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Private Absicherung

Wenn du selbstständig bist, zahlst du in der Regel keinerlei Sozialversicherungsbeiträge für dich selber. Jedenfalls wirst du gesetzlich nicht dazu gezwungen. Weder bei einer Krankenversicherung, noch bei einer Renten- bzw. Altersversicherung. Theoretisch könnte man vollkommen ohne diese Kosten auskommen, jedoch ist dies aus realistischen Gründen nicht gerade machbar. Neben einer privaten Krankenversicherung, solltest du dich auch um eine private Rentenversicherung bzw. Altersvorsorge kümmern.

Es besteht die Möglichkeit, für sich selbst fondgebundene Lebensversicherungspolicen abzuschließen oder aber auch in Aktien oder direkt an der Börse zu investieren, um für den Lebensabend von der Dividende bzw. Rendite leben zu können. Aber zurzeit ist es so, dass man auf alle diese Versicherungen und Anlageformen Kapitalertragsteuer in unterschiedlicher Höhe zahlt. Was liegt da näher dir das Modell der sogenannten Rürup-Rente mal anzuschauen?

Rürup Rente für Selbstständige

ruerup-rente Sie wird auch unter dem Stichwort private Basisrente geführt und hatte als Urheber den Ökonomen Bernd Rürup. Es handelt sich hierbei um einen klassischen Renten-versicherungsvertrag. Die Beiträge zahlt der Versicherungs-nehmer monatlich oder jährlich direkt ein. Du wirst dich fragen, wo denn eigentlich die Vorteile der Rürup-Rente liegen.

Rentenversicherungen der unterschiedlichsten Anbieter gibt es doch wie Sand am Meer. Da du als Selbstständiger rechnen kannst und ständig wirtschaftlich handeln musst, werden dir die Vorteile auf jeden Fall einleuchten. Die Beiträge sind komplett steuerlich absetzbar. Das fängt mit einer Staffelung an, die sich im 1. Jahr 2009 auf 68% der Beiträge beläuft.

Leider gibt es einen Maximalsparbetrag von 13600 Euro pro Jahr. Angenommen während der gesamten Laufzeit werden Sparbeträge jährlich einbezahlt, so steigert sich der steuerfreie Betrag um jeweils 2% des anfänglichen Prozentsatzes, so dass man am Ende der Laufzeit auf 100% kommt. Die steuerfreie Grenze beträgt 20000 Euro pro Jahr.

Außerdem gibt es gewisse Voraussetzungen, die mit der Rürup-Rente verbunden sind. Es sind die Mindestvoraussetzungen und Anforderungen, sowie Randbedingungen, die von vorneherein klar vorgegeben sind. Das angesparte und steuerbegünstigte Kapital kann nur monatlich als Rente ausgezahlt werden und das auch nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr.

Obendrein darfst du die Erträge bzw. die gesamte Versicherung weder beleihen, noch verkaufen und sämtliche Ansprüche dürfen nicht vererbbar sein. Sie verfallen im Todesfall zugunsten der Gemeinschaft.

Hartz4 sicher

Der große Vorteil ist für dich als Selbstständiger, dass die gesamte Rürup-Rente Hartz4 sicher ist und auch nicht angegriffen wird, sollte deinem Unternehmen eine Insolvenz ins Haus stehen. Außerdem kann man sagen, dass in der Auszahlungsphase die Besteuerung sehr viel niedriger ist, als wenn du es während deiner Unternehmensphase als Gewinn zu versteuern hättest. Somit hast du einen realen rechnerischen und nachvollziehbaren finanziellen Vorteil.

In dem neuen §10 des EStG ist die Förderung der Rürup-Rente genauestens geregelt und bietet zusammen veranlagten Ehepartnern die Möglichkeit sogar bis zu 40000 Euro pro Jahr steuerfrei anzulegen. Sicher wirst du Bedenken haben, dass im vorzeitigen Todesfall das ganze Geld „futsch“ ist.

Dem wirkt man mit dem sogenannten Hinterbliebenenschutz, den man extra dafür abschließen kann, entgegen. Es gibt verschiedene Modelle, um den Hinterbliebenen wenigstens einen Teilbetrag der Versicherungssumme, sprich Verrentung, zukommen zu lassen. Je höher dieser Teilbetrag gewählt wird, desto geringer ist die aktuelle Ausschüttung, die du für dich damit erzielen würdest, da das Risiko von den Versicherungsgebern natürlich auch mit abgedeckt werden muss.

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