Selbstständig machen

Ein Gründungszuschuss ist eine wichtige Hilfe für die Selbstständigkeit

Finanzierung der Selbstständigkeit

In der sogenannten Gründerszene gilt der Gründungszuschuss als zentrales Instrument auf dem Weg in die Selbstständigkeit. In diesem Zusammenhang geht es um eine staatliche Förderung, deren Sinn darin besteht, Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus zu einer eigenen Existenz zu verhelfen und sie dabei finanziell zu unterstützen. Der Gründungszuschuss ist ein Instrument der Arbeitsförderung und basiert ursprünglich auf der Vereinheitlichung von Überbrückungsgeld und dem ehemaligen Existenzgründerzuschuss.

Allgemeines zum Thema Gründungszuschuss

Derzeit ist die Vergabe der Leistung Gründerzuschuss an spezielle gesetzliche Regelungen (§ 93 I SGB III) geknüpft. Diese besagen, dass alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf dieses Förderungsmittel haben, wenn die eigene Existenzgründung dazu dient, eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden. Typisch für die Inanspruchnahme dementsprechender Arbeitsförderungsleistungen war bis 2006 die Gründung einer Ich-AG. Die Zahlung des Gründungszuschusses kann für maximal neun Monate gewährleistet werden. Der Antragsteller, der zum derzeitigen Zeitpunkt noch Arbeitslosengeld bezieht, erhält dieses in voller Höhe weiter, plus 300 Euro monatlich. Es gibt zudem die Möglichkeit, den Zuschuss auf neun Monate zu verlängern. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II wird der Gründerzuschuss nicht gezahlt.

Der Gründungszuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen bejaht

Der Gründungszuschuss wird nicht ohne Weiteres gezahlt. Zu den wichtigsten Bedingungen, die an die Interessenten gestellt werden, gehören in diesem Zusammenhang:

Wenn die Zahlung von Arbeitslosengeld außerdem noch mindestens 150 Tage erfolgt und diese durch die Selbstständigkeit beendet wird, kann ein Gründungszuschuss genehmigt werden.

Varianten der Selbstständigkeit und Gründungszuschuss

Die Möglichkeiten einer Selbstständigkeit sind vielfältig. Der Gründungszuschuss kann daher in zwei Schritten für ganz verschiedene Vorhaben bewilligt werden:

Die Vorteile beim Gründungszuschuss

Viele Menschen, die im Rahmen der herkömmlichen Arbeitsvermittlung keinen Arbeitsplatz finden können, oder die sich möglicherweise schon lange den Traum einer Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus erfüllen wollen, können diese Förderungen in Anspruch nehmen. Der Gründungszuschuss stellt in diesem Bezug eine spezielle finanzielle Unterstützung dar, die vor allen Dingen in der Anlaufphase einer Selbstständigkeit eine wirtschaftliche Sicherheit ist. Für den Gründungszuschuss sind keine aufwendigen Planungen erforderlich. Es genügt in der Regel, wenn ein strukturierter, übersichtlicher Businessplan und eine sorgfältig durchdachte Geschäftsidee vorhanden sind. Dieser sollte am besten gleich durch eine Aufstellung der geplanten Finanzierungschancen erweitert werden. Des Weiteren sollte eine fachkundige Stellungnahme mit eingebracht werden.

Ziel eines Gründungszuschusses ist die eigene Vollbeschäftigung

Um von der Selbstständigkeit existieren zu können, spielen unterschiedliche Einflussfaktoren eine wichtige Rolle. An dieser Stelle soll auf einige Fakten eingegangen werden, weil das vorzulegende Unternehmenskonzept mit der Zielsetzung eines Gründerzuschusses die sachkundigen Bewerter im Amt beeindrucken soll. Die Unternehmensidee soll sich vor allen Dingen mittelfristig tragen.

Gründungswillige sollten nicht zu lange warten, um die Selbstständigkeit zu starten. Mit jedem weiteren Tag Arbeitslosigkeit verschlechtert sich die Prognose auf eine dauerhaft stabile Existenz. Am besten ist es, schon innerhalb der ersten fünf Monate einen Antrag auf Gründerzuschuss zu stellen, um eine eigene Geschäftsidee in die Tat umzusetzen.

Steuerrecht beim Gründerzuschuss und dessen Verlängerung

Der auch als Einstiegsgeld in die Selbstständigkeit bezeichnete Gründungszuschuss unterliegt nicht der Progression und wird somit steuerfrei gewährt. Das trifft auf die gesamte Laufzeit zu. Ein bedeutender Hinweis an dieser Stelle: Der Gründerzuschuss verlängert sich nicht automatisch von sechs Monaten auf neun Monate. Dieses erste halbe Jahr ist zudem ein perfekter Zeitpunkt für eine aktuelle Bilanz, ob die Selbstständigkeit wie geplant funktioniert.

Weitere Möglichkeiten der staatlichen Hilfen für Existenzgründer

Nicht nur der Gründungszuschuss hat beim Schritt in die Selbstständigkeit Vorrang. Es werden noch weitere Förderungen angeboten:

Das Einstiegsgeld steht im Gegensatz zum Gründungszuschuss allen Empfängern von Arbeitslosengeld II zu. Das Einstiegsgeld soll wie der Gründungszuschuss dazu dienen, Arbeit suchenden Personen einen Wiedereinstieg in eine sich selbst tragende Arbeitstätigkeit zu ermöglichen. Diese finanzielle Zuwendung entlastet somit den Arbeitsmarkt und die Steuerzahler. Im Rahmen der Verfügbarkeit von Krediten für Existenzgründer, die ohne Schufa bewilligt werden, geht es um die unvoreingenommene Bereitstellung von Startkapital. Verschiedene Banken und Kreditinstitute gewähren auf der Basis verschiedener Modelle solche Kredite. Diese unterliegen höheren Zinsen, die sich aus dem Risiko auf den Verzicht einer Schufa-Auskunft ergeben.

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