Startgeld

Übersicht

Allgemeine Informationen

Das Startgeld der KfW Bankengruppe kann für alle Gründungsformen bereitgestellt werden. Das heißt, Neugründer können das Darlehen ebenso in Anspruch nehmen, wie Selbstständige, welche eine Firma übernehmen oder sich an einem Unternehmen beteiligen.

Auch zur Firmenfestigung in den ersten drei Jahres des Bestehens kann das KfW Startgeld genutzt werden. Das Darlehen deckt einen Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 Euro ab und kann Existenzgründern, kleinen und mittleren Unternehmern oder Freiberuflern gewährt werden.

Finanziert werden Betriebsmittel und Investitionen in nationalen und internationalen Rahmen. Dazu zählen Gebäude, Maschinen oder die Betriebsausstattung. Besteht ein größerer Finanzierungsbedarf, können Gründer den ERP-Gründerkredit alternativ in Anspruch nehmen.

Fördervoraussetzungen

Einen Antrag auf Startgeld können alle natürlichen Personen stellen, welche in Deutschland ein Unternehmen gründen oder freiberuflich tätig sind und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Freiberufler und Kleinbetriebe müssen weniger als drei Jahre am Markt sein.

Voraussetzung für die Gewährung des Startgeldes sind eine entsprechende fachliche und kaufmännische Qualifikation, sowie eine weitgehende Entscheidungsfreiheit des Unternehmers. Auch im Nebenberuf Tätige können Startergeld erhalten, vorausgesetzt, es lässt sich nachweisen, dass die Existenz auf den Hauptberuf ausgerichtet ist. Der Antragsteller muss aktiv im jeweiligen Unternehmen mitarbeiten.

Förderumfang

Das Darlehen kann bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs betragen. Maximal sind 100.000 Euro förderfähig, davon dürfen maximal 30.000 Euro auf Betriebsmittel entfallen. Die Laufzeit des Startgeldes beträgt maximal zehn Jahre. Im Höchstfall sind zwei Jahre tilgungsfrei. Der Zinssatz ändert sich während der gesamten Laufzeit nicht.

Startgeld kann pro Antragsteller zweimal gewährt werden, sofern bei der ersten Förderung der Höchstbetrag nicht bereits ausgeschöpft wurde. Wenn der darüber liegende Betrag aus Eigenmitteln finanziert wird, kann die Investitionssumme auch über 100.000 Euro liegen. Weitere KfW Darlehen werden auf die Fördersumme angerechnet.

Antragstellung

Der Antrag auf KfW Startgeld kann bei jeder Hausbank gestellt werden. Diese hat die entsprechenden Formulare vorliegen. Bei der ersten Antragstellung ist ein Businessplan vorzulegen. Die Bank prüft den Antrag und leitet ihn bei Förderfähigkeit an die KfW weiter. Die Anträge sind auch im Internet unter: www.kfw.de abrufbar.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu drei Monate betragen. Der Kredit kann in Teilbeträgen oder in der ganzen Summe abgerufen werden. Die Höchstsumme von 100.000 Euro bezieht sich auf einen Antragsteller. Wenn zwei Personen eine Firma gründen oder übernehmen, sind beide berechtigt, einen Antrag auf Startergeld zu stellen. Somit kann sich die Summe auf 200.000 Euro verdoppeln.

Kontaktadresse:

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt/Main