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ERP-Kapital für Gründung

Übersicht

Allgemeine Informationen

Das ERP Kapital für Gründung ist Teil der Existenzgründungs- und Wachstumsförderung des Bundes. Gefördert werden soll der Mittelstand bei Gründungs- und Festigungsvorhaben. Die zinsverbilligten Nachrangdarlehen erfüllen Eigenkapitalsfunktion und haften unbeschränkt. Gefördert werden alle Arten der Existenzgründung, also Neugründungen, Übernahmen oder Beteiligungen.

Finanziert werden:

  • Gründstücke
  • Gebäude
  • Anschaffung von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen
  • Ausstattung von Betrieb und Geschäft
  • Erstausstattung von Material- oder Warenlager
  • erste Messeteilnahme
  • externe Beratungen und Dienstleistungen zum Zweck, neue Produktionsmethoden kennen zu lernen oder neue Märkte zu erschließen

Vorraussetzungen

Gefördert werden können alle natürlichen Personen, welche freiberuflich tätig werden oder eine Firma gründen wollen. Festigungsmaßnahmen können innerhalb der ersten drei Geschäftsjahre gewährt werden.

Folgende Vorraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Investitionen müssen in Deutschland getätigt werden
  • Gründung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen
  • fachliche und kaufmännische Qualifikation und unternehmerische Entscheidungsfreiheit müssen vorhanden sein
  • es muss sich um kleine oder mittelständische Unternehmen im Sinne der EU handeln (weniger als 250 Beschäftigte, mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz)

Nicht gefördert werden Firmen mit internen Schwierigkeiten oder Sanierungsbedarf. Auch die Bereiche Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, sowie Nachfinanzierungen und Umschuldungen bereits begonnener Vorhaben sind vom ERP Kapital für Gründung ausgeschlossen.

Auch wenn es sich um Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien handelt oder die Investition das Eigentum von Ehegatten oder Lebenspartner betrifft, ist die Förderung ausgeschlossen. Das ERP Kapital für Gründung kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

Förderhöhe

Das ERP Kapital für Gründung kann je Antragsteller bis zu einer Höhe von 500.000 Euro gewährt werden. In den ersten zehn Jahren greift ein aus Mitteln des ERP-Sondervermögens bestrittener vergünstigter Zinssatz. Für die restliche Laufzeit des Darlehens wird der Zinssatz in Anlehnung an die aktuelle Marktlage individuell neu vereinbart.

Für die Gewährung des ERP Kapitals für Gründung müssen Eigenmittel eingebracht werden. Diese müssen von den förderfähigen Kosten mindestens 15% in den alten Bundesländern und 10% in den neuen Bundesländern und Berlin ausmachen.

Mit dem Nachrangdarlehen kann in den alten Bundesländern auf 45% und in den neuen Bundesländern und Berlin auf 50% der förderfähigen Kosten aufgestockt werden. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 15 Jahre. Mit der Tilgung der Summe wird nach sieben Jahren begonnen. Spätestens mit der Vollendung des 70. Lebensjahres muss der Kredit vollständig zurückgezahlt sein.

Antragstellung

Die Anträge auf ERP Kapital für Gründung können bei jeder Hausbank gestellt werden. Die Antragstellung sollte erfolgen, bevor die Investition getätigt wird. Der Antrag liegt den Banken vor, kann jedoch auch auf elektronischem Wege ausgefüllt und ausgedruckt werden. (www.kfw.de)

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • vollständig ausgefüllter Antragsvordruck
  • Risikoanlagen A und B
  • Businessplan/Rentabilitätsvorschau für mindestens zwei Jahre
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

Nach der Prüfung durch die Hausbank geht der Antrag der KfW Bank zu. Diese holt, um die Bonität des Antragstellers zu prüfen, eine Schufa-Auskunft ein. Der Kredit bleibt sieben Jahre tilgungsfrei, danach sind 31 Raten in vierteljährlichen Abständen zu zahlen. Es kann eine 100%ige Haftungsfreistellung der Bank erwirkt werden. Der Sollzinssatz beträgt ab 0,40% pro Jahr.

Kontaktadresse:

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main