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Fragen und Antworten für Kleinunternehmer

Vertriebsstrategie
Kleinunternehmer Fragen und Antworten

Sie sind Kleinunternehmer oder wollen es werden? Wir schaffen Abhilfe und haben die zehn wichtigsten Fragen und Antworten für angehende Kleinunternehmer zusammengestellt:

  1. Darf man als Kleinunternehmer Mitarbeiter haben?
  2. Wie viel darf man als Kleinunternehmer verdienen?
  3. Was kann man als Kleinunternehmer alles absetzen?
  4. Darf ein Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?
  5. Darf ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?
  6. Gewerbesteuer als Kleinunternehmer – Gewinngrenze
  7. Muss ein Kleinunternehmer eine Rechnung ausstellen?
  8. Muss ein Kleinunternehmer ein Kassenbuch führen?
  9. Muss sich ein Kleinunternehmer privat versichern?
  10. Wo muss ein Kleinunternehmer sein Gewerbe anmelden?

Darf man als Kleinunternehmer Mitarbeiter haben?

Die wichtigste Frage, die sich vielen Kleinunternehmern stellt, ist die, ob man denn einen oder mehrere Mitarbeiter beschäftigen kann. Das ist grundsätzlich möglich, es gibt aber einige Fallstricke zu beachten. So darf man, um den Kleinunternehmerstatus nicht zu verlieren, im Vorjahr maximal 17.500 Euro Einnahmen und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro an Einnahmen erzielen. Bei diesen geringen Umsätzen kann es schwierig sein, die Kosten für einen Mitarbeiter aufzubringen, weshalb man genau rechnen sollte. Andernfalls kann unterstellt werden, dass keine Gewinnerzielungsabsicht mehr mit dem Unternehmen verfolgt wird, was Absetzungsmöglichkeiten der Steuer nahezu unmöglich machen würde.

Wie viel darf man als Kleinunternehmer verdienen

Als Kleinunternehmer kann man nur dann agieren, wenn man bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Diese liegen bei maximal 17.500 Euro im Vorjahr. Als Gründer gibt es natürlich kein Vorjahr, so dass die 17.500 Euro für das erste Jahr der Gründung gelten. Im darauffolgenden Jahr sollten die Umsätze einen Betrag von 50.000 Euro nicht übersteigen, um weiterhin von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen zu können.

Dabei ist dies nur der Umsatz und nicht der eigentliche Verdienst. Um diesen zu ermitteln, müssen die laufenden Kosten, die in Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen, noch von den Umsätzen abgezogen werden. Der sich ergebende Gewinn stellt demzufolge den Verdienst des Kleinunternehmers dar. Folgende Beispielrechnung macht dies deutlich:

  • Umsätze: 17.480,00 €
  • Laufende Kosten: 5.840,00 €
  • Gewinn: 11.640,00 €
  • Umsätze: 65.490,00 €
  • Laufende Kosten: 56.390,00 €
  • Gewinn: 9.100,00 €

Trotz massiv höherer Umsätze und der nicht mehr möglichen Nutzung der Kleinunternehmerregelung kann ein „echter“ Unternehmer also geringere Verdienste, als ein Kleinunternehmer aufweisen.

Was kann man als Kleinunternehmer alles absetzen?

Auch Kleinunternehmer müssen eine Steuererklärung machen. Dabei können sie verschiedene Kosten steuerlich geltend machen. Als Faustregel gilt, dass alle Aufwendungen, die in direktem Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit als Kleinunternehmer stehen, abgesetzt werden können.

