Einstiegsgeld

Allgemeine Informationen

Das Einstiegsgeld kann von Beziehern von Arbeitslosengeld II beantragt werden, wenn diese den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss, welcher zum regulären Arbeitslosengeld II gewährt wird, wenn sich der Bezugberechtigte selbstständig macht und die ausgeübte Tätigkeit im Hauptberuf durchgeführt wird. Die Höhe des Einstiegsgeldes ist von Faktoren wie der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Existenzgründers oder der Dauer seiner Arbeitslosigkeit abhängig.

Der Zuschuss ist keine feste Leistung, sondern liegt im Ermessen des jeweiligen Arbeitsberaters. Ein Rechtsanspruch auf das Einstiegsgeld besteht nicht. Laut den Ende des letzten Jahres in Kraft getretenen Neuregelungen können Hartz IV Empfänger Zuschüsse von maximal 5.000 Euro erhalten. Bei Darlehen ist keine Obergrenze festgesetzt.

Normalerweise beträgt die Förderdauer ein Jahr. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich. Wenn der Empfänger nicht mehr die Vorraussetzungen für die Hilfsbedürftigkeit erfüllt, erlischt der Anspruch auf die Leistung. Die BA für Arbeit empfiehlt den Arbeitsagenturen vor Ort, zunächst das Einstiegsgeld für ein Jahr zu zahlen und Einstiegsgeldzuschüsse, welche darüber hinausgehen, degressiv zu gestalten.

Weiterhin sollten maximal 50% der Regelleistung als Einstiegsgeld gewährt werden. Hartz IV Empfänger sind in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der Rentenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert. Daran ändert sich auch beim Bezug des Einstiegsgeldes nichts. Die Empfänger der Leistung müssen sich also nicht selbst versichern. Welche Versicherungen ein Existenzgründer noch benötigt.

Die Beantragung des Einstiegsgeldes

Wer Einstiegsgeld beantragen möchte, erhält die entsprechenden Formulare nachdem er persönlich bei seinem Arbeitsvermittler vorgesprochen hat. Der Antrag muss ausgefüllt werden und ihm ist ein Businessplan, welcher auch bei der Beantragung von Überbrückungsgeld zu erstellen ist, beizufügen.

Dieser Businessplan sollte aus einem Kapitalbedarfs und Finanzierungsplan, einer Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, einer Kurzbeschreibung des Existenzgründungvorhabens und aus einem Lebenslauf bestehen. Für die Gewährung des Einstiegsgeldes ist eine Begutachtung durch eine fachkundige Stelle nicht nötig. Nachdem der Gründer alle Unterlagen bei der Agentur für Arbeit eingereicht hat, liegt es im Ermessen des persönlichen Ansprechpartners, ob der Antrag auf Einstiegsgeld bewilligt oder abgelehnt wird.

Vorraussetzungen für den Leistungsanspruch

Als Vorraussetzung für die Gewährung von Einstiegsgeld gilt zunächst der Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Darüber hinaus muss eine mindestens 15 Wochenstunden umfassende selbstständige oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen worden sein.