Selbstständig machen

Selbstständigkeit im Rentenalter

Selbstständig im Ruhestand

selbststaendigkeitFür viele langjährig Berufstätige liegt in der Option, im Rentenalter berufliches Neuland betreten zu können, ein besonderer Reiz. Die Kombination „Selbstständig und Rente“ ist dafür eine günstige Möglichkeit.

Die Vorteile

Die große Lebens- und Berufserfahrung ist das bedeutendste Plus der Gründerinnen und Gründer im Seniorenalter gegenüber der jüngeren Gründergeneration.Sie konnten sich im langen Berufsleben jede Menge Kompetenzen erwerben, die für die Neugründung und die erfolgreiche Führung eines Unternehmens wichtig sind. Die Kombination aus umfassenden fachlichen Fähigkeiten und ausgeprägten Branchenkenntnissen mit wertvollen Netzwerkkontakten und ausgeprägten sozialen und kommunikativen Fähigkeiten ist ein enormer Vorteil.

Dazu sind ältere Gründer gut in der Lage, sich selbst richtig einzuschätzen. So können Fehleinschätzungen auf dem finanziellen Sektor, im privaten Bereich und in der Zukunftsplanung minimiert werden.
„Selbstständig Rente“ ist die beste Verbindung, ein Unternehmen neu zu etablieren. Nicht zuletzt gelingt auch die Startfinanzierung leichter, weil in der Regel ausreichendes Eigenkapital angespart werden konnte.

Selbstständig und Rente: Die Tipps

Berufserfahrung über lange Jahre ist nicht immer die Idealvoraussetzung für umfassendes unternehmerisches Know-how. Ältere Firmengründer nutzen daher die umfassenden Beratungen und Weiterbildungsangebote der Industrie- und Handelskammern sowie weiterer professioneller Anbieter.

Besonders, wenn es um die Beantragung eines Firmenkredits geht, stellt sich die Frage nach einem Partner und/oder einem Nachfolger. Logischerweise liegt das Hauptinteresse jeder Bank in der Absicherung des umfassenden Kapitaldienstes aus Zins und Tilgung. Je höher der Kredit, umso mehr sollten Gründer im Rentenalter über Teamgründungen nachdenken. Dadurch binden sie kompetente jüngere Partner in die Gründung ein, die Risikoanteile übernehmen und die Firma ggf. allein weiterzuführen in der Lage sind.

Die älteren Neugründer verbleiben entweder über eine Versicherungspflicht auf Antrag oder als freiwilliges Mitglied in der Rentenversicherung. So führen sie die über Jahre erworbenen Rentenansprüche weiter. Entsprechende Beratungen erteilen die Rentenversicherer. Sind die Gründer nicht mehr gesetzlich rentenversichert, können sie eine private Altersvorsorge mit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente ergänzen. Lehrer, Hebammen, Handwerker, Publizisten, Künstler sowie Selbstständige mit einem festen Auftraggeber gehören zu der Gruppe Selbstständiger, die einer Versicherungspflicht innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, wie es im § 2 Sozialgesetzbuch VI geregelt ist.

Auch den Firmen älterer Gründerinnen und Gründer kann der Erfolg versagt sein. Unerfüllte Rechnungen können letztendlich Pfändungen nach sich ziehen. Allerdings schützt die deutsche Gesetzgebung die individuelle Altersvorsorge vor Pfändungen. Neben privaten Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Fonds- und Banksparplänen sind auch die Renten aus steuerlich unterstützten Altersvorsorgevermögen geschützt. Gleiches gilt für die private Altersvorsorge gesetzlich rentenversicherter GmbH-Geschäftsführer. Dabei muss in das angesparte Kapital in allen Fällen unwiderruflich zur Altersvorsorge zweckbestimmt sein. Der vor Pfändungen geschützte Kapitalstock zur Erwirtschaftung einer Rente nach vollendetem 65. Lebensjahr entspricht in etwa der allgemein angewandten Pfändungsfreigrenze. Es können jährlich unpfändbare Staffelbeträge angelegt werden.

Selbstständig und Rente: Die Regelaltersgrenze

Alle, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können als Selbstständige uneingeschränkt dazu verdienen. Rentner mit 100-prozentiger Erwerbsminderung, Nutzer einer Altersrente unterhalb der Regelarbeitsgrenze oder Bezieher von Knappschaftsausgleichsleistungen können allerdings nur bis monatlich 450 Euro Brutto zusätzlich einnehmen. Anderenfalls werden Teilrenten gezahlt. Ein Teilbetrag von der Knappschaftsausgleichsleistung wird gar nicht gezahlt. Die Möglichkeit zur Weiterführung der Arbeitslosenversicherung ist nur für jüngere Gründer von Relevanz.

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