ist für viele Firmeninhaber unklar. Hier erfährst du alle wichtigen Details zu diesem Thema.

Der Betriebsrat: Pflicht oder freiwillige Institution? Diese Frage stellen sich viele Unternehmer ab einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitern. Die klare Aussage lautet, dass der Firmeninhaber oder Geschäftsführer nicht aktiv werden muss, um einen Betriebsrat in das Unternehmen zu installieren. Er darf die Wahl jedoch auch nicht verhindern. Alle Fragen zu diesem Thema sind durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Wann ist ein Betriebsrat Pflicht?

Laut Betriebsverfassungsgesetzt (BetrVG) muss der Arbeitgeber für die Wahl eines Betriebsrates nicht von sich aus aktiv werden. Diese Regelung ist unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. Trotzdem haben die Mitarbeiter das Recht, eine Arbeitnehmervertretung zu wählen und dürfen dabei von der Firmenleitung nicht behindert werden, in diesem Zusammenhang besteht keine Mitbestimmung seitens der Geschäftsleitung. Ein Betriebsrat darf gewählt werden, sobald im Unternehmen mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer tätig sind. Drei davon müssen wählbar sein. Obwohl grundsätzlich alle Mitarbeiter, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, wahlberechtigt sind, gilt es einige wichtige Fakten zu beachten. Vor allem in Zeiten des vermehrten Einsatzes von Leiharbeitnehmern. Folgende Mitarbeiter sind wahlberechtigt:

  • Auszubildende ab Erreichen des 18. Lebensjahres
  • Tele- und Heimarbeiter, die überwiegend für den Betrieb tätig sind
  • Außendienstmitarbeiter, die überwiegend für das Unternehmen aktiv sind
  • Leiharbeitnehmer, wenn diese länger als 3 Monate für das Unternehmen tätig sind
  • Mitarbeiter anderer Unternehmen, die für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten überlassen werden, besitzen ab Beginn des vierten Monats Wahlrecht.

Leitende Angestellte sind von der aktiven und passiven Wahl ausgeschlossen.

Vorgaben zur Wahl eines Betriebsrates

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitgebervertretung für alle Unternehmen mit Ausnahme des öffentlichen Dienstes. Laut dem BetrVG ist ein Betriebsrat nicht Pflicht; dessen Wahl darf vom Arbeitnehmer jedoch auch nicht behindert werden. Die Initiative zur Wahl ergreifen die Mitarbeiter, wobei der Arbeitnehmer alle im Rahmen der Betriebsratswahl anfallenden Kosten trägt. Streben die Mitarbeiter die Wahl einer Arbeitnehmervertretung an, müssen die Personen, die sich zur Wahl stellen, folgende Vorgaben erfüllen:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Die Anwärter dürfen, laut Arbeitsrecht, keine leitende Funktion im Unternehmen innehaben, da in diesem Fall die allgemeine Betriebsrat-Pflicht Interessenskonflikten unterliegen würde.
  • Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten, um die Betriebsrat Pflicht zuverlässig erfüllen zu können.
  • Ein angehender oder bereits gewählter Betriebsrat kann Mitglied einer Gewerkschaft sein; muss dies jedoch nicht.
In der Regel findet die Wahl des Betriebsrates zwischen dem 1. März und dem 31. Mai eines Jahres statt. Dieser Zeitraum gilt jedoch nur für Wiederholungswahlen. Die Neuinstallation eines Betriebsrates in einem Unternehmen darf auch außerhalb dieses Zeitraums erfolgen. Im Normalfall erfolgt die Wahl für einen Zeitraum von 4 Jahren. Verändert sich die Zahl der Beschäftigten innerhalb von 2 Jahren nach der Wahl um 50 % nach oben oder unten, ist eine Neuwahl des Betriebsrat Pflicht.

