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Imbiss eröffnen

So kannst Du Dich mit einem Imbiss oder Imbisswagen selbstständig machen

Die klassische Currywurst, selbstgemachte Burger, vegane und vegetarische Spezialitäten – die Auswahl an Fast-Food war wohl noch nie so groß wie heutzutage. Auch die Nachfrage hält an. Mit einem kreativen Konzept, das sich von der Konkurrenz absetzt und die Bedürfnisse der Kunden und Kundinnen befriedigt, kann es sich lohnen, mit einem Imbiss selbstständig zu machen.

Fehlt Dir das nötige Kapital um Deine Geschäftsidee umzusetzen, kannst Du auf unseren Partner auxmoney setzen. Mit einem Kredit von auxmoney steht der Eröffnung Deines Imbisses nichts mehr im Wege. Welche Voraussetzungen es beim Eröffnen eines Imbisses zu beachten gibt, welche Kosten auf Dich zukommen und wie Du den passenden Standort findest, erfährst Du in unserem Ratgeber.

Imbiss neu eröffnen

Wer einen Imbiss neu aufmachen möchte, hat zwei Möglichkeiten. Hast Du ein eigenes Konzept für Deine Geschäftsidee im Kopf, kannst Du natürlich einen eigenen Imbiss ganz nach Deinen Vorstellungen gründen und aufbauen. Zum anderen kannst Du Dich eines bereits einsatzerprobten Konzeptes bedienen, indem Du einen Franchise-Imbiss eröffnest. So musst Du Dir selbst wenig Gedanken um das Konzept Deines Imbisses bzw. Foodtrucks machen und kannst nach dem Aufbringen des Startkapitals direkt die Eröffnung in Angriff nehmen. Als Franchisenehmer bzw. -nehmerin gilt es in der Regel klare Vorschriften bezüglich des Imbissbetriebs und Konzeptes zu beachten. So profitierst Du vom Ruf des Franchis, zum Beispiel in Bezug auf die Qualität der Speisen und Getränke oder die Einrichtung des Imbisses. Allerdings kann der Erfolg Deines Imbisses bzw. Imbisswagens auch unter dem Franchise-Unternehmen leiden, falls dieses in die Kritik gerät. Zudem bietet ein Franchise-Imbiss nur wenig Spielraum für Kreativität und das Einbringen eigener Geschäftsideen. Legst Du einen hohen Wert auf kreativen Freiraum, ist die Eröffnung eines eigenen Imbisses die richtige Wahl für Dich als Gründer oder Gründerin. Eröffnest Du Deinen eigenen Imbissstand oder Imbisswagen, stehen Dir alle Möglichkeiten offen. Du kannst selbst entscheiden, welche Art von Imbiss Du eröffnest, was Dich von der Konkurrenz abheben soll, welche Speisen und Getränke Du anbietest und vieles mehr. Da Dein Konzept bisher aber noch unerprobt ist und noch keinen Erfolg vorweisen kann, gehst Du mit der Gründung auch ein höheres Risiko ein. Umso wichtiger ist die richtige Planung im Vorfeld.

Alternative: Imbiss übernehmen

Neben der Möglichkeit einen Imbiss oder Foodtruck neu zu eröffnen, kannst Du alternativ auch einen bestehenden Imbiss übernehmen. In einem Gespräch mit dem vorherigen Besitzer oder der Besitzerin kannst Du bereits erfahren, wie hoch die Nachfrage an dem Standort nach Speisen und Getränken ist und mit welchem Umsatz Du von der Stammkundschaft rechnen kannst. So genießt Du beim Übernehmen eines Imbisses mehr Planungssicherheit.

Welche persönlichen Voraussetzungen muss man zum Eröffnen eines Imbisses erfüllen?

Um einen Imbiss zu eröffnen, benötigst Du keine spezielle Ausbildung, wobei fachliche Kenntnisse der Gastronomie sowie ökonomisches Wissen für die Gründung von Vorteil sind. Konntest Du bislang noch keine Erfahrungen in der Gastronomie sammeln, empfiehlt es sich zunächst in einem oder mehreren Imbissen mitzuarbeiten, bevor Du Dich selbstständig machst. Durch die praktische Erfahrung lernst Du wichtige Fähigkeiten für den Imbissbetrieb und Du bekommst ein Gefühl dafür, ob Dir Dein künftiger Arbeitsalltag überhaupt zusagt.

