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ERP – Startfonds

Übersicht

Allgemeine Informationen

In den Genuss von ERP – Startfonds kommen kleine Gewerbebetriebe der Technologiebranche, welche ihren Betriebssitz in Deutschland unterhalten und die Vorraussetzungen der EU-Kommission für Kleinunternehmen erfüllen. Die Unternehmen dürfen wenn der Antrag gestellt wird nicht länger als zehn Jahre am Markt bestehen.

Weiterhin ist nachzuweisen, dass das Unternehmen über die erforderlichen kaufmännischen Kenntnisse verfügt, um die Produkte vermarkten zu können. Ebenso ist technische Kenntnis nötig, um eine fachgerechte Produktion und zielgerichtete Durchführung der Entwicklungsarbeiten zu gewährleisten.

Es ist möglich, kaufmännisches Wissen in die Firma einzubringen, in dem ein externer Leadinvestor eingeschaltet wird. Dies ist jedoch nur dann machbar, wenn die Firma bis zur Antragsstellung kaum Umsätze erzielt hat. Der Leadinvestor darf als kooperierender Beteiligungsgeber zum Zeitpunkt der Stellung des Antrages im Höchstfalle 49% der Unternehmensanteile des zu fördernden Unternehmens innehaben.

Mehr als 25% müssen von den Know-how Trägern, welche nicht Beteiligungsgeber sind, gehalten werden. Die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Unternehmens muss auch nach Ablauf der Förderung gewährleistet bleiben.

Was wird gefördert?

Das Beteilungskapital kann nach seiner Auszahlung den innovativen Technologieunternehmen zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs dienen.

Gefördert werden können die Entwicklung neuer oder maßgeblich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, sowie die Markteinführung der entwickelten Produkte. Für die Entwicklung ist maßgeblich das Unternehmen selbst verantwortlich.

Wurden für die Entwicklung Fremddienstleister beauftragt, muss das Unternehmen auf jeden Fall die Spezifikationen selbst erarbeitet haben. Die Neuentwicklungen müssen sich in ihren wesentlichen Funktionen von bisher auf dem Markt befindlichen Produkten und Dienstleistungen unterscheiden und müssen auf eine eigenständige Forschungs- und Entwicklungsarbeit des Unternehmens basieren.

Unternehmen, welche sich in Schwierigkeiten befinden, sowie Auftragsentwicklungen können nicht gefördert werden. Die zweckmäßige Verwendung der Mittel ist vom Beteiligungsnehmer nachzuweisen.

Ablauf der Finanzierung

Die KfW Bank geht, ähnlich dem Leadinvestor, mit dem Technologieunternehmen eine Beteiligung ein. Diese basiert auf den gleichen wirtschaftlichen Konditionen wie beim Leadinvestor und ist maßgeblich an die Vorgaben des Leadinvestors angelehnt.

Förderfähig sind maximal drei Millionen Euro pro Unternehmen. Dieser Höchstbetrag kann in mehreren Finanzierungsrunden ausgeschöpft werden. Die erste Beteiligung der KfW Bank im Rahmen dieses Programms sollte 1,5 Millionen Euro nicht überschreiten.

Die Funktion des Leadinvestors

Der Leadinvestor soll das Unternehmen in finanziellen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten unterstützen und beraten. Er sollte über das nötige Know-how sowie Managementfähigkeiten und Marktunterstützung verfügen. Außerdem sollte er zusätzliche Finanzierungsmittel einbringen.

Als Leadinvestor können auftreten:

  • Unternehmen, welche dann als strategische Investoren fungieren
  • Beteilungsgesellschaften
  • Business Angels

Beteiligungsgesellschaften müssen bei der KfW Bank akkreditiert sein. Business Angels und Unternehmen werden auf Einzelfallbasis zugelassen. Der Leadinvestor überwacht die Entwicklung des Technologieunternehmens und die Geschäftsführung und erstattet der KfW Bank Bericht. Hierfür zahlt die KfW dem Leadinvestor eine finanzielle Vergütung.

Hierfür hat der Leadinvestor die Vorraussetzungen für die Kreditgewährung zu überprüfen und zu dokumentieren und der KfW zuzuarbeiten. Der Antrag ist vom Leadinvestor und dem Technologieunternehmen bei der KfW Bankgruppe gemeinsam zu stellen.