Der Betriebsrat – Pflicht und Recht im Überblick

Der Betriebsrat hat die Pflicht, die Beschäftigung der Arbeitnehmer mit allen Mitteln zu fördern und zu sichern. Um die Erfüllung seiner Aufgaben so optimal wie möglich zu gestalten, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat über alle die Arbeitnehmer betreffenden Vorhaben auf der Arbeit rechtzeitig zu informieren. Im Rahmen von Verhandlungen ohne Aussicht auf Einigung kann der Betriebsrat rechtliche Schritte in Form der Inanspruchnahme einer Einigungsstelle bis zum Stellen eines Strafantrages nutzen. Die Betriebsrat-Pflicht ist gleichzeitig ein unverzichtbares Recht im Rahmen folgender Tätigkeitsfelder.

  • Mitspracherecht bei allen Personalangelegenheiten
  • Überwachung aller auf die Arbeitnehmer anzuwendenden Gesetze, Bestimmungen und Vereinbarungen
  • Einwirkung im Rahmen wirtschaftlicher Angelegenheiten wie Sozialpläne, Entlohnung, Arbeitszeiten oder Urlaubsregelungen
  • Mitspracherecht bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und der Arbeitsplatzumgebung sowie die Überwachung der Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen oder Unfallverhütungsvorschriften
  • Mitspracherecht bei allen personellen Veränderungen

Betriebsrat ist keine Pflicht, bringt jedoch Vorteile

Viele Unternehmen sehen darin, dass der Betriebsrat keine Pflicht ist, einen Vorteil. Zahlreiche Untersuchungen zeigen jedoch auf, dass Arbeitgeber von der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat profitieren. Trotzdem besitzen nur ungefähr 30 Prozent aller Unternehmen mit einem Personalstand von weniger als 100 Mitarbeitern eine Arbeitnehmervertretung. Unternehmen mit Betriebsrat zeigen in Untersuchungen eine überdurchschnittliche Produktivität bei höherem Lohnniveau. Gleichzeitig würde sich eine allgemeine Betriebsrat-Pflicht positiv auf die Personalfluktuation auswirken, wie die Ergebnisse untersuchter Unternehmen zeigen.


Ist ein Betriebsrat Pflicht?


Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitgebervertretung für alle Unternehmen mit Ausnahme des öffentlichen Dienstes. Laut dem BetrVG ist ein Betriebsrat nicht Pflicht; dessen Wahl darf vom Arbeitnehmer jedoch auch nicht behindert werden.
Betriebsrat Pflicht


Vorgaben zur Wahl eines Betriebsrates


Streben die Mitarbeiter die Wahl einer Arbeitnehmervertretung an, müssen die Personen, die sich zur Wahl stellen, folgende Vorgaben erfüllen:
Mindestalter von 18 Jahren, die Anwärter dürfen keine leitende Funktion im Unternehmen innehaben, da in diesem Fall die allgemeine Betriebsrat-Pflicht Interessenskonflikten unterliegen würde, Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten, um die Betriebsrat Pflicht zuverlässig erfüllen zu können und ein angehender oder bereits gewählter Betriebsrat kann Mitglied einer Gewerkschaft sein; muss dies jedoch nicht.

Vorteile eines Betriebsrats


Viele Unternehmen sehen darin, dass der Betriebsrat keine Pflicht ist, einen Vorteil. Zahlreiche Untersuchungen zeigen jedoch auf, dass Arbeitgeber von der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat profitieren. Trotzdem besitzen nur ungefähr 30 Prozent aller Unternehmen mit einem Personalstand von weniger als 100 Mitarbeitern eine Arbeitnehmervertretung. Unternehmen mit Betriebsrat zeigen in Untersuchungen eine überdurchschnittliche Produktivität bei höherem Lohnniveau. Gleichzeitig würde sich eine allgemeine Betriebsrat-Pflicht positiv auf die Personalfluktuation auswirken, wie die Ergebnisse untersuchter Unternehmen zeigen.