Selbstständig machen

Steuerberatung für Selbstständige

Mit einer qualifizierten Steuerberatung für Selbstständige werden zwei Hauptziele verfolgt: Zum einen müssen die verschiedenen Steuerarten sachlich richtig und vollständig erklärt werden. Zum anderen sollen möglichst wenig Steuern, keinesfalls aber mehr als unbedingt notwendig, gezahlt werden. Der Steuerberater ist ein ausgebildeter und ausgewiesener Fachmann in steuerrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Fragen. Nach einer darauf abgestellten mehrjährigen Ausbildung mit anschließender Prüfung wird er von der örtlich zuständigen Kammer als Steuerberater bestellt. Der Selbstständige ist ein Fachmann auf seinem Gebiet. Seine Aufgabe ist, wie es heißt, das Unternehmen am Laufen zu halten. Dazu gehört in erster Linie das Generieren von Aufträgen und deren Erledigung. Damit verbunden sind Umsatz und Gewinn. Der wird besteuert. Der Selbstständige hat dazu weder das erforderliche Wissen noch die Zeit. Er muss sich dieses Knowhow und die dazu gehörige Manpower bei einem externen Dienstleister einkaufen. Dazu beauftragt er einen Steuerberater, der für seine Steuerberatung als Dienstleistung bezahlt wird.

Laufende Beratungskosten, einmalige Jahresabschlusskosten

Im Rahmen einer sogenannten Mandatsübertragung übernimmt der Steuerberater für Selbstständige laufende Aufgaben. Dazu gehören die Arbeitsbereiche:

• Gehälter für Mitarbeiter
• Monatsauswertungen bis hin zur Betriebswirtschaftlichen Auswertung der Einnahmen und Ausgaben
• Turnusmäßige Umsatzsteuervoranmeldung
• Korrespondenz mit dem Finanzamt sowie anderen Beteiligten und Betroffenen

Diese Arbeiten werden üblicherweise mit einem monatlichen Pauschalbetrag im niedrigen dreistelligen Eurobereich vergütet. Ohne dass es näher vereinbart wird, hat der Selbstständige einen jederzeitigen Ansprechpartner für Fragen und Probleme rund um das Steuerwesen seines Unternehmens. Termine lassen sich problemlos absprechen, und so manche Frage wird direkt sowie ohne Berechnung beantwortet oder auch bearbeitet. Im Ergebnis schneidet der Selbstständige bei einer solchen Lösung gut ab. Ihm steht das Knowhow seines Steuerberaters bedarfsweise zur Verfügung.

Der Jahresabschluss mit den dazugehörigen Jahressteuererklärungen ist ein separater Arbeitskomplex, der getrennt berechnet wird. Der Steuerberater kann jetzt auf den Ergebnissen seiner Arbeit während des laufenden Jahres aufbauen. Der Selbstständige kann in dieser Situation auf seinen Steuerberater nicht verzichten. Ein Beraterwechsel wäre teuer und nicht einfach. In diesem Stadium werden nur ungerne und in besonderen Notfällen Steuermandate neu übernommen. Zu den Jahresabschlussarbeiten gehören, abhängig von der Unternehmensart und der Unternehmensgröße, die Erstellung der Bilanz nach Handels- und nach Steuerrecht, alternativ das Aufstellen der Einnahmeüberschussrechnung, sowie die Steuerklärungen nebst Anlagen für die unterschiedlichen Steuern. Grundlage für die Kostenberechnung sind die Bilanzsumme sowie die Gebührenordnung für Steuerberater. Hier kann der Selbstständige mit einem niedrigen vierstelligen Eurobetrag rechnen.

Steuerersparnis nicht auf Euro und Cent zu ermitteln

Bei einer Gegenüberstellung von Pro und Kontra einer Steuerberatung für Selbstständige muss diesem bewusst sein, dass er diese Dienstleistung braucht. Die von einem Steuerberater erstellte und testierte Steuererklärung wird beim Betriebsfinanzamt ganz anders, sprich professioneller bewertet als die des Unternehmers selbst. Der Steuerberater übernimmt mit seiner Tätigkeit vielfältige Rechte und Pflichten, bis hin zur Haftung für Fehler. Der Selbstständige kann fest davon ausgehen, dass sein Steuerberater alle Möglichkeiten von Steuerersparnissen kennt und nutzt. Er selbst wäre dazu nicht in der Lage. Das Finanzamt ist nicht dazu verpflichtet, Korrekturen im Sinne des Steuerpflichtigen vorzunehmen, wenn der eine Steuererklärung zu seinem Nachteil abgibt. Ohne den Steuerberater hat der Selbstständige niemanden, der seine Interessen und Rechte vertritt.

Bei den tatsächlichen Kosten für die Steuerberatung muss berücksichtigt werden, dass die Beratungskosten mit ihrem Nettobetrag, also ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer, ihrerseits betriebsbedingte Ausgaben sind. Sie können bei der nächstjährigen Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Dadurch verringern sich die tatsächlich gezahlten Beratungskosten um die eingesparte Steuerlast. Erst dieser Restbetrag sind die tatsächlichen Steuerberatungskosten, die einer nicht näher bezifferbaren Steuerersparnis gegenüberstehen.

Interne oder externe Steuerberatung?

Der Unternehmer ist bestrebt, die eigenen Kosten für Personal und Verwaltung möglichst gering zu halten. Das beinhaltet automatisch auch den Bereich Finanzen, Personal und Buchführung. Um die Aufgaben des Steuerberaters hausintern abzuwickeln, wären eine versierte Fachkraft mit Knowhow und Berufserfahrung sowie eine Buchhaltungssoftware die Voraussetzung. Darüber hinaus muss der gesamte Arbeitsablauf reibungslos funktionieren. Das gilt auch für die Steuererklärungen selbst. Wenn es an irgendeiner Stelle hakt, dann gibt es außer dem Support des Softwareunternehmens keinen Ansprechpartner, der kostenlos hilft. Im Ergebnis spricht so gut wie nichts für die hausinterne Lösung. Eine externe Steuerberatung für Selbstständige ist erforderlich, wobei der Selbstständige unter mehreren vergleichbaren Angeboten auswählen sollte. Die Steuerberater sind weitgehend frei in ihrer Entscheidung, welche Gebühren sie ihren Mandanten berechnen. Der Gebührensatz reicht von einer Mindestgebühr zur absoluten Kostendeckung bis hin zu eine Gebührenhöhe, bei der sich ein Vergleichen und Verhandeln mehr als lohnt.

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