Eine der wichtigsten Aufgaben beim Betreiben eines Imbisses ist der Umgang mit den Kunden und Kundinnen. Du darfst also nicht vor dem Kontakt oder vor Gesprächen mit Menschen zurückscheuen. Ein freundliches Lächeln und ein angenehmes Gespräch sind wichtige Faktoren, um sich eine Stammkundschaft aufzubauen und nicht nur von Laufkundschaft abhängig zu sein. Allerdings ist nicht nur der Umgang mit Kunden und Kundinnen essenziell, sondern auch der Umgang mit Deinem Personal. Bei längeren Öffnungszeiten schaffst Du es wohl kaum Deinen Imbiss ganz alleine zu schmeißen. Die richtigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einstellen und einarbeiten gehört ebenfalls zu den Aufgaben eines Gründers bzw. einer Gründerin. Über die nötigen Führungsqualitäten zu verfügen gehört also auch zu den Voraussetzungen zum Eröffnen eines Imbisses oder Imbisswagens.

Imbiss eröffnen – Welche Genehmigung braucht man?

Damit Du Deinen Imbiss problemlos aufmachen und betreiben kannst, stehen vor der Eröffnung einige Behördengänge auf der Agenda. Diese dienen zum Einholen der nötigen Genehmigungen. Zu den wichtigsten Auflagen und Vorschriften zum Eröffnen eines Imbisses zählen:

  • Die Gewerbeanmeldung
  • Die Gaststättenerlaubnis, sofern alkoholische Getränke verkauft werden
  • Die Erfüllung der Auflagen für Gastronomie von Bau- und Gesundheitsamt
  • Die Mitgliedschaft in der IHK und Berufsgenossenschaft

Gewerbeanmeldung

Wer sich selbstständig machen möchte, kommt an der Gewerbeanmeldung nicht vorbei. Die Gewerbeanmeldung ist für alle gewerblichen Tätigkeiten – so auch für das Eröffnen eines Imbisses – verpflichtend. Ist Deine Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgt, erhältst Du den Gewerbeschein und kannst mit Deiner Arbeit loslegen. Um Dein Gewerbe anzumelden, brauchst Du einen Personalausweis oder Reisepass. Falls Du nicht aus Deutschland oder der EU kommst, wird zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Zudem ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen und unter Umständen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Planst Du in Deinem Imbissstand auch alkoholische Getränke zu verkaufen, ist außerdem eine Gaststättenerlaubnis von Nöten. Nach der erfolgreichen Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt weitere Behörden wie zum Beispiel das Finanzamt, die IHK, die Berufsgenossenschaft und die Arbeitsagentur.

Gaststättenerlaubnis

Verkaufst Du alkoholische Getränke in Deinem Imbiss oder mobilen Imbisswagen, gilt Dein Gewerbe vor dem Gesetz als Gaststättengewerbe. Das bedeutet, dass Du eine Genehmigung zum Verkauf von Alkohol benötigst. Diese Erlaubnis erhältst Du vom zuständigen Gewerbeamt. Gebunden ist die Erlaubnis an Dich als Gründer oder Gründerin und Deinen Imbiss. Voraussetzung, um die Genehmigung vor dem Eröffnen Deines Imbisses zu erhalten, ist, dass ein Grundriss und ein Miet- oder Pachtvertrag für den Imbiss vorliegen. Zudem musst Du in einigen Bundesländern einen Nachweis über eine Gaststättenunterrichtung vorweisen. Um diesen Nachweis zu erhalten, ist eine mehrstündige Schulung der IHK zu besuchen. Hier lernst Du wichtige Informationen zur Lebensmittelhygiene, Krankheitsvorbeugung, sowie zu Vorschriften bezüglich des Jugendschutzes und der Preisangaben. Die Erlaubnis ist nicht notwendig, wenn nur Speisen und alkoholfreie Getränke im Imbiss oder Imbisswagen angeboten werden.

