Gründercoaching

Allgemeine Informationen

Auch wenn bekanntlich aller Anfang schwer ist, alleingelassen werden Gründer bei Fragen wie Finanzierung oder Marketing nicht. Gründercoaching lautet die Devise. Davon Gebrauch machen können in Deutschland Unternehmen, welche vor weniger als fünf Jahren eine Firma gegründet oder übernommen haben.

Mit dem Gründercoaching möchte man Existenzgründern aus den Bereichen Handel, Handwerk, Industrie oder dem Dienstleistungs-Bereich ansprechen. Wenn sich die Tätigkeit vom Freiberuflern wirtschaftsnah gestaltet und es sich dabei nicht um eine Unternehmensberatung handelt, kann auch diese Berufsgruppe ein Gründercoaching in Anspruch nehmen.

Die Mittel werden vom Europäischen Sozialfonds bereitgestellt und durch die KfW-Mittelstandbank zur Auszahlung gebracht. Die Anträge auf ein Gründercoaching sind bei den örtlichen Handwerkskammern oder der IHK einzureichen. Vorab werden die Vorraussetzungen für das Coaching geprüft.

Geförderte Inhalte des Gründercoachings

Gefördert werden nur bestimmte Inhalte. Dazu zählen die optimale Gestaltung des Businessplanes, die Planung von Bankgesprächen und ähnlichen Gesprächen hinsichtlich der Finanzierung und der Gewährung von Genehmigungen oder die Erarbeitung von Vertriebs- und Marktstrategien. Nicht förderfähig sind Probleme, welche in der Phase vor der Unternehmensgründung auftauchen, oder Fragen betreffs Steuern, Versicherungen und Buchhaltung.

Förderhöhe

Förderfähig ist ein maximales Tageshonorar von 800 Euro. Ein Tag wird hier mit acht Arbeitsstunden angesetzt. Die Gesamtsumme des Honorars darf nicht mehr als 6.000 Euro übersteigen. Neben diesen beiden Richtgrößen ist die Höhe der Förderung abhängig vom Firmenstandort. In den alten Bundesländern werden 50% gefördert. In den neuen Bundesländern liegt der Fördersatz bei 75%.

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig macht, kann seit dem Jahre 2008 ebenfalls gefördert werden. Das Coaching kann im ersten Jahr nach der Geschäftsgründung beantragt werden. Es werden bundesweit einheitlich 90% des Beratungshonorars übernommen. Maximal förderfähig sind 3.600 Euro bei einem Höchsttagessatz von 800 Euro. Vorraussetzung für eine Förderung ist der Leistungsbezug nach SGB II oder die Gewährung von Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss.

Die Beratung sollte innerhalb eines Jahres nach der Gewährung des Coachings abgeschlossen sein. Nach den neuesten Regelungen muss der jeweilige Berater bereits auf dem Antrag namentlich erscheinen. Also sollte man sich vorab in der KfW-Beraterbörse kundig machen und einen geeigneten Coaching Berater auswählen. Alle für das Coaching relevanten Punkte werden im Coaching Vertrag festgehalten.

Das Gründercoaching kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein und spezielle Programme beinhalten. Nähere Informationen sind in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie abrufbar.