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Kleinunternehmen gründen – so geht’s!

Kleinunternehmen - Schritt in die Selbständigkeit

Sie wollen sich selbständig machen, sind sich aber immer noch nicht sicher, ob Sie Ihren Wunschtraum verwirklichen wollen? Am Besten, Sie fangen klein an und üben auf nicht allzu unsicherem Boden – mit einem Kleinunternehmen. Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagen und ein Kleinunternehmen gründen will, sollte sich im Vorfeld zahlreiche Überlegungen machen und sein Vorhaben detailliert und achtsam planen. Aber was bedeutet eigentlich der Begriff „Kleinunternehmen“? Es hat nicht etwa was mit der Größe des Unternehmens zu tun, vielmehr bezieht sich der Terminus „Kleinunternehmen“ auf die gesetzliche Regelung im Umgang mit der Umsatzsteuer. In den folgenden Abschnitten werden die Besonderheiten rund um das Thema Existenzgründung, im Zusammenhang mit Kleinunternehmen, beschrieben. Kleinunternehmen gründen – so geht’s:

Kleinunternehmen gründen – Kostenlose Muster zum Download:

Kleinunternehmen gründen – wie?

Wenn Sie sich entschlossen haben ein Kleinunternehmen zu gründen, gehen Sie einer gewerbliche Tätigkeit nach. Demnach ist es wichtig ein Gewerbeschein bei Ihrer Gemeinde zu beantragen. Die Kosten für die Beantragung des Gewerbescheines variieren von Gemeinde zu Gemeinde. In der Regel belaufen sich die Gebühren für den zukünftigen Kleinunternehmer zwischen 20 – 50 Euro. Viele Kommunen bieten kostenfreie Vordrucke im Internet oder in der jeweiligen Gemeindeniederlassung an. Auf diesen Vordrucken füllen Sie -für ihr Gewerbe- folgende Eckdaten aus:

  • Name und Anschrift (Gründer)
  • Name des Kleinunternehmens
  • Anschrift des Kleinunternehmens
  • Gründungsdatum des Kleinunternehmens
  • Kontaktdaten Ihres Kleinunternehmens (E-Mail, Telefonnummer etc.
  • Schilderung der ausgeübten Tätigkeit
  • Anzahl der Mitarbeiter bzw. Zweigniederlassung

Sind alle Schritte unternommen worden, kann das Gewerbe schließlich bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. An dieser Stellte sollte noch betont werden, dass eine zusätzliche Mitteilung an das Finanzamt über Ihre neuen Tätigkeiten erfolgen muss. Sofern der Gewerbeschein anerkannt wird, wird der künftige Kleinunternehmer ohnehin vom Finanzamt aufgefordert einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Hier müssen dann explizite Angaben zum Unternehmen gemacht werden (z.B. voraussichtlichen Gewinnen bzw. Umsätze). Werden keine Angaben gemacht hinsichtlich der Vorgehensweise mit der Umsatzsteuer, geht das Finanzamt davon aus, dass die Kleinunternehmerregelung in diesem Fall greift. Des Weiteren wird die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit und die Industrie- und Handelskammer von Ihrem angemeldeten Gewerbe bzw. Kleinunternehmen unterrichtet.

Kleinunternehmen gründen – was Gründer wissen müssen:

Für Kleinunternehmer gelten besondere Gesetze bzw. Regelungen, die durchaus viele Vorteile für künftige Existenzgründer mit sich ziehen:

  • Kleinunternehmer profitieren unter Umständen von gesonderten Umsatzsteuerregelungen. Nach dem Umsatzsteuergesetz beispielsweise muss der Unternehmer keine Umsatzsteuer zahlen, sofern sein Jahresumsatz die Grenze von 17.500 Euro nicht überschreitet. Des Weiteren darf der Umsatz, im jeweils aktuellen Jahr, die 50.000 Euro Marke nicht passieren. Vor dem Gesetz wird der Kleinunternehmer wie eine Privatperson behandelt.
  • Kleinunternehmer können selbständig entscheiden ob sie sich in das Handelsregister eintragen wollen – sie sind nicht verpflichtet. Allerdings ist zu beachten, dass eine Nicht-Eintragung zur Folge hat, dass der Vor- und Nachnamen als Unternehmensbezeichnung verwendet wird.
  • Eine doppelte Buchführung ist für Kleinunternehmer nicht erforderlich.
  • Dem Finanzamt reicht, als Steuererklärung, nur eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung.
  • Übt der Kleinunternehmer die Tätigkeit hauptberuflich aus, kann er in eine private Krankenversicherung wechseln, diese ist für Selbständige lukrativer, da kostengünstiger, als die gesetzliche Krankenversicherung.

