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Selbstständig als Nebenjob

Du möchtest dich gerne selbstständig machen, aber scheust den Sprung ins eiskalte Wasser? Du würdest lieber deinen bisherigen Job behalten und die Selbstständigkeit gerne erst einmal im Nebenerwerb starten. Keine schlechte Idee, denn so hast du genügend Zeit, um auszutesten ob deine Geschäftsidee funktioniert. In dieser Zeit kannst du dann dein Konzept optimieren und hast aber im Hintergrund ein sicheres Einkommen. Ein Vorteil, den andere Gründer, die gleich komplett in die Selbstständigkeit starten, nicht haben.

Chancenreich oder zum Scheitern verurteilt?

Was sagt das Arbeitsrecht dazu?

Da jeder das Recht auf freie Berufswahl hat, bist du nicht gleich automatisch dazu verpflichtet, deinen Chef über dein Nebengewerbe zu informieren. Doch wenn du es, der Offenheit halber, lieber doch deinem Chef sagen möchtest, dann hat er nicht das Recht dir diesen Schritt zu verbieten. Allerdings gibt es in vielen Verträgen eine sogenannte Nebentätigkeitsklausel, die den Grundsatz etwas einschränkt. Solch eine Klausel könnte beispielsweise wie folgt lauten: „Nebenbeschäftigungen – auch solche die auf unentgeltlicher Basis ausgeübt werden – dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers ausgeübt werden. Aber, die Interessen des Arbeitgebers dürfen durch diese Art von Nebenbeschäftigung nicht berührt werden.“

Dies heißt nichts anderes als, du darfst dich mit einem Nebengewerbe selbstständig machen solange :

– du nicht deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst,
– du wegen deiner Selbstständigkeit nicht deine Pflichten als Angestellter vernachlässigst,
– du deinen Urlaub für dein Gewerbe aufwendest und danach völlig unausgeruht auf deiner Arbeitsstelle erscheinst
– du krankgeschrieben bist, nicht auf deiner Arbeitsstelle erscheinst, dafür aber für dein Gewerbe arbeitest.

Nebenerwerb besser dem Chef sagen - by_asrawolf_pixelio.deSag es deinem Chef

Grundsätzlich bleibt zu sagen, dass es auf jeden Fall empfehlenswert ist, mit dem Chef über das Vorhaben zu sprechen. Denn so kannst du im Voraus Missverständnissen aus dem Weg gehen und es besteht die Möglichkeit, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Nicht abhängig von einer Erlaubnis des Chefs sind Tätigkeiten in den Bereichen der Kunst und Wissenschaft. Außerdem ist der schriftstellerische Bereich von der Arbeitgebererlaubnis ausgeklammert, sowie Dozententätigkeiten. Auch eine geringfügige Nebentätigkeit muss nicht extra vom Vorgesetzten genehmigt werden. Bist du allerdings Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst, brauchst du ohnehin das OK deines Chefs, um einen Nebenjob ausüben zu können.

Auch wenn du Rentner oder vielleicht arbeitslos bist, ist es für dich möglich ein Nebengewerbe zu betreiben. Allerdings muss man hier bestimmte Vorschriften einhalten, um nicht den Anspruch auf Leistung zu verlieren. Diese Bestimmungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, am besten ist es, wenn du dich beim zuständigen Arbeitsamt oder einer Landesversicherungsanstalt über die regionalen Bedingungen informierst.

Wie sieht es mit den Sozialversicherungsabgaben aus?

Sofern du im Nebenjob selbstständig bist, musst du nur dann Sozialabgaben zahlen, wenn du Mitarbeiter beschäftigst. Du, als Gründer, bleibst automatisch über deinen Hauptberuf komplett versichert.

Weist du mit deinem Nebengewerbe Jahr für Jahr nur Verluste auf, deklariert das Finanzamt das Gewerbe als Liebhaberei. Die Konsequenz daraus ist, dass du die betrieblichen Ausgaben, die ein Gewerbe verursacht, nicht als solche geltend machen kannst. Merkmale wie nachweisliche Geschäftsbeziehungen zu Kunden oder das die Verluste von Jahr zu Jahr abnehmen, zeigen dem Finanzamt, dass es sich hier um ernsthafte Absichten handelt, Umsatz und Gewinn mit dem gegründeten Unternehmen zu erwirtschaften.

One comment

  1. Ausführlicher Bericht!
    Sehr gut und verständlich geschrieben.
    Vielleicht schreibst du nochmal was zur EÜR?

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