Hygienevorschriften und weitere Auflagen zum Eröffnen eines Imbisses

Unabhängig davon, ob Du einen Imbissstand mit festem Standort oder einen mobilen Foodtruck betreibst, Dein Imbiss muss die gesetzlichen Auflagen für die Gastronomie erfüllen. Ob Dein Imbiss die Voraussetzungen erfüllt, wird vor der Eröffnung vom Bau- und Gesundheitsamt geprüft. Zu den Voraussetzungen zählen beispielsweise Trinkwasser- und Abwasseranschlüsse, entsprechende Tanks für Imbisswägen, Spritzschutz, leicht zu reinigende Oberflächen sowie Möglichkeiten Lebensmittel vorschriftsmäßig zu lagern und zuzubereiten. Hast Du die Prüfung der Hygienestandards überstanden, darfst Du diese in Zukunft aber nicht vernachlässigen. Es kann auch während des Imbissbetriebs stets zu unangekündigten Kontrollen der zuständigen Behörde kommen. Werden dabei Verletzungen der Vorschriften festgestellt, wird im schlimmsten Fall Dein Imbiss geschlossen. Deshalb und vor allem zur Sicherheit der Kunden und Kundinnen sollten die Hygienestandards stets eingehalten werden. Zudem müssen alle Personen, die im Imbiss arbeiten, einen Nachweis vom Gesundheitsamt haben, dass sie über die Hygienevorschriften aufgeklärt wurden. Ebenso wird das Gesundheitszeugnis benötigt. Außerdem ist beim Eröffnen eines Imbisses zu beachten, dass die Mitgliedschaft in der IHK Vorschrift ist. Um die gesetzliche Unfallversicherung für Dich und Dein Personal kümmert sich die Berufsgenossenschaft für Nahrung und Gaststätten, nachdem die Anmeldung Deines Imbisses bei dieser stattgefunden hat.

Sonderfall: Was gibt es bei Foodtrucks und Imbisswägen zusätzlich zu beachten?

Neben dem klassischen Imbissstand gibt es auch zahlreiche Gründer und Gründerinnen, die auf einen mobilen Imbisswagen als Gewerbe setzen. Vor allem in den letzten Jahren hat das mobile Geschäft richtig geboomt – Foodtrucks sind zu einem beliebten Teil der Gastronomie geworden. Vorteil bei den Foodtrucks ist, dass man sehr flexibel in der Standortwahl ist und zur eigenen Zielgruppe hinfahren kann. So kann der Imbisswagen zum Beispiel zu Konzerten, Festivals oder Stadtfesten gebracht werden, wo viel Laufkundschaft unterwegs ist. Wer einen eigenen mobilen Imbiss eröffnet, braucht in jedem Fall die Reisegewerbekarte. Hast Du Dich für ein öffentliches Gelände als Standort für Deinen Imbisswagen entschieden, musst Du eine kostenpflichtige Sondergenehmigung beim Ordnungsamt beantragen. Die Genehmigung zu erhalten ist in der Praxis allerdings nicht einfach. Auf privatem Gelände hingegen reicht die Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin aus, um Deinen Foodtruck dort zu betreiben.

Der richtige Standort für Deinen Imbiss

Maßgeblich für den Erfolg eines Imbisses ist die Wahl des Standortes. Schließlich lebt Dein Gewerbe davon, dass Deine Speisen schnell und einfach für die Kunden und Kundinnen verfügbar sind. Wenig frequentierte und abgelegene Stellen eignen sich nicht als Standort, da ein Großteil des Erfolgs von Imbissen und Foodtrucks abhängig von der Laufkundschaft ist. Deshalb empfehlen sich eher belebte Plätze als Standorte, wie zum Beispiel Bahnhöfe, Fußgängerzonen oder Einkaufszentren. Um den passenden Standort für Deinen Imbiss zu finden, ist eine ausführliche Standortanalyse unbedingt ratsam. Dabei wird eine Analyse der Konkurrenz, Zielgruppe und Kaufkraft am gewünschten Standort durchgeführt.

