US Corporation

Überblick

  • Allgemeine Informationen
  • Die Gründung einer US Corporation
  • Die Corporation in Deutschland
  • Vorteile einer US Corporation
  • Nachteile einer US Corporation

Allgemeine Informationen

Die US Corporation ist eine US-amerikanische Rechtsform. In den USA wird generell zwischen den Corporations genannten Kapitalgesellschaften und Partnerships, also Personengesellschafen, unterschieden. In einer Personengesellschaft führen stets die Mitglieder selbst die Geschäfte. Die US Corporation ist in einigen Punkten mit einer Aktiengesellschaft in Deutschland vergleichbar.

Jedoch kann sie mit weit weniger bürokratischem Aufwand gegründet werden und auch ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Besonders in juristischen Fragen und in steuerlichen Angelegenheiten unterscheidet sich die US Corporation von den Partnerships. In den Personengesellschaften können die Partner für die Verbindlichkeiten haftbar gemacht werden.

Bei einer Corporation bleibt die Haftung der Gesellschafter auf ihre jeweilige Einlage beschränkt. Eine Partnership fällt selbst steuerlich nicht ins Gewicht. Die in einer Partnership erzielten Gewinne werden von den jeweiligen Geschäftspartnern direkt als Einkommen versteuert.

Die Gewinne einer US Corporation sind als Einkommen der Gesellschaft zu versteuern. Dividenden und weitere Ausschüttungen werden als Einkommen der Gesellschafter versteuert. Hieraus ergibt sich in den USA ein steuerlicher Vorteil der Partnership gegenüber einer Corporation.

Die Gründung einer US Corporation

Die Gründung einer US Corporation ist mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden und in der Regel binnen drei Tagen vollzogen. Eilgründungen sind auch innerhalb von 24 Stunden durchführbar. Eine Corporation kann eine einzelne natürliche oder juristische Person gründen, dabei ist es unbedeutend, wo der Gründer seinen Wohnsitz hat oder welche Nationalität er besitzt.

Für die Gründung muss die Gründungssatzung (Articles of Incorporation) bei der zuständigen Stelle, dem Secretary of State, eingereicht werden. Hier ist eine Gründungsgebühr zu zahlen, bevor die Gründungsurkunde, das Certificate of Incorporation, ausgestellt wird. Im Anschluss daran ist eine Gründungsversammlung (Initial Meeting) einzuberufen.

Über diese Gründungsveranstaltung muss Protokoll geführt wurden (Minutes of the Initial Meeting). Die Bezeichnung der US Corporation muss klar erkennen lassen, um welche Rechtsform es sich handelt. Geläufig sind die Bezeichnungen Corporation (Corp.), Incoporated (Inc.), Limited (Ltd.) oder Company (Co.).

Die Satzung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Firmenbezeichnung
  • Anzahl der Aktien
  • Gesellschaftssitz
  • Name und Adresse des Gründers
  • Gesellschaftszweck
  • Verteilung der Geschäftsführung

Die Corporation in Deutschland

Wenn eine US Corporation in Deutschland tätig wird, unterhält sie eine selbstständige Firmenniederlassung. Diese muss, unter Einbeziehung eines Notars, in das deutsche Handelsregister eingetragen werden. Diese Eintragung kann etwa fünf Wochen in Anspruch nehmen.

Wenn der Unternehmensgegenstand oder die gewerbliche Zulassung in Deutschland einer staatlichen Genehmigung bedürfen, oder ein Eintrag in die Handwerkerrolle oder eine Gaststättenerlaubnis benötigt werden, dann sind diese Unterlagen ebenfalls nachzuweisen.

Für die Anmeldung einer Zweigniederlassung sind folgende Angaben notwendig:

  • Rechtsform der Gesellschaft
  • Name der Personen, welche befügt sind, die Firma in ihrer Zweigniederlassung gegenüber Dritten und vor dem Gesetz zu vertreten
  • Staatsrecht, dem die Gesellschaft unterliegt
  • Vertretungsbefugnis der Vorstandmitglieder
  • eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Satzung und sofern diese nicht in deutscher Sprache ausgefertigt wurde eine beglaubigte Übersetzung derselben
  • Nachweis über Registereintragungen, sofern diese der Staat des Unternehmenssitzes vorsieht

Weiterhin muss die Zweigniederlassung einer US Corporation im Gewerbeamt angemeldet werden und Mitglied der IHK werden. Wenn die US Corporation in Deutschland tätig wird, unterliegt sie deutschem Recht. Werden Beschäftigte in Deutschland eingestellt, gilt für sie grundsätzlich die deutsche Gesetzgebung. Interne Fragen, wie zum Beispiel Dividendenausschüttungen oder Schadenersatzansprüche gegenüber den Gesellschaftern, unterliegen dem Recht des jeweiligen Bundesstaates der USA.

Eine US Corporation ist als Kapitalgesellschaft mit ihrem gesamten Einkommen in den USA unbeschränkt steuerpflichtig. Zweigniederlassungen in Deutschland unterliegen dem deutschen Steuerrecht. Wichtig ist, wo die Betriebsstätte sich befindet.

Betreibt die US Corporation in Deutschland eine Geschäftsstelle, sind die Gewinne dieser Niederlassung in Deutschland zu versteuern. Es besteht eine so genannte beschränkte Steuerpflicht. Die anfallenden Steuern sind abhängig von der jeweiligen Rechtsform und entsprechen den steuerlichen Beträgen, welche ein Unternehmen eben dieser Rechtsform in Deutschland zahlen müsste.

Vorteile einer US Corporation

  • beschränkte Haftung
  • schnelle und unbürokratische Gründung
  • kein Mindestkapital notwendig
  • auch von einer Person gründbar
  • Gründung unabhängig von der Staatsbürgerschaft möglich
  • gute Möglichkeit für einen unternehmerischen Neustart
  • deutsche Gründer profitieren vom amerikanischem Gesellschaftsrecht

Nachteile einer US Corporation

  • Jahresbericht notwendig
  • Kenntnis der US-amerikanischen Rechtslage und des Steuerrechts notwendig
  • zusätzliche Kosten durch Beauftragung von Gründungsagenturen