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Selbstständige Studenten und Kindergeld

Ein Unternehmen zu gründen, erfordert jede Menge Vorüberlegungen. Das gilt insbesondere für Studenten. Sie müssen sich überlegen, wie viel Geld sie mit der selbstständigen Tätigkeit verdienen dürfen, ohne dabei ihren Anspruch auf Kindergeld zu verlieren. Denn ein zu hoher Verdienst kann für sie massive Verluste bedeuten.

Selbstständig als Student

Selbstständige Studenten und Kindergeld

Generell wird Kindergeld heute allen Kindern bis zum 25. Lebensjahr zugestanden, sofern sie sich noch in einer Ausbildung befinden, wozu auch das Studium zählt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Jahreseinkünfte einen Betrag von 8.004 Euro nicht überschreiten. Sofern dieses Einkommen überstiegen wird, kann die Familienkasse das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückfordern.

Diese Regelungen gelten jedoch nur für den Kindergeldbezug bis zum 31.12.2011. Für Ansprüche ab dem 01.01.2012 gilt, dass die Einkünfte- und Bezügegrenzen nicht mehr berücksichtigt werden. Verantwortlich für die Gesetzesänderung ist das Steuervereinfachungsgesetz 2011.

Sofern dieses Einkommen überstiegen wird, kann die Familienkasse das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückfordern. Sofern der Anspruch auf Kindergeld im laufenden Jahr ausläuft, sind auch die maximalen Einnahmen um je ein Zwölftel pro Monat des nicht mehr bestehenden Anspruchs zu kürzen.

Berechnung des Einkommens

Bei der Berechnung des Einkommens, welches für die Gewährung von Kindergeld zugrunde gelegt wird, werden verschiedene Kosten von den tatsächlichen Einnahmen abgezogen. Dazu gehören unter anderem:

  • Betriebsausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen
  • Ausbildungskosten, wie Studiengebühren
  • Kosten für die Krankenversicherung
  • Kosten für die Altersvorsorge

Allerdings kommt es auch zur Einbeziehung anderer Einnahmen, als den rein aus der selbstständigen Tätigkeit gewonnenen Mitteln. Zu diesen zählen unter anderem:

  • Verdienst aus Minijob oder Angestelltentätigkeit
  • Zinseinnahmen
  • Halb- oder Vollwaisenrenten
  • Zuschussanteil des BaFöG
  • Kinderbetreuungszuschlag

Daraus ergibt sich, dass die Berechnung des Einkommens unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte, recht schwierig ausfallen kann.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, den somit erzielten Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit und andere Einnahmen zu schmälern, indem man beispielsweise in die Altersvorsorge investiert.

Entsprechende Verträge sollten aber sehr gründlich überprüft werden, bevor es zu einem Abschluss kommt. Andernfalls würde dies unweigerlich dazu führen, dass hohe Beträge für eine lange Zeit gebunden werden und das im schlimmsten Fall noch zu ungünstigen Konditionen.

Achtung bei den Aufträgen

Sinnvoll und wichtig ist es für selbstständige Studenten aus diesem Grund ebenfalls, dass sie sich bei angebotenen Aufträgen immer sehr genau vor Augen halten, wie viel Geld sie bereits mit der selbstständigen Tätigkeit verdient haben.

Wird ihnen jetzt noch ein großer Auftrag angeboten, kann dies dazu führen, dass das Kindergeld für das komplette Jahr zurückgezahlt werden muss. Dann würde der eigentlich attraktive Auftrag im Endeffekt deutliche Verluste durch das nicht mehr gewährte Kindergeld bedeuten.

Sollte es einmal soweit kommen, kann das Kindergeld für das kommende Jahr aber erneut beantragt werden, sofern davon auszugehen ist, dass die Einkommensgrenzen dann nicht mehr überstiegen werden.

Auch eine nachträgliche Beantragung, wenn etwa erst am Jahresende feststeht, ob der Anspruch besteht, ist unter Umständen möglich. Diese Regelungen gelten aber, wie gesagt, nur für Aufträge und Kindergeldansprüche der vergangenen Jahre. Ab 2012 ist eine so detaillierte Überprüfung des Einkommens nicht mehr notwendig.

6 comments

  1. Das ist so nicht richtig. Seit 2012 ist das Einkommen des Kindes (bis 25 Jahren) unrelevant – so lange sich die wöchentliche Arbeitszeit auf max. 20 Stunden beschränkt. Ausführliche Infos gibt's auch drüben bei der Arbeitsagentur:
    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Einkommensgrenze-Grenzbetrag.html

  2. Hallo,
    wenn der Einkommensgrenzbetrag ab 2012 für das Kindergeld wegfällt muss man aber dennoch einen Stundennachweis erbringen. Wie sieht dieser als Selbstständiger Student aus?
    Kann mir da jemand weiter helfen?
    Dankeschöön

  3. Hallo Seppel,

    Wir habendas gleiche Problem:hast du schon eine Antwort erhalten, wie man einen Stundennachweis als Selbstständiger erbringen soll??

    Recht herzlichenDank für eine Antwort!

    Viele Grüße

    Susanne

  4. Hi, langer her der Beitrag, aber mich würde auch gerne interessieren, wie der Stundennachweis als Selbstständiger erbracht worden soll?