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Mit dem Fußpflegedienst selbstständig machen

Der Weg zur selbstständigen Fußpflegerin bzw. Fußpfleger

Fußpflege bedeutet heute nicht mehr nur hübschen Nagellack auf den Zehen zu haben. Die professionelle Fußpflege oder auch Podologie kümmert sich auch um Menschen mit Fußproblemen wie Fußpilz oder Auswirkungen von Diabetes. Gepflegte und gesunde Füße haben in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert, deshalb werden Fußpflegedienste immer beliebter – sich mit Fußpflege selbstständig zu machen kann sich also lohnen.

Wer sich mit mobiler oder stationärer Fußpflege selbstständig machen möchte, braucht zunächst ein gewisses Startkapital. Einen starken Partner für die Finanzierung Deiner eigenen Praxis hast Du mit auxmoney. Ein Kredit bei auxmoney hilft Dir bei Deiner Existenzgründung. In unserem Ratgeber haben wir die Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Selbstständigkeit mit Fußpflege zusammengefasst.

Lohnt sich die Selbstständigkeit mit der eigenen Fußpflege?

Das Gehalt für angestellte Fußpflegerinnen und Fußpfleger fällt eher gering aus. Sich mit einer Praxis für Podologie oder einer mobilen Fußpflege selbstständig zu machen, lohnt sich im Vergleich: Eine gute Auslastung mit ausreichend Kundinnen und Kunden sowie eine strategisch gute Preiskalkulation ermöglichen ein höheres Einkommen.

Kosmetische und medizinische Fußpflegerinnen und Fußpfleger gibt es mittlerweile eine Menge. Eine gute Idee ist es, entsprechend dem allgemeinen Trend auf Wellness zu setzen: die Fußpflegepraxis als Wellness-Oase, wo man es sich gut gehen lässt. Kosmetische Fußpflege ist auch ein Stück Wellness und man sollte die Praxisräume beispielsweise so gestalten, dass sie einladend und beruhigend wirken und die Menschen gerne kommen.

Um sich von der Konkurrenz abzuheben, ist es sinnvoll, besondere Dienstleistungen im Angebot zu haben, die anderen fehlen. Hier kann man sich auf dem großen Fortbildungsmarkt umschauen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass zufriedene Kundinnen und Kunden ihre Erfahrungen gerne an andere weitergeben und so ein Domino-Effekt entsteht, der den Kundenstamm vergrößert.

Voraussetzungen, um sich mit einem Fußpflegedienst selbstständig zu machen

Wer sich nicht mit kosmetischer, sondern mit medizinischer Fußpflege selbstständig machen möchte, braucht eine Kassenzulassung. Damit können die Kosten für die podologische Behandlung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Eine solche Kassenzulassung erhalten aber nur staatlich ausgebildete Podologinnen und Podologen.

Fußpflegerinnen und Fußpfleger, die sich lediglich mit einem kosmetischen Fußpflegedienst selbstständig machen möchten, müssen im Zuge der Gründung ein Gewerbe anmelden. Dies gilt auch für den Fall, dass es sich zunächst nur um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung muss das angebotene Leistungsspektrum umfassend geschildert werden.

Fußpflege und Selbstständigkeit: Diese Möglichkeiten hast Du

In Deutschland wird zwischen der kosmetischen und der medizinischen Fußpflege unterschieden. Die medizinische Fußpflege (oder: Podologie) ist gesetzlich als Ausbildung geregelt. Die kosmetische Fußpflege bietet keinen anerkannten Beruf, hier kann man sich durch Kurse und Weiterbildungen qualifizieren. Diese Qualifikationen sind allerdings nicht staatlich. Dabei zählt die Podologie zu den geschützten Berufsbezeichnungen, dies ist bei der kosmetischen Fußpflege nicht der Fall.

Wenn Du Dich als Fußpflegerin oder Fußpfleger selbstständig machen möchtest, kannst Du Dich also für einen Bereich entscheiden oder sie miteinander kombinieren. Außerdem kannst Du sowohl mit einer Praxis als auch mit einer mobilen Fußpflege in die Selbstständigkeit starten.

Aber Achtung: Möchtest Du eine Kassenzulassung als Podologin oder Podologe, brauchst Du zwingend feste Praxisräume – was aber ein zusätzliches Angebot als mobiler Fußpflegedienst nicht ausschließt.

Medizinische Fußpflege

In der medizinischen Fußpflege sind Podologinnen und Podologen zuständig. Dabei handelt es sich um eine geschützte Berufsbezeichnung, bei der eine staatliche Ausbildung notwendig ist. Auch die Kassenzulassung unterliegt einigen Bedingungen. Fußpilz, eingewachsene Zehennägel, die Behandlung der Füße aufgrund von Folgeschäden bei Diabetikerinnen und Diabetikern sowie die Beseitigung von Hühneraugen gehören in den Bereich der medizinischen Fußpflege.