Typische Beispiele hierfür sind:

  • Miete für angemietete Räumlichkeiten
  • anteilige Kosten für ein Arbeitszimmer im eigenen Wohnhaus
  • Abschreibungen auf Anlagevermögen (PC, Büromöbel)
  • anteilig lassen sich gewerbliche Stromkosten absetzen
  • Bürobedarf (Kopierpapier, Kalender, Ordner, Postwertzeichen)
  • Kosten für geschäftlich veranlasste Reisen (Kundenbesuche, Messebesuche – hier auch Eintrittskosten, Übernachtungskosten usw.)
  • Kosten für Fachliteratur, sofern nötig
  • Kosten für betrieblich veranlasste Versicherungen

Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, im Zweifel lohnt aber stets die Nachfrage beim Steuerberater des Vertrauens.

Darf ein Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?

Der Sinn der Kleinunternehmerregelung ist es, den bürokratischen Aufwand für Kleinunternehmer so gering wie möglich zu halten. Deshalb müssen Kleinunternehmer auch keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Im Gegenzug dürfen sie auf ihren ausgehenden Rechnungen auch keine MwSt. ausweisen, sowie keine Vorsteuer von den eingehenden Rechnungen abziehen. Beim Handel mit Endkunden, wie etwa Privatpersonen, kann dieser fehlende MwSt.-Ausweis ein klarer Vorteil sein, senkt er doch die gesamten Kosten für den Kunden. Unternehmen dagegen sind stets bemüht, Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. zu erhalten, da diese die eigenen zu zahlenden Umsatzsteuern senken. Kleinunternehmer sind hier mitunter nicht so gern gesehen. Viele Kleinunternehmer meinen, sie müssten die MwSt. auf ihren eingehenden Rechnungen nicht überweisen, da sie diese nicht als Vorsteuer geltend machen können. Das ist falsch, denn das Gegenüber darf keine Rechnung ohne MwSt. stellen und ist auf die Zahlung selbiger angewiesen.

Darf der Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Viele Kleinunternehmer, die sich das erste Mal mit der Thematik Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuer befassen, kennen die Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten dieser drei Begriffe nicht. Dabei ist mit allen drei Begriffen dasselbe gemeint. Umsatzsteuer ist in der Geschäftswelt der klassische Begriff, er benennt die Steuer (19 Prozent allgemein, 7 Prozent auf Lebensmittel und Bücher), die jeder Verbraucher für jedes Produkt zu zahlen hat, also als Mehrwertsteuer bekannt ist. Auch Geschäftsleute müssen diese zahlen.

Die Vorsteuer dagegen beschreibt die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer, die dritte Unternehmen in Rechnung stellen. Da diese von den eingenommenen Umsatzsteuern aus den eigenen ausgehenden Rechnungen abgezogen werden darf, verringert sie die Beträge, die an den Fiskus abgeführt werden dürfen. Demzufolge dürfen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen, aber auch keine Vorsteuer geltend machen, wobei stets dieselbe Steuer gemeint ist. 

Gewerbesteuer als Kleinunternehmer – Gewinngrenze

Eine sehr häufige Frage bei Kleinunternehmern befasst sich mit der Gewerbesteuer. Grundsätzlich gilt, dass Gewerbesteuer von Gewerbetreibenden gezahlt werden muss. Wer also als Freiberufler die Kleinunternehmerregelung nutzt, ist generell von der Gewerbesteuer befreit.

Für alle anderen Selbstständigen gilt, dass die Gewerbesteuer zu zahlen ist, wenn bestimmte Gewinngrenzen überschritten werden. Diese liegen derzeit bei 24.500 Euro Jahresgewinn.

Wer unter diesem Wert bleibt, wobei Hinzurechnungen und Kürzungen zu berücksichtigen sind, der muss keine Gewerbesteuer zahlen, selbst wenn er als Gewerbetreibender agiert. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach der Gemeinde, in der das Gewerbe ausgeübt wird. Hier wird der jeweils gültige Gewerbesteuerhebesatz berücksichtigt, der auf die Gewinne berechnet wird, die über dem Freibetrag liegen. Kleinunternehmer, deren Umsätze unter 50.000 Euro im aktuellen Jahr und unter 17.500 Euro im Vorjahr liegen, müssen also nur Gewerbesteuer zahlen, wenn sie einen Gewinn von mehr als 24.500 Euro erzielen. Dieser ist bei einem maximalen Umsatz von 17.500 Euro allerdings nicht erreichbar, weshalb zumindest im ersten Jahr der Kleinunternehmen Gründung keine Gewerbesteuer fällig werden kann.

