Definition des Begriffs Einzelfirma
Hinter der Einzelfirma oder der Einzelunternehmung verbirgt sich ein Betrieb, bei dem keine eigene Rechtspersönlichkeit vorhanden ist. Das entscheidende Merkmal einer Rechtsperson besteht darin, dass eine Rechtsfähigkeit besteht. Welche Vorzüge beim Gründen einer Einzelunternehmen entstehen, wird in einem gesonderten Absatz erläutert. Das Gründen einer Einzelunternehmen ist beispielsweise typisch für:
- Friseure
- Künstler, Kosmetikerinnen
- Maler und Maurer
In diesem Zusammenhang ergibt sich für Sie die Möglichkeit, beim Gründen einer Einzelfirma verschiedene Versionen zu wählen. Dazu gehören die Einzelfirmen für:
- Kleingewerbetreibende
- Kaufleute
- Freiberufler
Rechtsformen für Einzelunternehmen in Deutschland
- Unternehmensgesellschaft
- die Klein-Aktiengesellschaft
- die Ein-Personen GmbH
Hierbei beinhaltet eine Haftung nicht das Privatvermögen, denn es besteht eine Haftungsbeschränkung, die sich nur auf das Firmenvermögen bezieht. Eine komplette Haftung liegt vor bei:
- Gründungen von Einzelfirmen für Kleingewerbetreibende
- Gründungen von Einzelfirmen für Kaufleute
- Einzelunternehmen auf freiberuflicher Basis
Bei diesen Varianten haften Sie mit dem Privat- und dem Firmenvermögen.
Finanzielle Aspekte beim Gründen einer Einzelfirma
Obwohl das Gründen einer Einzelfirma nicht in jedem Fall eine Mindestkapitaleinlage erfordert, kommen Sie doch ohne finanziellen Rückhalt in der Regel nicht aus. Sollten Sie aus einer bestehenden Arbeitslosigkeit heraus eine Einzelfirma gründen, so stehen Ihnen noch verschiedene Leistungen, insbesondere das Arbeitslosengeld, zu. Dieses kann unter folgenden Voraussetzungen bewilligt werden:
- Kündigung vom vorherigen Arbeitgeber liegt vor
- Gesuch um Taggelder für die Förderung einer selbstständigen Tätigkeit wurde gestellt
- Grobkonzept oder Businessplan für das Einzelunternehmen sind vorhanden
Mit diesen finanziellen Mitteln gelingt Ihnen zunächst eine vorübergehende Absicherung der Existenz.
Attraktive Vorteile beim Gründen einer Einzelfirma
Die große Beliebtheit der Einzelfirmen begründet sich mit Sicherheit darauf, dass das Einzelunternehmen kaum einer Formfrage bedarf und daher relativ einfach zu gründen ist. Dadurch wird natürlich auch ein schnellstmöglicher, reibungsloser Eintritt in die Selbstständigkeit unterstützt. Außerdem genießen Einzelunternehmen eine große gesellschaftliche Anerkennung und bedürfen keiner Mindestkapitaleinlage. Einzelfirmen entrichten außerdem steuerliche Abgaben.
Nachteilige Aspekte beim Gründen einer Einzelfirma
Wer eine Einzelfirma gründen will, sollte trotz der simplen Vorgehensweise bedenken, dass eine enorme Verantwortlichkeit (Haftbarmachung) besteht. Darin liegt der nachteilige Aspekt, der sich bei Einzelunternehmen ergibt. Die unbeschränkte Haftung, die sich üblicherweise auch auf das private Vermögen bezieht, kann durchaus zum persönlichen Bankrott führen. Darüber hinaus können bei der Gründung einer Einzelfirma nicht wie bei üblichen Kapitalgesellschaften die Eigentumsanteile auf andere Unternehmensmitglieder übertragen werden, da man auf sich allein gestellt ist. Das bedeutet, dass der Firmengründer gleichzeitig als alleiniger Eigentümer des Unternehmens fungiert.
To-do-List für das Gründen einer Einzelfirma
Wenn Sie eine Einzelfirma gründen möchten, kommt es vor allen Dingen auf ein schrittweises Absolvieren aller Maßnahmen an. Dem geht am natürlich ein klares Konzept voraus. Im Überblick dargestellt, ergeben sich folgende Etappen:
- wichtige Informationen vorab klären
- erforderliche Unterlagen besorgen und bereitstellen
- den Eintrag ins Handelsregister vornehmen lassen
Des Weiteren ist es unumgänglich, das Unternehmen für die Mehrwertsteuer beim Finanzamt anzumelden. Vom zuständigen Finanzamt werden bei einer Einzelunternehmung Einkünfte erwirtschaftet, die wie beim Gewerbetreibenden versteuert werden.
Eine gut durchdachte Checkliste kann hilfreich sein
Gerade für Neueinsteiger, die sich mit dem Gründen von Einzelunternehmen weniger gut auskennen, kann es durchaus sinnvoll sein, sich auf jede erdenkliche Hilfe zu stützen. Empfehlenswert ist in diesem Bezug, wenn Sie sich mit einer eigenen Checkliste beschäftigen und darin alle individuellen Gründungsschritte in Ruhe erfassen. Einzelne Anregungen für eine dementsprechende Aufstellung finden Sie in folgenden Gliederungspunkten:
- Vorbereitungsetappe strukturieren
- Gründungsmaßnahmen darlegen
Die Vorbereitungsphase beinhaltet:
- Namen für die Firma kreieren (der Nachname muss enthalten sein)
- Definition des Zwecks des Unternehmens
- Angabe des Firmensitzes und der zeichnungsberechtigten Person
- Mehrwertsteuer anmelden (freiwillige Abgabe oder Mehrwertsteuerpflicht einhalten)
- Pensionsgelder beantragen
- Werbung betreiben
Der Gründungsprozess umfasst:
- Berechnung der Kosten für die Gründung
- Berechnung der Steuer, steuerliche Beratung in Anspruch nehmen
- Anmeldung beim Handelsregister
- Abschluss wichtiger Versicherungen
- Anerkennung von der Ausgleichskasse
Ein echter Gründungsakt wird beim Gründen einer Einzelfirma nicht erwartet. Wie sich die Gründung gestaltet, bleibt dem Unternehmer selbst überlassen. Bei der Gründung der Einzelfirma gibt es keine Mindestkapitaleinlage. Nicht unüblich ist es, dass eine weitere Beteiligung am Unternehmen durch einen stillen Gesellschafter gegeben ist. In welcher Höhe die Kapitaleinlage realisiert wird, bestimmt der Einzelunternehmer selbst. Deshalb ist es auch kein Problem, mit wenigen Ersparnissen oder einem sehr geringen finanziellen Budget in eine Selbstständigkeit zu wechseln, in dem Sie ein Einzelunternehmen gründen.“