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Fragen und Antworten für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer Fragen und Antworten

Sie sind Kleinunternehmer oder wollen es werden? Wir schaffen Abhilfe und haben die zehn wichtigsten Fragen und Antworten für angehende Kleinunternehmer zusammengestellt:

  1. Darf man als Kleinunternehmer Mitarbeiter haben?
  2. Wie viel darf man als Kleinunternehmer verdienen?
  3. Was kann man als Kleinunternehmer alles absetzen?
  4. Darf ein Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?
  5. Darf ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?
  6. Gewerbesteuer als Kleinunternehmer – Gewinngrenze
  7. Muss ein Kleinunternehmer eine Rechnung ausstellen?
  8. Muss ein Kleinunternehmer ein Kassenbuch führen?
  9. Muss sich ein Kleinunternehmer privat versichern?
  10. Wo muss ein Kleinunternehmer sein Gewerbe anmelden?

Darf man als Kleinunternehmer Mitarbeiter haben?

Die wichtigste Frage, die sich vielen Kleinunternehmern stellt, ist die, ob man denn einen oder mehrere Mitarbeiter beschäftigen kann. Das ist grundsätzlich möglich, es gibt aber einige Fallstricke zu beachten. So darf man, um den Kleinunternehmerstatus nicht zu verlieren, im Vorjahr maximal 17.500 Euro Einnahmen und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro an Einnahmen erzielen. Bei diesen geringen Umsätzen kann es schwierig sein, die Kosten für einen Mitarbeiter aufzubringen, weshalb man genau rechnen sollte. Andernfalls kann unterstellt werden, dass keine Gewinnerzielungsabsicht mehr mit dem Unternehmen verfolgt wird, was Absetzungsmöglichkeiten der Steuer nahezu unmöglich machen würde.

Wie viel darf man als Kleinunternehmer verdienen

Als Kleinunternehmer kann man nur dann agieren, wenn man bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Diese liegen bei maximal 17.500 Euro im Vorjahr. Als Gründer gibt es natürlich kein Vorjahr, so dass die 17.500 Euro für das erste Jahr der Gründung gelten. Im darauffolgenden Jahr sollten die Umsätze einen Betrag von 50.000 Euro nicht übersteigen, um weiterhin von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen zu können.

Dabei ist dies nur der Umsatz und nicht der eigentliche Verdienst. Um diesen zu ermitteln, müssen die laufenden Kosten, die in Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen, noch von den Umsätzen abgezogen werden. Der sich ergebende Gewinn stellt demzufolge den Verdienst des Kleinunternehmers dar. Folgende Beispielrechnung macht dies deutlich:

  • Umsätze: 17.480,00 €
  • Laufende Kosten: 5.840,00 €
  • Gewinn: 11.640,00 €
  • Umsätze: 65.490,00 €
  • Laufende Kosten: 56.390,00 €
  • Gewinn: 9.100,00 €

Trotz massiv höherer Umsätze und der nicht mehr möglichen Nutzung der Kleinunternehmerregelung kann ein „echter“ Unternehmer also geringere Verdienste, als ein Kleinunternehmer aufweisen.

Was kann man als Kleinunternehmer alles absetzen?

Auch Kleinunternehmer müssen eine Steuererklärung machen. Dabei können sie verschiedene Kosten steuerlich geltend machen. Als Faustregel gilt, dass alle Aufwendungen, die in direktem Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit als Kleinunternehmer stehen, abgesetzt werden können.

Typische Beispiele hierfür sind:

  • Miete für angemietete Räumlichkeiten
  • anteilige Kosten für ein Arbeitszimmer im eigenen Wohnhaus
  • Abschreibungen auf Anlagevermögen (PC, Büromöbel)
  • anteilig lassen sich gewerbliche Stromkosten absetzen
  • Bürobedarf (Kopierpapier, Kalender, Ordner, Postwertzeichen)
  • Kosten für geschäftlich veranlasste Reisen (Kundenbesuche, Messebesuche – hier auch Eintrittskosten, Übernachtungskosten usw.)
  • Kosten für Fachliteratur, sofern nötig
  • Kosten für betrieblich veranlasste Versicherungen

Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, im Zweifel lohnt aber stets die Nachfrage beim Steuerberater des Vertrauens.

Darf ein Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?