Sie sollten bei der Gründung eines Kleinunternehmens sicherstellen, dass Sie das notwendige Grundkapital aufweisen und dass die Finanzierung gut durchdacht ist. Die Einstufung als Kleinunternehmer, kann im Vergleich zu anderen Geschäftsformen, entscheidende Vorteile mit sich ziehen. Überlegen Sie sich also ihre Schritte gut und vermeiden Sie somit Risiken. Wenn Sie eine lukrative Geschäftsidee haben und die Möglichkeit ergreifen wollen, Ihre Selbständigkeit zu testen, kann die Gründung eines Kleinunternehmens ein guter Weg sein, sich zu verwirklichen und sein Traum zu leben.

 

 

22 comments

  1. Ja, der Schritt sollte gut überlegt sein.

    Hat man ne tolle Idee kann ein Kleinunternehmern genau das richtige sein – vorerst 🙂 spaeter kann man dann nach Größerem streben.

  2. Als Kleinunternehmer genießt man wirklich viele Vorteile. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Der Beitrag gibt einen guten Einstieg in die Unternehmerwelt und ist ein richtiger Weg zur eigenen Unabhängigkeit.

    Thumb up!

  3. Ich bin Künstlerin und führe seit 2 Jahren auch ein Kleinunternehemen, ich mache das auch hauptberuflich und kann mich bis jetzt nicht beklagen….Schöne Grüsse

  4. Generell sollte klar sein, das das Leben als Selbstständiger nicht immer ein Zuckerschlecken ist.
    Wenns mal ne Kriese gibt oder kaum noch Kunden kommen dann ist man so richtig am Arsch und niemand wird einen so einfach helfen.
    An und für sich ist der Einstieg als Kleinunternehmer schon die beste Variante für einen Selbstständigen, finde ich.

  5. …..die Umsatzsteuer die wegfällt ist atemberaubend 🙂

  6. Ich kann „aufgepasst32“ nur zustimmen 🙂 Ein Kumpel von mir zählt nicht mehr zu kleinunternehmerreglung und ärgert sich die ganzezeit, dass ich als Einsteiger realtiv gut verdiene aufgrund dessen, dass die Umsatzsteuer bei mir nicht anfallen 🙂

  7. Super Artikel mit klasse Hinweisen und Tipps! ..Ich finde der Einstieg als Kleinunternehmer in die Selbständigkeit ist eine ganz gute Variante, um die eigene Geschäftsidee zu testen bzw. zu optimieren, sodass man irgendwann evtl. richtig davon leben kann.

  8. Kann dem Zustimmen, man sollte erstmal nebenbei ein Kleinutnernehmen gründen. Neben einer Haupttätigkeit, sollte sich herausstellen, dass mehr drinnen ist als ein „Klein“unternehmen kann der nächste Schritt getan werden.

  9. Der Schritt zur Selbstständigkeit sollte gut überlegt sein. Ich war selbstständig und muss sagen nie wieder. Obwohl mein Unternehmen gut lief habe ich es abgegeben. Meine Gesundheit und mein Privates Glück sind mir mehr wert als ein paar Euro auf dem Konto. Von daher sollte es sich jeder gut überlegen, aber trotzdem wünsche ich jedem viel glück der sich zur Selbstständigkeit entschließt.

    Gruß Stephan

  10. Hat das eigentlich Auswirkungen auf Familien-Versicherung, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Oder ändert das nichts?

    • Hallo Ben,

      eine interessante Frage, die sich viele Kleinunternehmer stellen. Was viele Kleinunternehmer demnach nicht wissen, ist, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei, über Familienangehörige oder Ehepartner, versichert bleiben. Die selbstständige Tätigkeit muss allerdings von geringer wirtschaftlicher Bedeutung sein, nur dann greift die Familienversicherung noch.

