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Gründerkredit – Universell

Allgemeine Informationen

Der KfW-Gründerkredit universell wird für Existenzgründer, Freiberufler und kleine und mittelständische Unternehmen zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um einen Förderkredit, welcher besonders günstige Konditionen beinhaltet und zur kurz- oder langfristigen Finanzierung für Geschäftsvorhaben im nationalen und internationalen Rahmen bereitgestellt wird. Die Antragsstellung kann bis maximal drei Jahre nach Beginn der Selbstständigkeit erfolgen.

Gefördert werden:

  • Existenzgründungen im gewerblichen und freiberuflichen Rahmen (auch Heilberufe)
  • die Übernahme von Unternehmen sowie Unternehmensbeteiligungen
  • die Pacht oder der Kauf eines Unternehmens
  • auch erneute Unternehmensgründungen sind förderfähig
  • Tochtergesellschaften deutscher Firmen im Ausland können ebenfalls gefördert werden
  • auch Joint Ventures, welche mit größtenteils deutscher Beteilung in Ausland betrieben werden, sind förderfähig

Unternehmen, in welchen Sanierungsbedarf besteht, oder wo augenscheinliche Schwierigkeiten auftreten, sind von diesem Kredit ausgeschlossen.

Gründerkredit Kredithöhe und Laufzeit

Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% des Gesamtfremdfinazierungsbedarfs. Auch eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist zulässig. Eine Ausnahme bildet hierbei das KfW Gründerkreditstartgeld. Gefördert wird ein Kreditbetrag von maximal zehn Millionen Euro. Die Laufzeit kann unterschiedlich gestaltet werden.

Bei bis zu fünf Jahren Laufzeit kann im Höchstfall ein tilgungsfreies Jahr gewährt werden. Höchstens zwei tilgungsfreie Anlaufjahre sind bei Kreditlaufzeiten von bis zu zehn Jahren möglich. Kredite bis zu 20 Jahren Laufzeit können im Höchstfalle drei tilgungsfreie Jahre umfassen und sind möglich, wenn das Vorhaben zu mindestens zwei Dritteln auf gewerbliche Baukosten, auf den Grunderwerb oder auf die Finanzierung von Unternehmen und Beteiligungen entfallen.

Die KfW gewährt für diesen Kredit der ausführenden Bank keine Haftungsfreistellung. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit in gleich hohen Monatsraten. Während den tilgungsfreien Jahren werden nur Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge gezahlt.

Während der ersten Zinsbindungsphase ist eine vollständige oder teilweise vorzeitige Tilgung nur gegen Entrichtung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Die Kredite können in einer Summe ausgezahlt werden, sind aber auch in Teilbeträgen abrufbar. Jedoch sollte der Gesamtbetrag binnen eines Jahres nach Antragstellung ausbezahlt sein.

Die Antragstellung vom Gründerkredit

Die Antragsstellung erfolgt generell über die Hausbank. Die Hausbank besitzt alle nötigen Unterlagen und reicht den Antrag nach Prüfung an die KfW Bank weiter. Die Antragstellung selbst sollte jedoch stets vor der Tätigung der eigentlichen Investitionen erfolgen. Die Sicherheiten werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Bank und Antragssteller individuell vereinbart.