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Kapitalgesellschaft

Übersicht:

Allgemeine Informationen

Bei einer Kapitalgesellschaft ist die Identität der Gesellschaft nicht abhängig von den Gesellschaftern. Die Mitgliedschaft beruht allein auf der Kapitaleinlage. Die Gesellschafter müssen in der Kapitalgesellschaft nicht persönlich mitarbeiten und haften nicht persönlich.

Die Anteile an einer Kapitalgesellschaft können frei veräußert werden. Bei Kapitalgesellschaften handelt es sich um juristische Personen. Konzeptionell baut eine Kapitalgesellschaft auf den Vorgaben für Vereine auf.

Die Merkmale einer Kapitalgesellschaft lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Als juristische Person bestehen Rechts- und Parteifähigkeit.
  • Der Bestand der Kapitalgesellschaft ist unabhängig von den Mitgliedern.
  • Für das Stamm- oder Grundkapital bestehen Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsvorschriften.
  • Die Geschäftsführung und Vertretung ist durch Nichtgesellschafter möglich, dies bezeichnet man als Fremdorganisation.
  • Die Gesellschaft haftet nicht unmittelbar gegenüber den Gesellschaftsgläubigern.

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist durch eine oder mehrere Personen möglich. In letzterem Falle spricht man von Ein-Mann-AGs oder Ein-Mann-GmbHs. Die Gründung beruht auf einem Gesellschaftsvertrag. Die Mitglieder sollten einen gemeinsamen, in der Regel wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Die Satzung bedarf der notariellen Beurkundung.

Weiterhin muss die Kapitalgesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden. Bei der Gründung wird ein Stamm- oder Grundkapital eingebracht, diese Summen lassen sich im Nachhinein verändern. Wenn nicht anders vereinbart, haftet die Kapitalgesellschaft unbeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Die Anteilseigner besitzen auf Gesellschaftsversammlungen Stimmrechte, haben Anteil an der gemäß des Gesellschaftsbeschlusses zu erfolgenden Gewinnausschüttung und sind bei Auflösung der Gesellschaft am Liquidationserlös beteiligt. In der Zeit zwischen der Beantragung und der Eintragung ins Handelsregister muss die Kapitalgesellschaft den Zusatz “i.G.” (in Gründung) tragen.

Dies schrägt die Kapitalgesellschaft rechtlich ein und sie wird als Vor-GmbH geführt. In der Satzung der Kapitalgesellschaft werden der Firmennamen, der Geschäftszweck, die Lebensdauer, die Anzahl der Vorstandsmitglieder und die Art der Rechte aufgeführt.

Typen und Unterscheidungen

In Deutschland existieren folgende Arten von Kapitalgesellschaften:

In der Regel führen bei einer GmbH die Geschäftsführer die Geschäfte der Gesellschaft. Soweit es der Gesellschaftsvertrag zulässt, kann die Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführer Beschränkungen auferlegen.

Bei einer AG obliegt dem Vorstand die Geschäftsführung. Nur wenn der Vorstand einen entsprechenden Antrag stellt, kann die Hauptversammlung über Angelegenheiten, welche die Geschäftsführung betreffen entscheiden.

Bilanztechnisch betrachtet werden Kapitalgesellschaften in drei Größenklassen unterschieden: kleine, mittelgroße und große Gesellschaften. Mit der Größe der Gesellschaft steigen die Anforderungen an die Rechnungslegung. Merkmale, welche für die Einstufung der Gesellschaft zu Grunde gelegt werden, sind die Zahl der Beschäftigten, die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse.

Vorteile einer Kapitalgesellschaft

  • beschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter
  • einfacher Übertragbarkeit einzelner Geschäftsanteile
  • unbeschränkte Lebensdauer
  • Bestellung Dritter zur Geschäftsführung (Fremdorganschaft)

Nachteile einer Kapitalgesellschaft

  • Gründung unterliegt Formvorschrift und ist kostenpflichtig
  • Eintrag in das Handelsregister nötig
  • Mindesteinlagen erforderlich (AG 50.000 Euro, GmbH 25.000 Euro)
  • mögliche Doppelbesteuerung von Gewinnen, da Körperschaftssteuer zur Anwendung kommt