Home » Existenzgründer Ratgeber » Fördermittel » ERP-Regionalförderprogramm

ERP-Regionalförderprogramm

Übersicht

Allgemeine Informationen

Das ERP Regionalförderprogramm ist ein Darlehen, welches Investitionsanreize in strukturschwachen Regionen schaffen soll. Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen, um Investitionen in deutschen regionalen Fördergebieten auf langfristige Sicht tätigen zu können. Dies bezieht sich auf alle Standorte in den neuen Bundesländern und Berlin, sowie auf ausgesuchte Regionalfördergebiete in den alten Bundesländern.

Finanziert werden

  • Grundstücke
  • Gebäude
  • Baukosten
  • Material
  • Einrichtungen
  • Fahrzeuge
  • Betriebsausstattung
  • Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer
  • Ausbildungsmaßnahmen
  • Investitionen in die Einführung neuer Produktionsmethoden oder in die Erschließung neuer Märkte

Vorraussetzungen

Förderfähig sind Gründer aus der gewerblichen Wirtschaft, sowie Freiberufler, ausgenommen Heilberufe. Auch natürliche Personen, welche Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten, sowie in- und ausländische Firmen gemäß KMU-Definition können gefördert werden.

Als Voraussetzungen für die Gewährung von Mitteln aus dem ERP Regionalprogramm gelten:

  • Investition in strukturschwachen Gebieten, im Rahmen des Programms “Verbesserungen der regionalen Wirtschaftsstruktur”
  • Schaffung von Arbeitsplätzen oder Sicherung von vorhandenen Arbeitsplätzen
  • fachliche und kaufmännische Qualifikation
  • der Umsatz darf in den neuen Bundesländern und Berlin 50 Millionen Euro nicht übersteigen, in den alten Bundesländern sind 40 Millionen Euro angesetzt

Nicht gefördert werden in Schwierigkeiten geratene Betriebe und Einrichtungen mit bestehendem Sanierungsbedarf. Auch bei einer Nachfinanzierung oder Umschuldung bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben ist eine Förderung nicht möglich.

Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt maximal 3 Millionen Euro, bei einem Finanzierungsanteil von bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten in den Regionalfördergebieten der alten Bundesländer und bis zu 85% in Berlin und den neuen Bundesländern. Die Laufzeiten können variabel gestaltet werden. Bei einer Laufzeit von fünf Jahren wird maximal ein tilgungsfreies Jahr gewährt. Nicht mehr als fünf tilgungsfreie Jahre sind bei Krediten von bis zu 15 Jahren Laufzeit möglich.

Bei Baudarlehen kann auch eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Die günstigen Konditionen des ERP Regionalförderprogramms belaufen sich auf Zinssätze von ab 1,46% effektivem Jahreszins. Kleinere Unternehmen erhalten besonders günstige Kredite. Die Zinsen für die ersten zehn Jahre sind festgeschrieben. Danach wird der Zinssatz individuell vereinbart und richtet sich nach der aktuellen Situation des Kapitalmarktes. Die Raten sind vierteljährlich zu zahlen.

Antragstellung

Der Antrag auf Mittel aus dem ERP Regionalförderprogramm ist vor Beginn der Investition bei der Hausbank zu stellen. Die Formulare sind vor Ort erhältlich und werden vom Bankberater ausgefüllt. Ein Musterexemplar kann unter www.kfw.de eingesehen werden. Nach der Prüfung der Unterlagen leitet die Hausbank die Formulare an die KfW Bank weiter.

Nach Zusage der KfW wird die Hausbank mit dem Antragsteller den entsprechenden Kreditvertrag abschließen und dieser kann über das Geld verfügen. Die Gelder sollten binnen zwölf Monaten nach Gewährung abgerufen werden. Die programmgemäße Realisierung der Investition ist nach Abschluss des Vorhabens der Hausbank nachzuweisen.

notwendige Unterlagen

  • ausgefüllter Antragsvordruck
  • Beiblatt “Investitionen allgemein”
  • Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition

Kontaktadresse:

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt/Main