Selbstständig machen

Arbeitszeiterfassung als Instrument der Fairness

Abhängig von der Größe des Unternehmens wird die Arbeitszeiterfassung von den Mitarbeitern als praktisches Tool zur fairen Vergütung der geleisteten Stunden gesehen. Vor allem in kleineren Betrieben empfinden viele Mitarbeiter die Einführung der Arbeitszeitfassung als unnötige Kontrolle. Trotzdem ist sie ein wichtiges Instrument, das die Entgeltverrechnung erleichtert und eine faire Verbuchung der geleisteten Arbeitszeit gewährleistet.

 

Vor- und Nachteile der Arbeitszeiterfassung

Wird die Arbeitszeiterfassung in einem Unternehmen neu eingeführt, weckt dies bei vielen Mitarbeitern Unsicherheiten und Ängste vor zu viel Kontrolle und Überwachung. Diese Situation kann bis zur Verschlechterung des allgemeinen Betriebsklimas führen. Aus diesem Grund ist bereits im Vorfeld ein offenes und Vertrauen förderndes Gespräch mit den Mitarbeitern ein wichtiger Teil der Realisierungsphase. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber durch entsprechende Argumente die zahlreichen Vorteile der Arbeitszeiterfassung glaubwürdig präsentiert.

Vorteile für das Unternehmen:

Vorteile für den Mitarbeiter:

Die Verrechnung von Mehrarbeitszeiten und Überstunden (Gutschrift auf Zeitkonto oder Auszahlung) wird noch vor Einführung der Arbeitszeiterfassung vertraglich geregelt, falls dies bisher nicht detailliert erfolgte.

 

Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung

Es gibt unterschiedliche Wege der Arbeitszeiterfassung. Für welches System sich ein Unternehmen entscheidet, hängt vor allem von der Unternehmensgröße ab. Vor allem kleine Unternehmen geben sich oft mit einfachen, jedoch nicht sehr zuverlässigen, Lösungen zufrieden, um die Kosten für die Arbeitszeiterfassung so gering wie möglich zu halten.

 

Fairness und Entfall des bürokratischen Aufwands

Bei einer automatisierten Arbeitszeiterfassung wird der bürokratische Aufwand beinahe auf Null gesetzt. Vor allem dann, wenn die Zeiterfassungssysteme kombiniert werden, wie es bei Unternehmen mit Mitarbeitern im Innen- und Außendienst der optimale Fall ist. Die höheren Investitionskosten amortisieren sich mittelfristig, da durch die Arbeitszeiterfassung durch manuelle Tätigkeiten gebundene Arbeitskraft frei wird. Gleichzeitig bildet vor allem die elektronische Zeitwirtschaft mit elektronischer Arbeitszeiterfassung ein wertvolles Analysetool für die Personalplanung und Konzeptionierung von Maßnahmen im Rahmen der Personalwirtschaft. Für den Mitarbeiter ist die Arbeitszeiterfassung fair und vorteilhaft. Vor allem engagierte Arbeitnehmer, die über die Sollarbeitszeit hinaus begonnene Tätigkeiten abschließen und den Bleistift nicht pünktlich fallen lassen, profitieren durch die genaue Erfassung der Arbeitszeit. Dies wirkt vor allem auf diesen Mitarbeitertyp motivierend, da er nun durch seine Leistungsbereitschaft in Form von zusätzlicher Freizeit belohnt wird.

 

Die Arbeitszeiterfassung und das Arbeitsrecht

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG ist er jedoch zur Erfassung der geleisteten Mehrarbeit durch den Mitarbeiter verpflichtet. Alternativ hat er die Möglichkeit, die Dokumentation der Mehrarbeit auf den Mitarbeiter zu übertragen. Eine weitere Anforderung, die für die Einführung einer Arbeitszeiterfassung spricht, ist die jederzeit mögliche Überprüfbarkeit der durchschnittlichen Arbeitszeit der Mitarbeiter. Diese darf im Halbjahres-Durchschnitt 48 Wochenstunden nicht übersteigen. Aus diese Verpflichtung resultiert im optimalen Fall die Einführung der Arbeitszeiterfassung.

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