Kosmetische Fußpflege

Die Bezeichnung kosmetische Fußpflegerin oder Fußpfleger ist nicht geschützt – theoretisch kann sich jeder unabhängig von der Qualifikation so nennen. Allerdings erwarten viele Kundinnen und Kunden zumindest ein Zertifikat oder etwas ähnliches. Zum Leistungsspektrum gehören beispielsweise Fußnägel schneiden, Eincremen, Lackieren, Massieren und das Feilen der Zehennägel gehören zur kosmetischen Fußpflege. Für die kosmetische Fußpflege ist im Übrigen keine Kassenzulassung notwendig.

Selbstständig machen: Businessplan für das eigene Fußpflege-Studio

Eine Fußpflegerin bzw. ein Fußpfleger braucht Räumlichkeiten, in denen er praktizieren kann und – wenn die Dienste mobil angeboten werden – auch ein Auto. Selbstverständlich müssen sämtliche Utensilien wie qualitative Fußnagelscheren, Nagellacke, Hornhauthobel oder Ähnliches vorhanden sein sowie verschiedene hochwertige Cremes und Fußbäder. Denn bei einem Besuch bei der Fußpflege erwarten die Kundinnen und Kunden eine andere Qualität als bei der eigenen Behandlung zuhause. Der erste Schritt auf dem Weg zur selbstständigen Fußpflegerin bzw. selbstständigem Fußpfleger ist, neben der Erlangung von Qualifikationen oder einer Kassenzulassung, die Erstellung eines guten Businessplans.

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Was solltest Du beachten, wenn Du Dich als Fußpflegerin oder Fußpfleger selbstständig machst?

Wer sich mit Podologie oder kosmetischer Fußpflege selbstständig machen möchte, sollte einige persönliche Eigenschaften mitbringen. Eine erforderliche Eigenschaft ist sicher die Vorliebe, mit Menschen zu tun zu haben. Eine Fußpflegerin oder ein Fußpfleger sollte über kommunikatives Geschick verfügen. Je nachdem, ob es sich um medizinische oder kosmetische Fußpflege handelt, ist die Bereitschaft, helfen und heilen zu wollen, sicher ein wichtiger Punkt.

Bei kosmetischen Behandlungen sollten auch die Dienstleisterinnen und Dienstleister Freude an Schönheit haben. Selbstverständlich darf sich eine Fußpflegerin oder ein Fußpfleger, welcher Richtung auch immer, nicht davor ekeln, auch Füße mit Erkrankungen oder Verletzungen zu behandeln.

Die Finanzierung Deiner eigenen Fußpflegepraxis

Für die Gründung einer selbstständigen Fußpflege benötigst Du ein gewisses Startkapital – unabhängig davon, ob Du die Behandlung mobil oder in Deiner eigenen Praxis anbietest. Neben den Kosten für Praxisräume, ggf. einem Auto sowie Utensilien und Einrichtung, solltest Du auch Kosten für Versicherungen, allen voran die Berufshaftpflichtversicherung, miteinplanen. Denn Fehler können immer passieren, auch wenn man noch so gründlich und gewissenhaft arbeitet.

Benötigst Du Unterstützung bei der Finanzierung Deiner Fußpflegepraxis, kann ein Kredit Abhilfe schaffen. Eine Alternative zum klassischen Bankkredit können in diesem Fall auch Online-Kreditvermittler wie beispielsweise auxmoney sein. Hier hast Du als Gründerin oder Gründer oftmals deutlich höhere Chancen auf einen Kredit für Selbstständige als bei Deiner Hausbank. Die Kreditanfrage bei auxmoney kannst Du ganz bequem von zuhause aus starten, die Abwicklung funktioniert komplett digital.

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Fazit: Selbstständig machen und eigenen Fußpflegedienst gründen

Gepflegte Füße sind vielen Menschen wichtig – sowohl aus medizinischer als auch aus kosmetischer Sicht. Deshalb investieren sie gerne in eine professionelle Fußpflegebehandlung. Das sind gute Rahmenbedingungen, um sich mit einem eigenen Fußpflegedienst selbstständig zu machen. Wenn Du Deine eigene Fußpflegepraxis gründen möchtest, solltest Du wissen, dass die medizinische Fußpflege, die Podologie, gesetzlich stark reglementiert ist. So brauchst Du beispielsweise feste Praxisräume, die monatlich viel Geld kosten und statt einer Gewerbeanmeldung eine Kassenzulassung. Bei der Gründung einer kosmetischen Fußpflegepraxis bist Du hingegen freier in den Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.

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