Der Sinn der Kleinunternehmerregelung ist es, den bürokratischen Aufwand für Kleinunternehmer so gering wie möglich zu halten. Deshalb müssen Kleinunternehmer auch keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Im Gegenzug dürfen sie auf ihren ausgehenden Rechnungen auch keine MwSt. ausweisen, sowie keine Vorsteuer von den eingehenden Rechnungen abziehen. Beim Handel mit Endkunden, wie etwa Privatpersonen, kann dieser fehlende MwSt.-Ausweis ein klarer Vorteil sein, senkt er doch die gesamten Kosten für den Kunden. Unternehmen dagegen sind stets bemüht, Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. zu erhalten, da diese die eigenen zu zahlenden Umsatzsteuern senken. Kleinunternehmer sind hier mitunter nicht so gern gesehen. Viele Kleinunternehmer meinen, sie müssten die MwSt. auf ihren eingehenden Rechnungen nicht überweisen, da sie diese nicht als Vorsteuer geltend machen können. Das ist falsch, denn das Gegenüber darf keine Rechnung ohne MwSt. stellen und ist auf die Zahlung selbiger angewiesen.

Darf der Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Kleinunternehmerregelung

Viele Kleinunternehmer, die sich das erste Mal mit der Thematik Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuer befassen, kennen die Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten dieser drei Begriffe nicht. Dabei ist mit allen drei Begriffen dasselbe gemeint. Umsatzsteuer ist in der Geschäftswelt der klassische Begriff, er benennt die Steuer (19 Prozent allgemein, 7 Prozent auf Lebensmittel und Bücher), die jeder Verbraucher für jedes Produkt zu zahlen hat, also als Mehrwertsteuer bekannt ist. Auch Geschäftsleute müssen diese zahlen.

Die Vorsteuer dagegen beschreibt die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer, die dritte Unternehmen in Rechnung stellen. Da diese von den eingenommenen Umsatzsteuern aus den eigenen ausgehenden Rechnungen abgezogen werden darf, verringert sie die Beträge, die an den Fiskus abgeführt werden dürfen. Demzufolge dürfen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen, aber auch keine Vorsteuer geltend machen, wobei stets dieselbe Steuer gemeint ist. 

Gewerbesteuer als Kleinunternehmer – Gewinngrenze

Eine sehr häufige Frage bei Kleinunternehmern befasst sich mit der Gewerbesteuer. Grundsätzlich gilt, dass Gewerbesteuer von Gewerbetreibenden gezahlt werden muss. Wer also als Freiberufler die Kleinunternehmerregelung nutzt, ist generell von der Gewerbesteuer befreit.

Kleinunternehmer Gewinngrenze

Für alle anderen Selbstständigen gilt, dass die Gewerbesteuer zu zahlen ist, wenn bestimmte Gewinngrenzen überschritten werden. Diese liegen derzeit bei 24.500 Euro Jahresgewinn.

Wer unter diesem Wert bleibt, wobei Hinzurechnungen und Kürzungen zu berücksichtigen sind, der muss keine Gewerbesteuer zahlen, selbst wenn er als Gewerbetreibender agiert. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach der Gemeinde, in der das Gewerbe ausgeübt wird. Hier wird der jeweils gültige Gewerbesteuerhebesatz berücksichtigt, der auf die Gewinne berechnet wird, die über dem Freibetrag liegen. Kleinunternehmer, deren Umsätze unter 50.000 Euro im aktuellen Jahr und unter 17.500 Euro im Vorjahr liegen, müssen also nur Gewerbesteuer zahlen, wenn sie einen Gewinn von mehr als 24.500 Euro erzielen. Dieser ist bei einem maximalen Umsatz von 17.500 Euro allerdings nicht erreichbar, weshalb zumindest im ersten Jahr der Kleinunternehmen Gründung keine Gewerbesteuer fällig werden kann.

Muss ein Kleinunternehmer eine Rechnung ausstellen?

Auch Kleinunternehmer müssen ihren Geschäftsbetrieb ordnungsgemäß führen. Und dazu zählt selbstverständlich das Ausstellen von Rechnungen. Zwar könnte man Privatpersonen gegenüber auch lediglich eine Quittung ausstellen, jedoch ist dies ein enormer Aufwand, der sich nicht lohnt. Zudem ist es nötig, dem Fiskus die Einnahmen zu erklären und das gelingt erfahrungsgemäß nur mit Hilfe einer ordentlichen Rechnung. Um den eigenen bürokratischen Aufwand möglichst einfach zu gestalten, sollte deshalb grundsätzlicher jeder Kunde, unabhängig davon ob Privatperson oder Unternehmer, eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten.

Muss ein Kleinunternehmer ein Kassenbuch führen?

Kleinunternehmer Rechnung

Als Kleinunternehmer müssen Sie keine „Bücher führen“. Das heißt, ein Kassenbuch ist nicht zwingend erforderlich. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, sämtliche Einnahmen und Ausgaben mittels einzelner Quittungen zu belegen. Es reicht dafür aus, wenn Sie die Einnahmen und Ausgaben in der EÜR auflisten und die zugehörigen Belege entsprechend aufbewahren. Bei vielen Kleinunternehmern überwiegen jedoch die Barein- und –auszahlungen. In diesem Fall ist es in deren eigenem Interesse, ein Kassenbuch zu führen, um so den Überblick über die einzelnen Geschäftsvorfälle zu bewahren.

