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Wichtiges aus dem Arbeitsrecht

Mitarbeiter einstellen - Das ArbeitsrechtGerade, wenn ihr erst gegründet habt, sich aber bereits erste Engpässe einstellen, müsst ihr Mitarbeiter suchen. Dabei solltet ihr aber auch die wichtigsten Fragen aus dem Arbeitsrecht kennen, um nicht Gefahr zu laufen, hier Sanktionen für falsche Vereinbarungen zu erhalten. Generell gilt: Ihr könnt Arbeitslöhne und Gehälter, sowie Ausbildungsvergütungen frei festlegen. Doch es gibt Ausnahmen!

Dauer der Arbeitszeit

Bei den Arbeitszeiten habt ihr nur wenig Freiheiten. Generell dürft ihr Arbeitnehmer nur mit regelmäßigen Arbeitszeiten von maximal acht Stunden pro Werktag einstellen. Als Werktage gelten die Wochentage von Montag bis Samstag. Eine kurzfristige Erhöhung der Arbeitszeiten auf bis zu zehn Stunden pro Werktag ist möglich, allerdings müsst ihr den Arbeitnehmern dann binnen sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen diese Mehrarbeit mit Freizeit ausgleichen.

Sofern eure Mitarbeiter mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten, müsst ihr Aufzeichnungen darüber anfertigen und diese für zwei Jahre aufbewahren. So können Aufsichtsbehörden die Arbeitszeiten eurer Mitarbeiter jederzeit überprüfen. Wichtig: Wenn eure Mitarbeiter mehrere Beschäftigungen ausüben, müssen alle Arbeitszeiten zusammen addiert werden.

Überdies müsst ihr ausreichend Ruhepausen gewähren. Hier sieht der Gesetzgeber eine Ruhepause von wenigstens 30 Minuten vor, wenn die Arbeitszeit sechs bis neun Stunden beträgt. Bei höheren Arbeitszeiten verlängert sich die Pause auf 45 Minuten. Bei einer Aufteilung der Pausen müssen jeweils 15 Minuten Pause am Stück möglich sein. Beachtet außerdem: Länger als sechs Stunden dürfen eure Mitarbeiter nicht ohne Pause arbeiten.

Auch müsst ihr euren Mitarbeitern Ruhezeiten gewähren. Diese müssen mindestens elf Stunden betragen, in einigen Branchen reichen auch zehn Stunden aus, etwa in der Gastronomie. Allerdings muss dann binnen vier Wochen ein Ausgleich von mindestens zwölf Stunden gewährt werden. Diese Ruhezeiten beschreiben die Zeit vom Arbeitszeitende bis zum erneuten Arbeitszeitbeginn.

Arbeitszeit, Sonn- und Feiertage, Erholungsurlaub, Krankheit

Wichtiges aus dem ArbeitsrechtDie Arbeitszeit könnt ihr entweder schriftlich im Arbeitsvertrag festlegen oder sie mündlich vereinbaren. Sinnvoll ist immer die letztere Variante, da ihr so flexibel bleibt. Statt eure Mitarbeiter täglich von neun bis 17 Uhr zu beschäftigen, könnt ihr mündlich auch Änderungen der Arbeitszeiten aussprechen. Dabei solltet ihr aber gewisse Fristen einhalten, damit sich die Arbeitnehmer darauf einstellen können.

An Sonn- und Feiertagen dürft ihr eure Mitarbeiter generell nicht beschäftigen. Ausnahmen gelten wieder in der Gastronomie oder im Veranstaltungsgewerbe und einigen anderen Branchen. Außerdem können Rechtsverordnungen des Bundes und Landes weitere Ausnahmen erlauben. Im Einzelfall (verkaufsoffener Sonntag) sind bei der Kommune entsprechende Genehmigungen einzuholen. Für die Sonntagsarbeit müsst ihr in den nächsten zwei Wochen Ersatzruhetage gewähren. Für Feiertage, an denen gearbeitet wurde, müssen die Ersatzruhetage binnen acht Wochen gewährt werden. Insgesamt 15 Sonntage müssen von Gesetzes wegen stets arbeitsfrei bleiben, durch Tarifverträge kann diese Zahl jedoch gesenkt werden.

Sofern der planmäßige Arbeitstag aufgrund eines Feiertags ausfällt, müsst ihr dennoch das volle Entgelt für diesen Tag zahlen. Dabei gelten stets die Feiertage an eurem Betriebsstandort, nicht jedoch die, die am Wohnort eurer Mitarbeiter entstehen. Das ist insbesondere für grenznah arbeitende Betriebe, die Mitarbeiter aus einem anderen Bundesland beschäftigen, wichtig.

Generell haben alle Arbeitnehmer und Azubis Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen. Der Erholungsurlaubsanspruch entsteht, wenn das Beschäftigungsverhältnis wenigstens sechs Monate bestand. Bei der Einstellung im laufenden Kalenderjahr wird der Erholungsurlaub anteilig berechnet, pro Monat der Beschäftigung gibt es ein Zwölftel des Urlaubs. Bei der Urlaubsgewährung müsst ihr die Wünsche eurer Mitarbeiter berücksichtigen. Ausnahmen gelten lediglich bei dringenden betrieblichen Erfordernissen, wie einer massiven Auftragslage oder wenn andere Mitarbeiter, die beispielsweise wegen der schulpflichtigen Kinder nur in den Ferien Urlaub nehmen können, bereits Urlaub zu dieser Zeit erhalten.

Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn ihr aber weniger als 30 Mitarbeiter beschäftigt (Azubis werden nicht mit gezählt), könnt ihr euch einen prozentualen Anteil dieser Kosten von der zuständigen Krankenkasse erstatten lassen.

Weitere wichtige Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht

Darüber hinaus solltet ihr euch mit den Arbeitsschutzbestimmungen auseinandersetzen, wie der Arbeitsstätten- oder Gefahrstoffverordnung, sofern diese für euer Unternehmen relevant sind. Ein besonderer Schutz steht auch werdenden Müttern, frisch gebackenen Müttern und Schwerbehinderten zu, über den ihr euch vor der Einstellung informieren solltet. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die meist als Auszubildende beschäftigt werden, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

One comment

  1. Das mit der Arbeitszeit ist bei vielen jungen Arbeitgebern ein Problem. Oft sehen diese nur sich selbst, wie sie 45/50 Stunden in der Woche arbeiten und erwarten das auch von ihren Mitarbeitern. Auch bei den Pausen sind sie sehr nachlässig. Für den Arbeitgeber selbst ist öfter mal eine kleine Verschnaufpause drin, aber für die Angestellten sollte es am besten keine geben.