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Wahl der Rechtsform

Wer ein Unternehmen gründet, sollte sch frühzeitig über die Wahl der geeigneten Rechtsform im klaren sein, denn die gewählte Rechtsform kann sich letztlich auf steuerliche und rechtliche Fragen, sowie auf die Haftung und Organisation der Firma auswirken. Bei der Wahl der Rechtsform sollte man langfristige Perspektiven ins Auge fassen. Rechtsformen sind keine statischen Größen und können verändert werden.

Ein Überdenken der Rechtsform macht sich notwendig bei Fusionen oder Kooperationen, einer Veränderung der Gesellschaftsverhältnisse oder einer Veräußerung der Firma. Auch die Frage der Geschäftsführung spielt eine zentrale Rolle und beeinflusst die Rechtsformwahl.

Nicht bei allen Gesellschaftsformen ist es möglich, dass die Geschäftsführung von einem Außenstehenden, welcher nicht zugleich Gesellschafter ist, übernommen wird. Die Entscheidung für die geeignete Rechtsform ist oft recht problematisch, da es vieles zu bedenken gibt. Empfehlenswert ist es , sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Mit der Rechtsform steckst Du die juristischen Rahmenbedingungen für Deine Firma ab. Die Rechtsform hat Auswirkungen auf das Recht der Gesellschafter zur Geschäftsführung, weiterhin greift sie bei Haftungsfragen und legt fest, ob die Gesellschaft, wie zum Beispiel bei Aktiengesellschaften der Fall, eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder ob die Gesellschafter als natürliche Personen auftreten. Jede Rechtsform besitzt unterschiedliche Anforderungen im Hinblick auf Betrieb, Errichtung und Liquidation des Unternehmens.

In Deutschland sind nachfolgende wichtige Rechtsformen gebräuchlich. Hinsichtlich Gründung, Leitung und rechtlicher Rahmenbedingungen gibt es zum Teil beträchtliche Unterschiede. Dabei gibt es keine beste oder optimale Rechtsform, entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.

Das Einzelunternehmen

Machst Du Dich als natürliche Person selbstständig, dann führst Du ein Einzelunternehmen, ganz gleich, ob Du als Gewerbetreibender, Freiberufler oder Landwirt auftrittst. Eine Mindestkapitaleinlage ist nicht vorgeschrieben. Als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches bist Du zur Buchführung (Bilanzierung) verpflichtet.

Bei Freiberuflern reicht die einfache Buchführung, also eine Einnahmen- Überschussrechnung aus. Die Geschäfte führst Du unter Deinem eigenen Namen. Für Schulden haftest Du mit Deinem gesamten Vermögen. Der Teil des Privatvermögens, welchen Du in das Unternehmen überführst, wird zum Betriebsvermögen.

Vorteile:

  • kein Mindestkapitaleinsatz
  • volle Entscheidungsfreiheit
  • unkomplizierte und kostengünstige Gründung
  • Gewinn steht Dir allein zu

Nachteile:

  • Du trägst das volle Risiko und haftest mit Deinem Privatvermögen
  • Da meist wenig Kapital vorhanden ist, bestehen ungünstige Vorraussetzungen bei Gläubigern und Banken
  • Die Kapitalbeschaffung gestaltet sich schwierig

Personengesellschaften

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Bei der GbR halten mindestens zwei Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag ihre Unternehmerziele fest. Da es sich um eine nicht kaufmännische Gesellschaft handelt, wird im eigentlichen Sinne keine Firma geführt, dies obliegt den Handelsgesellschaften. Wird ein Handelsgewerbe betrieben, wird die GbR zur OHG, eventuell auch zur KG.

In der Regel übernehmen Gesellschafter auch die Geschäftsführung. Beim Einzelunternehmen reicht die einfache Buchführung (Einnahmen- Überschussrechnung) aus.

Werden mehr als 500 000 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet, dann besteht Bilanzierungspflicht. Jeder Gesellschafter erhält die gleichen Anteile an Gewinn und Verlust, sofern dies im Gesellschaftsvertrag nicht anderes geregelt wurde. Die Auflösung einer GbR ist nach dem Beschluss aller Gesellschafter möglich.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Wer eine Firma mit zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen gründet, um ein Handelsgewerbe zu betreiben, führt eine OHG. Der Gesellschaftsvertrag bedarf keiner besonderen Form. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Vermögen.

Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung verpflichtet. Die Gesellschafter müssen die Firma in das Handelsregister eintragen lassen. Die Gründer einer OHG sind gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer wird entsprechend des Gewinnverteilungsschlüssels auf die Einkommenssteuer der Gesellschafter angerechnet.