Muss sich ein Kleinunternehmer privat versichern?

Eine Krankenversicherung ist selbstverständlich auch für Kleinunternehmer Pflicht. Diese muss aber nicht zwingend privat sein. So kann sich auch der Kleinunternehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Versicherungen für Gründer

Weiterhin gibt es die Möglichkeit, dass man weiterhin über die Familienversicherung abgesichert sein kann. Das ist immer dann der Fall, wenn nur sehr geringe Einnahmen aus dem Unternehmen erzielt werden und die Kasse die weitere Familienversicherung zulässt. Hier lohnt es sich aber, im Einzelfall bei der zuständigen Krankenkasse nachzufragen.

Ob die private oder die gesetzliche Krankenversicherung letzten Endes die bessere Wahl ist, kann indes nicht pauschal beantwortet werden. Hier kommt es auf die konkreten Beitragshöhen an, aber auch darauf, ob eventuell Kinder vorhanden sind. Diese können nämlich in der gesetzlichen Kasse über die Familienversicherung beitragsfrei mit versichert werden, wohingegen in der privaten Krankenversicherung für jedes Kind ein eigener Beitrag zu entrichten ist.

Wo muss ein Kleinunternehmer sein Gewerbe anmelden?

Grundsätzlich erfolgt die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde. Meist sitzt das mit im Rathaus, kann dort aber zumindest erfragt werden. Der Vordruck für die Gewerbeanmeldung kann ebenfalls im Internet heruntergeladen, ausgefüllt und auf dem Postwege an die Stadt übermittelt werden.

Diese wird nach der Gewerbeanmeldung weitere Stellen informieren, wie die Industrie- und Handelskammer, die Bundesagentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft und natürlich das Finanzamt. Es ist aber nicht zwingend erforderlich, eine Gewerbeanmeldung auszufüllen. Wer eine freiberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer anstrebt, kann sich auch formlos beim Finanzamt melden, da er kein Gewerbe im eigentlichen Sinne betreibt.

14 comments

  1. Hallo,

    die Kleinunternehmer-Regelung ist ein rein umsatzsteuerlicher Begriff. Es geht also nur um die Frage, muss Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt werden oder nicht. Diese Regelung hat nicht mit der Anzahl der Mitarbeiter etc. zu tun und auch nichts mit der Körpergröße 😉

    Achtung: Wenn Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen wird, so wird diese auch dem Finanzamt geschuldet. Als Kleinunternehmer darf man als keine Umsatzsteuer ausweisen und damit auch keine Vorsteuer (aus den Eingangsrechnungen) „ziehen“.

    Beste Grüße

    Holger Kock

  2. Eine sehr schöne Übersicht zum Thema Kleinunternehmertum. Die und mein aktueller Steuerberater hat mir geholfen durch den Behörden- und Bürokratiedschungel erst einmal durchzusehen.

    Danke und Gruss,

    Chris

  3. Dimitar Stankulov

    Hallo,
    Darf ein Kleinunternehmer einen Subunternehmer haben? Der Kleinunternehmer erstellt seinem Arbeitgeber eine Rechnung über 30000 Euro und bezahlt dem Subunternehmer 30000 Euro. Ist das möglich?
    Danke im Voraus

  4. Als Kleinunternehmer mit einem Online Shop für Patchwork & Quilt Artikel haben wir immer wieder mit der Frage zu tun, wie man die Preisangaben der Artikel gestaltet. Auf der einen Seite muss man laut § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) den Endpreis ausdrücklich mit dem Zusatz versehen, dass die Umsatzsteuer im Preis enthalten ist. Andererseits wäre dieser Zusatz bei Kleinunternehmern gem. § 19 UStG irreführend und birgt die Gefahr einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen § 3 UWG. Eine Ergänzung der PAngV um bei Kleinunternehmer Klarheit zu schaffen ist längst überfällig.

  5. Ulrike Schlechtendahl

    Hallo!
    Eine Frage zur Gewerbeanmeldung: Muß ich mein Gewerbe als zukünftige Sportstudioinhaberin und Kleinunternehmerin auch beim Gewerbeamt anmelden oder reicht es aus, direkt zum Finanzamt zu gehen?
    Danke ihnen für eine Antwort, mit bestem Gruß
    U. Schlechtendahl

    • Hallo Ulrike,

      jeder Gewerbetreibende unterliegt der Pflicht sein Gewerbe bei den Behörden anzumelden. Aus diesem Grund ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt zwingend erforderlich.
      Die Formulare dafür erhälst du beim Finanzamt oder online.

      Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche Dir viel Erfolg.

      Mit freundlichen Grüßen
      Alexis Maron

  6. Hallo zusammen,

    vielen Dank für diesen tollen Artikel, nun bin ich schon mal viel schlauer als vorher!

    Eventuell möchte ich auch bald ein Kleinstgewerbe anmelden, bis dahin möchte ich aber im Vorfeld alles gut durchdacht haben und keine Fehler machen.

    Gruß Christian

  7. Hallo,

    danke für den tollen Artikel!
    Ich möchte mich auch Selbstständig machen und bin gerade am Überlegen, ob ich direkt eine UG gründen möchte oder einfach mal zunächst als Kleinunternehmer loslege.

  8. Hallo,

    habe da noch mal eine Frage zum Thema Gewerbeanmeldung. Sie schreiben, dass diese bei der Gemeinde erfolgen muss, in welcher das Gewerbe ausgeübt wird. Mir wurde vor kurzem gesagt das babei der Hauptwohnsitz berücksichtigt wird. Wie ist Ihre Meinung dazu?

    Als Beispiel: Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Erfurt und würde das Gewerbe als Saisongeschäft in Dresden ausüben.

    Demnach muss ich das Gewerbe in Dresden anmelden? Und was ist wenn ich mich dafür entscheide meine Waren auf Märkten in unterschiedlichen Städten zu verkauben?

    Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar!

    PS.: Das ist eine sehr informative und übersichtliche Seite!!

  9. Hallo, ich bin seit 2006 Kleinunternehmer. Ich habe in der Vergangenheit viele Materialien bei Ebay bestellt. Die Rechnungen sind aber auf meine Frau ausgestellt, weil sie damals dort ein Ebaykonto aufgemacht hat. Wir haben beide ein Konto..d.h. bezahlt wird über PayPal (was mein Konto ist). Die Frage ist Muss auf der Rechnung der Leistungsempfänger genannt sein? Kann ich sonst die Rechnung über die gekauften Materialien nicht absetzten? Wird dann, wenn ich das mache mein Vorsteuerabzug zurückgefordert? Über eine Antwort/Hilfe wäre ich dankbar und danke im Voraus.

  10. Hallo,

    Kompliment für den tollen Artikel, sehr selten findet man so eine gute Zusammenfassung auf einen Blick!

    Dennoch sollte man nicht vergessen, dass Selbstständigkeit ein hartes Pflaster ist. Zum Beginn kann es deshalb ratsam sein einer abhängigen Beschäftigung nachzugehen und in den Abendstunden an der eigenen Firma zu arbeiten. Soweit meine Erfahrung…

    Herzliche Grüße, viel Erfolg,

    Dosenovic

  11. Hallo,
    tolle Seite!
    Ich möchte für Ingenieur Büros Bürodienstleistung anbieten. Als Kleinunternehmerin nebenberuflich.
    Welche Versicherungen brauche ich?
    Vielen Dank schon mal für die Antwort!
    Gruß Sylvia

  12. Ich war angestellt und habe nebenher ein Geschäft grosgezogen, kein Kleinunternehmer, nun wurde ich gekündigt.
    möchte keine GMBH gründen
    Wo wie kann ich mich nun selbst anstellen. wg sozialversicherung Krankenversicherung usw.
    besten Dank für auskünfte

  13. Hallo,
    es klingt so als ob mir hier endlich ein paar Fragen beantwortet werden könnten.
    Ich bin eigentlich Hausfrau, unverheiratet und habe ein Kleingewerbe angemeldet , da ich seit einem Jahr stundenweise als Wellnessmasseurin arbeite . In dem Jahr habe ich damit ca 6000 Euro eingenommen.
    Nun meine Fragen :
    1. Ich habe keinerlei Quittungen gesammelt weil ich nichts gegenrechnen will. Ist das Ok?
    Habe nur jeden Tag an dem ich gearbeitet habe diese Einkünfte notiert.
    2. Muss ich dafür irgendwelche Steuern zahlen ?
    3. Kann bzw. muss ich eine Steuererklärung machen ? Mit Steuerberater oder kann ich das selber ?
    Bitte denkt nicht ich wäre total verblödet.
    Ich arbeite meistens für einen bestimmten Laden und denen ihr Steuerberater hat mich anfangs ‚beraten‘ . Allerdings musste ich da schon am Anfang so einiges selbst in die Hand nehmen weil er es einfach ‚vergessen‘ hat. Ich würde gerne auf diesen Herrn verzichten.
    Vielen Dank im Voraus
    Elisabeth