      Was bedeutet das genau?

      Das angemeldete Kleinunternehmen hat nur dann eine Auswirkung auf die Familienversicherung, wenn Dein monatliches Einkommen die Einkommensgrenze überschreitet. Wie hoch diese ist, erfährst du am besten bei deiner Krankenkasse, in der Regel darf dein monatliches Einkommen nicht die 365 Euro Grenze übersteigen. Des Weiteren muss deine Arbeitszeit, für deine Selbständigkeit, weniger als 18 Stunden in der Woche betragen.

      Also, bevor es zu Missverständen kommt, lieber nochmals bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen.

      Falls Du noch Fragen hast, immer her damit 🙂
      Beste Grüsse
      Ivan

  11. …ja, die Krankenkasse ist da fix, anrufen und informieren.

  12. wow, das nenn ich mal Erkenntnis – DANKE und Gruss

  13. Eine riesen Vorteil ist -> WENIG Bürokratie 😛

  14. Bin gerade zufällig auf eure Seiten gestoßen. Sehr geil 🙂 Hier findet man echt gute Informationen. Für Selbständige -wie mich- eine gute Stütze. Sonnige Grüsse aus Kiel

  15. Zwei Anmerkungen noch zur Kleinunternehmerregelung – die 50.000 Euro Marke im laufenden Jahr ist eine SCHÄTZGRÖßE. Heißt ich muss Anfang des Jahres berechnen, ob ich die Marke knacke oder nicht. Zweitens Ich muss auf meinen Rechnungen auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen.

  16. Genau, sehr gut zusammengefasst, in den Kommentaren stehen auch gute Hinweise betreffend „Kleinunternehmen gründen“. Weiter so

  17. Toller Artikel. Wusste gar nicht, dass diese wirklich von der UST befreit sind.

  18. Danke, bin gerade zufällig auf Eure Seite gestoßen, hier wird man ja echt gut beraten, betreibe auch ein Kleinunternehmen seit 3 1/2 Monaten und ich dachte bis gerade eben ich weiss alles über das Thema. Falsch gedacht. Ich konnte hier noch echt viel mitnehmen. Auf bald

  19. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:

    Ich habe auch vor ein Kleinunternehmen zu gründen in einer künstlerischen Tätigkeit.
    Ich bin jetzt schon freiwillig krankenversichert, habe momentan kein weiteres Einkommen, bin nicht beim Amt gemeldet für irgendwelche Ansprüche (das will ich einfach nicht) und bin nicht verheiratet.

    Wie sieht es dann mit zusätzlichen Kosten aus?
    Ich weiß, dass man beim Fianzamt einschätzen muss wieviel man evtl in 1 Jar Umsatz macht. MeineSchätzung beträgt sich auf ca 3000 Euro im Jahr.

    Kann mir also jemand was zu anfallenden Kosten sagen?
    Habe so viel gelesen und bin recht verwirrt!

    Dachte erst, dass eine freiberufliche Anmeldung gut sein, anstatt ein Kleinunternehmen, aber das sind bsp die Krankenkassenkosten (laut Info´s im Netz) enorm – ca 300 Euro minimum
    Bei Kleinunternehmer wohl ab 224 Euro aufwärts.

  20. Ich bin seit August auch Kleinunternehmer. Alles in allem war der bürokratische Aufwand relativ gering. Einzig der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung war etwas verwirrend am Anfang. Ich hatte zum Glück jmd. in der Familie, der aus dem Steuerfachbereich kam und mir geholfen hat. Ich würde auch jedem empfehlen sich am Selbstständig im Nebenerwerb zu machen. Wenns dann irgenwann läuft, kann man immernoch umswitchen.

  21. Friedrich Günther

    Selbstständigkeit ist schwerer als viele sich vorstellen. Man arbeitet nicht nur seine normalen 8 std 5x die Woche sondern meisten (vorallem am Anfang) 7 Tage die Woche für bis zu 16 std. Aber wenn einem das liegt und spaß macht sollte es dennoch kein Problem darstellen. Wenn man es richtig und ernst angeht kann man allerdings auch Erfolgreich werden und dann hat es sich vlt schon für den ein oder anderen gelohnt! 🙂