Kommanditgesellschaft (KG)

Eine Kommanditgesellschaft gründen zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen, um ein Handelsgewerbe zu führen. Für Verbindlichkeiten haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt und ein weiterer beschränkt. Dies macht den Unterschied zur OHG aus. Der Vollhafter besitzt die selben Rechte und Pflichten wie eine OHG.

Der Teilhafter besitzt nur beschränkte Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten und haftet mit seinem persönlichen Vermögen nicht gegenüber Dritten. Das Eigenkapital wird durch Einlage aufgebracht. Es ist keine Mindesteinlage notwendig. Eine KG muss im Handelsregister eingetragen werden. Die Führung des Geschäfts obliegt dem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär).

Die Aufteilung von Gewinn und Verlust regelt der Gesellschaftsvertrag. Da die KG Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird eine umfassende Buchführung notwendig. Es besteht Gewerbesteuerpflicht. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages wird ein Freibetrag von 24 500 Euro abgezogen.

Partnergesellschaft (PartG)

Eine Partnergesellschaft können lediglich Freiberufler gründen. Eine alleinige Kapitalbeteiligung ist nicht zulässig. Eine Mindestkapitaleinlage wird nicht gefordert. Partnergesellschaften bedingen der Vertragsform. Die Gesellschafter müssen ihre Firma im Partnerschaftsregister eintragen lassen. Für die Geschäftsführung sind alle Gesellschafter zuständig, sofern im Vertag nichts anderes vereinbart wurde.

Die Gesellschafter haften persönlich als Gesamtschuldner, allerdings nur, wenn sie mit dem betreffenden Auftrag direkt befasst waren. Sind keine berufsfremden Personen beteiligt, ist die Partnerschaftsgesellschaft nicht gewerbesteuerpflichtig. Jede einzelne Person ist einkommenssteuerpflichtig.

Juristische Personen des Privatrechts

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH gilt als erste haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft der Welt. Es handelt sich um eine Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches. Eine GmbH muss von mindestens einer Person gegründet werden (Einmann-GmbH), nach oben sind der Gründerzahl keine Grenzen gesetzt. Mögliche Gesellschafter sind natürliche oder juristische Personen, OHG`s, KG`s oder GbR`s.

Die GmbH ist erst durch die Eintragung in das Handelsregister rechtskräftig. Die Grundlage hierfür bildet ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag. Auf die Gründer kommen Kosten für den Notar, die Beurkundung des Gesellschaftervertrages, die Handelsregisteranmeldung, die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger und die Erstellung der Eröffnungsbilanz zu.

Diese finanziellen Aufwendungen können zwischen 500 und 1 000 Euro liegen. Eine GmbH muss einen oder mehrere Gesellschafter besitzen. Der Geschäftsführer geht nach den Weisungen der Gesellschafterversammlung vor. Jeder Gesellschafter muss einen gewissen Anteil am Stammkapital leisten.

Aktengesellschaft (AG)

Die AG ist eine weitere Form der Kapitalgesellschaft. Ihre Gründung setzt einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag voraus. Die Gründer müssen Aktien gegen Einlagen übernehmen. Das Grundkapital beträgt mindestens 50 000 Euro, es wird aufgebracht durch die Übernahme der Aktien durch die Gründer. Es wird in Nennbetragsaktien und in Stückaktien unterschieden.

Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist vom Aufsichtsrat, dem Vorstand und eventuell einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zu prüfen. Der Handelsregistereintrag macht die AG zu einer juristischen Person. Eine Aktiengesellschaft besteht aus drei Organen, dem Aufsichtsrat, dem Vorstand und der Hauptversammlung. Jeder Aktionär besitzt einen Anteil an der AG, daraus resultieren seine Vermögens- und Verwaltungsrechte.

Auf der Suche nach der passenden Rechtsform solltest Du folgende Kriterien heranziehen:

  • Wie willst Du Deine Firma führen? Sollen Entscheidungen von den Gesellschaftern getroffen werden oder von Arbeitnehmern?
  • Wer soll Dein Unternehmen leiten? Du selbst, ein Gesellschafter oder eine externe Person?
  • Wie hoch schätzt Du das bestehende Haftungsrisiko ein?
  • Wie stellst Du Dir die Gestaltung der Gewinn- und Verlustbeteiligung vor?
  • Wer soll Dein Unternehmen nach Außen hin vertreten?
  • Wie soll die Nachfolge geregelt werden?
  • Sind die Optionen einer späteren Änderung oder Umwandlung der Rechtsform ins Auge zu fassen?

Für die Wahl der geeigneten Rechtsform sind gründliche Vorüberlegungen nötig. Grundsätzlich haben Gründer nach Deutschem Recht jedoch ausreichend Gestaltungsspielraum, um die passende Rechtsform für sich zu finden.