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Bildnutzungsrechte zum Schutz der Urheber

Millionen von Bildern und Grafiken befinden sich auf zahllosen Webseiten im Internet. All diese Bilder haben einen Urheber. Vor allem Bilder von hoher Qualität sind beliebte Objekte, um für eigene Zwecke verwendet zu werden. Dies bedarf jedoch einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Urheber. Ein fremdes Bild darf nur im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung, der sogenannten Lizenz, genutzt werden.

Bildnutzungsrechte – warum gibt es diese

Die Aufnahme eines Bildes ist oft mit großem Aufwand verbunden – vor allem dann, wenn es sich um qualitativ hochwertige und professionelle Aufnahmen handelt. Wie jeder Arbeitnehmer oder Selbstständige arbeitet auch ein Fotograf nur ungern umsonst. Um diese Arbeit zu schützen und das Einkommen des Fotografen zu sichern, gibt es Bildnutzungsrechte und die Regelung, dass Bilder ohne Zustimmung des Urhebers nicht genutzt werden dürfen. Oft werden diese Bildnutzungsrechte nicht respektiert und Fotos oder Grafiken direkt von fremden Webseiten kopiert. Dies kann für den Bilddieb gravierende Folgen haben. Diese reichen von der normalen und bereits mit hohen Kosten verbundenen Abmahnung bis hin zur Schadenersatzforderung durch den Urheber und allen damit verbundenen Nebenkosten. Im World Wide Web gibt es eine große Auswahl renommierter Bildagenturen, die Bilder und Grafiken zu den unterschiedlichsten Themen unter Lizenz oder als lizenzfreies Bildmaterial anbieten. Abhängig von der Verwendung ist diese Form der Bildbeschaffung kostengünstig und vor allem ohne Risiko, plötzlich mit einer Abmahnung oder Schadenersatzforderung oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert zu sein.

Bildnutzungsrechte durch den Erwerb von Lizenzen

Im optimalen Fall wird ein Fotograf mit der Erstellung der benötigten Bilder beauftragt. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn komplette Produktserien für verschiedene Zwecke abgelichtet werden sollen. Wird nur ein spezielles Motiv im Rahmen der Webseitengestaltung benötigt, ist es sinnvoll, bei einer der zahlreichen Fotoagenturen auf die Suche zu gehen, um dort das passende Bild einschließlich der Bildnutzungsrechte zu erwerben. Vor allem für den kommerziellen Bereich empfehlen sich kostenpflichtige Bildportale und der Erwerb einer Lizenz für das Bild. Während lizenzfreie Bilder in ihrer Verwendung stark eingeschränkt sind, gibt es beim Kauf eines Bildnutzungsrechtes unterschiedlichste Abstufungen:

Die Bildnutzungsrechte unterscheiden sich im Detail innerhalb der zahlreichen Anbieter. Obwohl der Käufer der Bildnutzungsrechte weitreichende Einsatzmöglichkeiten übernimmt, werden diese durch die Agenturen eingeschränkt. Auch mit Lizenz erworbene Bilder dürfen nicht für kriminelle, rufschädigende, pornografische oder entwürdigende Zwecke verwendet werden. Auch die Bearbeitung der Fotos wird vertraglich eingeschränkt.

Lizenzfreie kostenlose Bilder und uneingeschränkte Benutzungsrechte

Lizenzfreie Bilder, die kostenlos sind, werden bevorzugt für die private Verwendung angeboten. Hier muss beim kommerziellen Einsatz unbedingt auf die Bedingungen geachtet werden. Das allgemeine Angebot an lizenzfreien Bildern ist zwar groß, aber viele dieser Bilder schränken die Benutzungsrechte stark ein. Zum Teil dürfen sie ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Teilweise nur für Webseiten, nicht aber für andere werbliche Maßnahmen. Das Angebot lizenzfreier und kostenloser Bilder für den kommerziellen Bereich ist sehr beschränkt und es ist immer eine Überlegung wert, sich für den Kauf der Benutzungsrechte zu entscheiden.

Die richtige Angabe von Quellen

Unabhängig vom Kauf einer Lizenz und der Benutzungsrechte wird in allen Lizenzbestimmungen die Nennung der Quelle festgelegt. Bei kostenfreien Bildern wird das Bild bei renommierten Bilddatenbanken ausschließlich mit Wasserzeichen geliefert, das nicht entfernt werden darf. Als Quellenangaben sind mindestens der Fotograf und die Agentur zu nennen. Die genauen Benutzungsrechte und die gewünschten Angaben finden sich immer direkt unter dem ausgewählten Bild. Die verlangten Angaben müssen in die Bildunterschrift übernommen werden.

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