Wie viel kostet es einen Imbiss zu eröffnen?

Wie hoch genau die Kosten für das Eröffnen eines Imbisses sind, lässt sich pauschal nicht sagen. Die Kosten sind unter anderem abhängig davon, welche Art von Imbiss gekauft wird – ein Imbissstand oder Imbisswagen? Ebenso wichtig sind die Kosten für die Speisen, Getränke, Miete, Versicherungen, Energieverbrauch, Werbung und vieles mehr.

Die Höhe des benötigten Startkapitals zum Eröffnen des Imbisses ist abhängig davon, für welche Unternehmensform Du Dich bei der Gründung entscheidest. Bei einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro notwendig, für eine UG hingegen reicht schon ein Startkapital von einem Euro. Bei der Existenzgründung ist die richtige Planung das A und O. Plane also im Vorfeld bereits Deine Kosten genau ein, damit Du ausrechnen kannst, wie viel Umsatz Du machen musst, um die Imbisskosten und Deine Lebenshaltungskosten zu decken.

Mit einem Businessplan die Chance auf Erfolg erhöhen

Sich selbstständig zu machen und eine eigene Imbissbude oder einen Imbisswagen zu eröffnen, ist ein großes Vorhaben, das gut durchdacht und geplant sein sollte. Um einen Überblick über die komplette Geschäftsidee inklusive der Kosten, des geplanten Umsatzes, der Zielgruppe und mehr zu haben, lohnt sich die Erstellung eines Businessplans. Besonders, wenn Du einen Imbiss ohne Eigenkapital eröffnen möchtest, hilft Dir ein Businessplan dabei Dein Konzept näher zu veranschaulichen und Finanzierung an Land zu ziehen.

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Imbiss eröffnen mit einem Kredit

Möchtest Du Deinen eigenen Imbiss eröffnen, brauchst aber finanzielle Unterstützung beim Aufbringen von genügend Startkapital? Dann kommst Du an einer Finanzierung nicht vorbei. Von Banken einen Kredit für Selbstständige zu erhalten, ist für Gründer und Gründerinnen in der Regel eher schwierig. Eine fairere Chance auf einen Kredit hast Du bei unserem Partner auxmoney. Im Gegensatz zur Bank benötigst Du bei dem Online-Kreditvermittler nicht zwangsweise einen Businessplan. Jedoch kann es trotzdem sinnvoll sein, einen Businessplan zu erstellen, damit Du einen besseren Überblick über Deine Geschäftsidee behältst.

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Fazit: Imbiss eröffnen – Was brauche ich?

Checkliste: Was brauche ich zum Eröffnen eines Imbisses?

  • Imbissstand oder Imbisswagen
  • Attraktives Angebot an Speisen und/oder Getränken
  • Gewerbeanmeldung
  • Gaststättenerlaubnis, sofern alkoholische Getränke verkauft werden
  • Erfüllung der Auflagen für Gastronomie von Bau- und Gesundheitsamt
  • Mitgliedschaft in der IHK und Berufsgenossenschaft

Den Traum vom eigenen Imbiss in Erfüllung gehen lassen – kein Problem! Du benötigst keine spezielle Ausbildung, wobei Fachkenntnisse aus der Gastronomie und eine unternehmerische Denkweise von Vorteil sind. Hast Du Dir einen Imbissstand oder Imbisswagen zugelegt, trennen Dich nur noch Behördengänge von der Eröffnung. Zunächst steht die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt an. Außerdem musst Du beim Eröffnen eines Imbisses die Vorschriften für die Gastronomie von Bau- und Gesundheitsamt erfüllen. Mit dem Beitritt in die IHK ist Dein Imbiss dann startklar. Brauchst Du finanzielle Unterstützung und möchtest Deinen Imbiss ohne Eigenkapital eröffnen, hilft ein Kredit für Selbstständige. Unser Partner auxmoney hilft Dir gerne dabei, das nötige Startkapital zum Eröffnen Deines Imbisses zusammen zu bekommen. Bei auxmoney haben Selbstständige eine faire Chance einen Kredit zu erhalten und ihre Geschäftsidee in die Tat umzusetzen.