Muss ein Kleinunternehmer eine Rechnung ausstellen?

Auch Kleinunternehmer müssen ihren Geschäftsbetrieb ordnungsgemäß führen. Und dazu zählt selbstverständlich das Ausstellen von Rechnungen. Zwar könnte man Privatpersonen gegenüber auch lediglich eine Quittung ausstellen, jedoch ist dies ein enormer Aufwand, der sich nicht lohnt. Zudem ist es nötig, dem Fiskus die Einnahmen zu erklären und das gelingt erfahrungsgemäß nur mit Hilfe einer ordentlichen Rechnung. Um den eigenen bürokratischen Aufwand möglichst einfach zu gestalten, sollte deshalb grundsätzlicher jeder Kunde, unabhängig davon ob Privatperson oder Unternehmer, eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten.

Muss ein Kleinunternehmer ein Kassenbuch führen?

Als Kleinunternehmer müssen Sie keine „Bücher führen“. Das heißt, ein Kassenbuch ist nicht zwingend erforderlich. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, sämtliche Einnahmen und Ausgaben mittels einzelner Quittungen zu belegen. Es reicht dafür aus, wenn Sie die Einnahmen und Ausgaben in der EÜR auflisten und die zugehörigen Belege entsprechend aufbewahren. Bei vielen Kleinunternehmern überwiegen jedoch die Barein- und –auszahlungen. In diesem Fall ist es in deren eigenem Interesse, ein Kassenbuch zu führen, um so den Überblick über die einzelnen Geschäftsvorfälle zu bewahren.

Muss sich ein Kleinunternehmer privat versichern?

Eine Krankenversicherung ist selbstverständlich auch für Kleinunternehmer Pflicht. Diese muss aber nicht zwingend privat sein. So kann sich auch der Kleinunternehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Versicherungen für Gründer

Weiterhin gibt es die Möglichkeit, dass man weiterhin über die Familienversicherung abgesichert sein kann. Das ist immer dann der Fall, wenn nur sehr geringe Einnahmen aus dem Unternehmen erzielt werden und die Kasse die weitere Familienversicherung zulässt. Hier lohnt es sich aber, im Einzelfall bei der zuständigen Krankenkasse nachzufragen.

Ob die private oder die gesetzliche Krankenversicherung letzten Endes die bessere Wahl ist, kann indes nicht pauschal beantwortet werden. Hier kommt es auf die konkreten Beitragshöhen an, aber auch darauf, ob eventuell Kinder vorhanden sind. Diese können nämlich in der gesetzlichen Kasse über die Familienversicherung beitragsfrei mit versichert werden, wohingegen in der privaten Krankenversicherung für jedes Kind ein eigener Beitrag zu entrichten ist.

Wo muss ein Kleinunternehmer sein Gewerbe anmelden?

Grundsätzlich erfolgt die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde. Meist sitzt das mit im Rathaus, kann dort aber zumindest erfragt werden. Der Vordruck für die Gewerbeanmeldung kann ebenfalls im Internet heruntergeladen, ausgefüllt und auf dem Postwege an die Stadt übermittelt werden.

Diese wird nach der Gewerbeanmeldung weitere Stellen informieren, wie die Industrie- und Handelskammer, die Bundesagentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft und natürlich das Finanzamt. Es ist aber nicht zwingend erforderlich, eine Gewerbeanmeldung auszufüllen. Wer eine freiberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer anstrebt, kann sich auch formlos beim Finanzamt melden, da er kein Gewerbe im eigentlichen Sinne betreibt.

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