Selbstständig machen

Beitragsrückstände in der Krankenkasse – und jetzt?

Hohe Kosten für die gesetzliche, aber auch die private Krankenversicherung sind ein Problem, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Immer mehr Kassen klagen über Nichtzahler, also Versicherte, die ihren Beitrags-verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Insbesondere bei Selbstständigen und Freiberuflern soll die Zahl der Nichtzahler besonders hoch sein.

Experten führen dies zurück auf die unregelmäßigen Einnahmen, die viele Gründer mit ihrem Unternehmen erzielen. Dadurch seien sie nicht ohne Weiteres in der Lage, die monatlichen Kassenbeiträge zu leisten, zumal diese sich nicht am realen Einkommen orientieren.

Die Krankenversicherungspflicht, die 2007 in der gesetzlichen und 2009 in der privaten Krankenversicherung eingeführt wurden, tut ihr Übriges. So können private Kassen Nichtzahler nicht mehr aus dem Versicherungs-schutz ausschließen. Sie haben sie bisher nur in den Basis-Tarif versetzen können, dessen Kosten aber immer noch sehr hoch waren.

Wie reagieren die Kassen auf Nichtzahler?

Bei der gesetzlichen Kasse wird zunächst entschieden, die Leistungen ruhen zu lassen. Das ist bereits nach zweimonatigem Zahlungsverzug der Fall, ausgenommen von diesen Regelungen sind lediglich Bezieher von Sozialhilfe und Grundsicherung. Dieses Ruhen der Leistungen sorgt dafür, dass nur noch akute Erkrankungen und Notfälle, sowie gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen werden können.

Darüber hinaus werden Mahngebühren und Säumniszuschläge fällig. Eine Weitergabe des Falls an das Hauptzollamt ist ebenfalls denkbar, hierbei können die gesamten Einnahmen gepfändet werden. Ein Wechsel der gesetzlichen Kasse kann solange verweigert werden, bis alle Schulden bezahlt sind.

Private Versicherer reagieren ähnlich. Nach spätestens drei nicht gezahlten Monatsbeiträgen werden die Ruheleistungen eingeführt. Auch hier gibt es nur noch Behandlungen akuter Erkrankungen, sowie die Betreuung in der Schwanger- und Mutterschaft.

Wer zwölf Monate nicht gezahlt hat, muss in den Basis-Tarif wechseln und darf in den bisherigen Tarif erst nach erneuter Gesundheitsprüfung zurückkehren. Angedacht ist derzeit genauso die Einführung so genannter Nichtzahlertarife. Sie bieten zwar auch nur extrem abgespeckte Leistungen für den Notfall, sollen aber ebenfalls nur etwa 80 bis 100 Euro monatlich kosten und so beim Schuldenabbau helfen.

Was können Versicherte tun?

Kommt es zum Beitragsrückstand sollten Versicherte schnell handeln. Insbesondere Gründer sind auf eine gute und leistungsstarke Krankenversicherung zwingend angewiesen. Dabei sind mehrere Möglichkeiten denkbar:

Hattet ihr auch schon einmal Problem die Krankenkassenbeiträge zu zahlen? Was habt ihr unternommen, damit es nicht zur Pfändung kommt?

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