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Unternehmerkredit

Übersicht

Allgemeine Informationen

Der KfW Unternehmerkredit dient der Förderung von mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern und wird für die Tätigung von Investitionen und die Finanzierung von Betriebsmitteln im In- und Ausland bereitgestellt. Die Unternehmer profitieren von Top-Konditionen ab einem effektiven Jahreszins von 1,66%.

Neben den günstigen Zinssätzen bietet auch die bis zu zehn Jahren gewährte Zinsbindung den Unternehmen Sicherheit. Der KfW Unternehmerkredit lässt sich kombinieren mit anderen KfW Programmen und öffentlichen Fördermitteln.

Durch den KfW Unternehmerkredit gefördert werden:

  • Grundstücke
  • Gebäude
  • Baumaßnahmen
  • Betriebsmittel
  • Firmenfahrzeuge
  • Lizenzen
  • Messeteilnahmen

Voraussetzungen der Förderung

Firmen, welche einen Antrag auf den KfW Unternehmerkredit stellen möchten, müssen ihre Geschäftstätigkeit bereits vor mehr als drei Jahren aufgenommen haben. Weiterhin sollte, neben der Kreditwürdigkeit, auch eine positive Prognose für die Zukunft absehbar sein. Bei Unternehmerverbunden darf der Jahresumsatz 500 Millionen Euro nicht übersteigen.

Auch im Ausland ansässige Tochterunternehmen und Joint Ventures werden gefördert, wenn sie mindestens zu 30% unter deutscher Beteiligung geführt werden. Gefördert werden können auch Privatpersonen, welche Gewerbeimmobilien verpachten und vermieten. Eine tätige Beteiligung von 10% ist notwendig. Freiberufler dürfen diesen Prozentsatz unterschreiten, wenn sie nachweislich finanziell auf eigenen Beinen stehen.

Nicht gefördert werden Firmen, welche saniert werden müssen und wo Probleme erkennbar sind. Weiterhin nicht bezuschusst werden Investitionen, welche Sonderbedingungen nach EU-Beihilferecht und Umschuldung unterliegen.

Ebenso werden folgende Branchen nicht gefördert:

  • Fischerei und Aquakultur
  • Steinkohlebergbau
  • Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • die Anschaffung von Transportmitteln für den Luftverkehr

Wer nebenberuflich als Freiberufler, im Einzelunternehmen oder der GbR tätig ist, kann ebenfalls von der Förderung nicht Gebrauch machen. Als Kapital- oder Personengesellschaft dagegen können auch Nebenberufler gefördert werden. Schon begonnene oder bereits abgeschlossene Vorhaben können nicht nachfinanziert werden.

Förderhöhe

Es sind bis zu 100% der Betriebsmittel und Investitionskosten förderfähig. Im Ausland können nur die Kosten, welche von den deutschen Investoren übernommen werden gefördert werden. Ausgenommen sind die Länder der EU, dort können auch die Anteile von Partnern aus anderen EU-Staaten die Förderung gewährt bekommen.

Förderfähig sind bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben. Haftungsfreigestellte Betriebsmittelkredite für kleine und mittlere Unternehmen werden bis zu einer Höhe von 5 Millionen Euro gefördert.

Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der Realisierung des Investitionsvorhabens bei der zuständigen Hausbank erfolgen. Die Formulare sind in den Banken vorrätig. Ein Musterformular kann unter www.kfw.de eingesehen werden. Die Bank prüft, ob die Voraussetzungen für die Antragstellung erfüllt sind und leitet den Antrag an die KfW Bank weiter.

Der Zinssatz des Unternehmerkredits wird individuell ermittelt und richtet sich nach der Entwicklung des Kapitalmarktes. Bei zehn Jahren Laufzeit ändert sich der Zinssatz über die gesamte Laufzeit nicht. 100% des Kreditbetrages werden ausgezahlt. Während der tilgungsfreien Zeit werden nur Zinszahlungen fällig. Danach sind die Raten vierteljährlich zu zahlen.

Kontaktadresse:

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt/Main